Gestern erreichte uns das Schreiben eines Patienten, der an einer besonders schweren Form des ADHS und Restlessleg Syndrom sowie einer damit einhergehenden Insomnie leidet. Es ist eine menschenverachtende Schweinerei, was sich das Bundesministerium für Gesundheit Patienten gegenüber erlaubt.
Der Brief:
“Sehr geehrten Damen und Herren,
ich war bis Anfang dieser Woche im Besitz einer Erlaubnis des BfArM zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten.
Da es in unserer Apotheke in den drei Jahren meiner erfolgreichen Therapie immer wieder zu Lieferverzögerungen des extrem überteuerten Medikaments kam und ich daher mehrfach Therapieunterbrechungen mit ungewünschten Nebenwirkungen und Mehrkosten bei Wiedereinstellung erlitt, habe ICH diese Genehmigung nun zurückgegeben, da sie nicht das Papier Wert ist auf dem man sie druckte.
Auch die Genehmigung unserer Apotheke zur Eigeneinfuhr von Cannabis musste von mir bezahlt werden (ca. 800 Euro) und änderte doch nichts.
Ich hatte enorme Kosten (Genehmigungen und Therapie fast 40.000 Euro) und war eigentlich immer für eine Apothekenabgabe von Cannabis.
Leider muss ich nun resigniert feststellen, dass diese Versorgungsform in der Realität nicht funktioniert.
Außerdem muss ich mich mit den Patienten solidarisieren die nicht das nötige Geld für die Cannabistherapie aufbringen können und wie ich finde, in Rechtsstaat unwürdiger Weise behandelt werden.
Meine BtM Nr. war 457 05 62 für 56 Gramm Bedrocan/Monat
Ich verzichte nun auf jegliche Behandlung und lebe mit meinen Krankheiten und deren unweigerlichen, schwerwiegenden Folgen!
Florian Koblenz
unsere Hoffnung,
projiziert auf das Münster in Konstanz
laut Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht auf Leben. Wie ist es in meinem Fall möglich, dass die Politik durch ihre Untätigkeit mir das Recht auf Leben nimmt. Ich besitze eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinales Cannabis der Sorte Bedrocan.
Die DAK hat einen Kostenübernahmeantrag abgelehnt, obwohl mir in einem MDK-Gutachten bestätigt wurde, dass es sich bei mir um Lebensbedrohung, um Austherapiertheit und um einen positiven Verlauf auf meine Krankheit handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat genau diese Punkte in seinem Urteil vom 06-12-2005 Az.: 1 BvR 347/98 gefordert. Ich habe der DAK meine Blutzuckerwerte, die zwischen 420mg/dl und 517mg/dl lagen zugeschickt.
Sie lassen mich lieber zum Dialysepatienten, zum Blinden und zum Beinamputierten werden, als zur Vorsorge Bedrocan zu erstatten. Das kann und ist nicht im Sinne der Beitragszahler und in meinem schon mal gar nicht.
Nehmen Sie bitte hierzu Stellung und sorgen Sie dafür, das mir nicht das Leben genommen wird.
Man kann das Medikament Bedrocan genauso zulassen wie Sativex. Es bedarf nur einer kleinen Gesetzesänderung, so wie sie es auch im Fall Sativex für die Firma BAYER getan haben.
Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer Schmerzpatient.
Bei einem schweren Motorradunfall erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der Krankheit und der eingesetzten Medikamente. Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert.
Günter und Oliver gehören zu den rund 60 Deutschen, die natürliches Cannabis als Medizin nutzen dürfen.
Doch leider zahlt die Krankenkasse die Kosten nicht. Selbst bei austherapierten Patienten, bei denen nachweislich nur Cannabis hilft wird hier auf dem Rücken der Patienten Pharmalobbypolitik betrieben – und den Patienten die vom Grundgesetz garantierte Schmerzlinderung verweigert.
Nun läuft ein Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (genauer Bundesopiumstelle innerhalb des BfArM) zur Kostenübernahme oder Erlaubnis des Eigenanbaus.
Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat eine kleine Anfrage "Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen" (Bundestagsdrucksache 17/3554) an die Bundesregierung gestellt, die am 18. November 2010 auf die Fragen geantwortet hat. Hier einige Auszüge.
"Frage Nr. 4: Für welche Fertigarzneimittel und für welche Indikationsgebiete außerhalb der Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose wurden bisher Zulassungsanträge beim BfArM gestellt?
Antwort: Gegenwärtig ist beim BfArM ein Zulassungsantrag der Fa. Bionorica für ein dronabinolhaltiges Arzneimittel anhängig. Nach Angaben des Antragstellers wird eine Zulassung für die Indikationen Gewichtsverlust, Übelkeit und Erbrechen bei AIDS, Krebserkrankungen und Krebschemotherapie angestrebt.
(…)
Frage Nr. 7: Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland wurden bisher beim BfArM beantragt? Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt und wie viele Anträge wurden noch nicht beschieden (bitte jeweils für die Anwendung im Rahmen von Eigenanbau, von importierten Medizinal-Hanfblüten sowie sonstigen Anwendungen sowie den jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?
Antwort: Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 156 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich begleiteten und betreuten Selbsttherapie gestellt.