9
Mrz
2012

Patient gibt seine Erlaubnis zum Bezug von Medizinal-Cannabis ans BfArM zurück


Gestern erreichte uns das Schreiben eines , der an einer besonders schweren Form des ADHS und Restlessleg Syndrom sowie einer damit einhergehenden Insomnie leidet. Es ist eine menschenverachtende Schweinerei, was sich das Bundesministerium für Gesundheit gegenüber erlaubt.

Der Brief:

“Sehr geehrten Damen und Herren,

ich war bis Anfang dieser Woche im Besitz einer des
zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten.

Da es in unserer in den drei Jahren meiner erfolgreichen immer wieder zu Lieferverzögerungen des extrem überteuerten Medikaments kam und ich daher mehrfach Therapieunterbrechungen mit ungewünschten Nebenwirkungen und Mehrkosten bei Wiedereinstellung erlitt, habe ICH diese Genehmigung nun zurückgegeben, da sie nicht das Papier Wert ist auf dem man sie druckte.

Auch die Genehmigung unserer Apotheke zur Eigeneinfuhr von Cannabis musste von mir bezahlt werden (ca. 800 Euro) und änderte doch nichts.

Ich hatte enorme (Genehmigungen und Therapie fast 40.000 Euro) und war eigentlich immer für eine Apothekenabgabe von Cannabis.

Leider muss ich nun resigniert feststellen, dass diese Versorgungsform in der Realität nicht funktioniert.

Außerdem muss ich mich mit den Patienten solidarisieren die nicht das nötige Geld für die Cannabistherapie aufbringen können und wie ich finde, in Rechtsstaat unwürdiger Weise behandelt werden.

Meine BtM Nr. war 457 05 62 für 56 Gramm /Monat

Ich verzichte nun auf jegliche Behandlung und lebe mit meinen Krankheiten und deren unweigerlichen, schwerwiegenden Folgen!

Florian Koblenz

 



unsere Hoffnung,
projiziert auf das Münster in Konstanz
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1
Dez
2011

Lobbyismus der tötet – Fragen an Frau Dyckmans (AbgeordnetenWatch)


Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

laut Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht auf Leben. Wie ist es in meinem Fall möglich, dass die durch ihre Untätigkeit mir das Recht auf Leben nimmt. Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinales der Sorte Bedrocan.

 
Die DAK hat einen Kostenübernahmeantrag abgelehnt, obwohl mir in einem bestätigt wurde, dass es sich bei mir um Lebensbedrohung, um und um einen positiven Verlauf auf meine handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Punkte in seinem Urteil vom 06-12-2005 Az.: 1 BvR 347/98 gefordert. Ich habe der DAK meine Blutzuckerwerte, die zwischen 420mg/dl und 517mg/dl lagen zugeschickt.
 
Sie lassen mich lieber zum Dialysepatienten, zum Blinden und zum Beinamputierten werden, als zur Bedrocan zu erstatten. Das kann und ist nicht im Sinne der Beitragszahler und in meinem schon mal gar nicht.
 
Nehmen Sie bitte hierzu Stellung und sorgen Sie dafür, das mir nicht das Leben genommen wird.
 
Man kann das Medikament Bedrocan genauso zulassen wie Sativex. Es bedarf nur einer kleinen Gesetzesänderung, so wie sie es auch im Fall Sativex für die Firma BAYER getan haben.
 
Oder hat das etwas mit Lobbyismus zu tun?

Mit freundlichen Grüßen,

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29
Nov
2011

Austherapiert: Ein Schmerzpatient auf Ärzteodyssee


Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer .

Bei einem schweren erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der und der eingesetzten Medikamente.
Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert.

 

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7
Nov
2011

Eigenanbau für Patienten – TR-Beitrag vom 01.11.2011


Günter und Oliver gehören zu den rund 60 Deutschen, die natürliches Cannabis als nutzen dürfen.

Doch leider zahlt die die nicht. Selbst bei austherapierten , bei denen nachweislich nur Cannabis hilft wird hier auf dem Rücken der Pharmalobbypolitik betrieben – und den die vom garantierte Schmerzlinderung verweigert.

 

 

Nun läuft ein Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (genauer innerhalb des ) zur Kostenübernahme oder des Eigenanbaus.

 

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21
Nov
2010

Kleine Anfrage zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch Die Linke im Deutschen Bundestag


 

Die Fraktion im Deutschen Bundestag hat eine kleine
Anfrage "Legalisierung von -Medikamenten zur Therapie
von schweren Erkrankungen" (Bundestagsdrucksache 17/3554) an
die gestellt, die am 18. November 2010 auf die
Fragen geantwortet hat. Hier einige Auszüge.

"Frage Nr. 4:
Für welche und für welche Indikationsgebiete
außerhalb der Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose
wurden bisher Zulassungsanträge beim BfArM gestellt?

Antwort:
Gegenwärtig ist beim BfArM ein Zulassungsantrag der Fa.
Bionorica für ein dronabinolhaltiges Arzneimittel anhängig. Nach
Angaben des Antragstellers wird eine Zulassung für die
Indikationen Gewichtsverlust, und Erbrechen bei AIDS,
Krebserkrankungen und Krebschemotherapie angestrebt.

(…)

Frage Nr. 7:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 zur
medizinischen Verwendung von Cannabis in wurden
bisher beim BfArM beantragt? Wie vielen Anträgen wurde
stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt und wie viele
Anträge wurden noch nicht beschieden (bitte jeweils für die
Anwendung im Rahmen von , von importierten
Medizinal-Hanfblüten sowie sonstigen Anwendungen sowie den
jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?

Antwort:
Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 156 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich
 begleiteten und betreuten Selbsttherapie gestellt.

 

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