18
Aug
2010

Polizisten gegen Patienten auf der Hanfparade


, 07.08.2010, HANFPARADE:

Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. Cannabis-Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch Cannabis besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.

 

Die Staatsgewalt muss daher eingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden Festnahme des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose zu verfolgen.

Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten Lars S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. Hanf" bekannt ist.)

 

Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „Ausnahmegenehmigung zur medizinischen von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in behördlich genehmigtes Cannabis zur ihrer Krankheit einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auch auf einer Demonstration für die Legalisierung von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.

Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.

 

 

Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in

 

Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…

Dieses Video der Hanfparade zeigt die Aufregung der wegen einer Damiana-Zigarette (das gibt’s in jedem Kräuterladen legal zu kaufen): http://de.wikipedia.org/wiki/Damiana

 

 

Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.

 

Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.

Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…

 

A. J.

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7
Feb
2010

Tellerrand-News

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Das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel (engl. Single Convention on Narcotic Drugs, franz. Convention unique sur les stupéfiants) von 1961 ist ein internationales Vertragswerk mit dem Ziel, die Verfügbarkeit einiger Drogen einzuschränken. Das Einheitsabkommen bindet als völkerrechtlicher Vertrag alle Mitglieder aufgrund internationalen Rechts. Das Einheitsabkommen betont aber auch wiederholt die medizinische Bedeutung eines Teils der betroffenen Drogen. Bereits die Präambel stellt fest, dass „die ärztliche Verwendung von Betäubungsmitteln zur Schmerzlinderung weiterhin unerlässlich bleibt, und dass die als notwendig erachteten Maßnahmen getroffen werden müssen, damit Betäubungsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen“. Die Artikel 1, 2, 4, 9, 12 und 49 behandeln unter anderem die wissenschaftlich-medizinische Verwendung der jeweiligen Substanzen. Den Unterzeichnerstaaten wird das Recht zugesprochen, kontrollierte Substanzen aufgrund nachweispflichtiger Verschreibungen abzugeben. Was für das Betäubungsmittel Heroin – Handelname „Diamorphin“ – zur Behandlung schwerst Opiatabhängiger in einigen Ländern – seit 2009 auch in – bereits Rechtsgültigkeit hat, muss in Bezug auf als gegen den anhaltenden politischen Widerstand der Regierungsparteien aber erst noch erkämpft werden. Zum Großteil von vergleichbar schwer erkrankten Betroffenen selbst, die im Verlaufe zeitaufwändiger Rechtsklagen durch mehrere Instanzen progrediente – also zunehmend sich verschlechternde – Krankheitsverläufe in Kauf nehmen müssen und leidgeprüft erkennen, dass das „Recht“ auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und freie Therapiewahl angesichts der längst überkommenen Verpflichtung zur Einhaltung eines internationalen Schutzabkommens schlicht hohle Phrasen sind.

 

Medizinisches Asyl  zur straffreien Behandlung von Leberzirrhose?

http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Land/Lokalnews/Artikel,-Zwei-Jahre-Haft-fuer-Kiffer-_arid,2057795_regid,2_puid,2_pageid,4493.html

Augsburg, 31.01.2010 – Zwei Jahre Haft ohne Bewährung für einen 51-jährigen, schwer leberkranken Mann, der insgesamt zwölf Marihuana-Pflanzen angebaut hatte, welche ihm nach eigenen Angaben als Medizin dienen sollten. Aufgrund seiner bereits 24 Vorstrafen – die zumeist mit BtM-Verstößen korrelierten – riet Richterin Gabriele Holzer dem „unbelehrbaren und strafunempfindlichen“ Mann, nach der Entlassung aus dem Gefängnis in die zu ziehen. Die Verteidigung will in Berufung gehen.

 

700.000 Unterstützer für Regulierung, Kontrolle und Besteuerung von Cannabis in Kalifornien

 

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29
Mrz
2008

Irene

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Ich bin Irene, geb. 1949 in Hamburg

Nach 16 Jahren Heroinabhängigkeit habe mich zu guter letzt noch am Ende der Drogentherapie mit und Hepatitis infiziert. Das war 1985. Den Befund erfuhr ich kurz nach Abschluss der 14monatigen Psycho- und Arbeitstherapie. Da ich nach 16 Jahren Beschaffungsstress und unfreiwilligen kalten Entzügen nun endlich mal leben wollte, traf mich das ziemlich hart. Es gab nur zwei Möglichkeiten, – wegmachen oder weitermachen. Zu der Zeit war noch der Wissensstand, dass nach 5 Jahren AIDS ausbricht.

Mit einem Joint in der Badewanne, mein bester Platz für Krisensitzungen, erarbeitete ich mir meinen persönlichen Therapieplan. Ich entschied mich möglichst immer für ein ausgeglichenes Gemüt zu sorgen und mich gesund, aber genussreich zu ernähren. Also rauchen und essen und vegetarisch leben. Retrovir als Viruskiller gegen das Killervirus war also nie Thema für mich. Ich wusste schon seit den 60ern über die medizinische Wirkung von Marihuana und hatte es mit der Droge seit den 60ern schon immer gut. Es kam leider in der Heroinzeit ein bisschen zu kurz. Meine Einstiegsdroge war es nicht. Im Kindergartenalter hatte ich meine erste Trip- Erfahrung mit Lachgas beim Zahnarzt und mit 9 Jahren bekam ich täglich Contergan zum Schlafen. Ein Jahr später musste ich das abrupt absetzen, da die ersten Contergan-Kinder öffentlich wurden.Die Schulmedizin hat also im Kindesalter schon gut Vorarbeit geleistet. Meine erste Hepatitis A, die ich 1970 hatte, war auch medikamentenbedingt, 1980 besuchte ich in Hamburg auf der Moorweide die erste -Demo. Das ist nun schon 27 Jahre her und ich behaupte mal, dass sich seitdem die Lage verschärft hat. Damals nahm man die noch nicht so ernst, bzw. sah man noch nicht die Gefahr für gewisse Industriezweige.

1997  trat ich dann auf Hinweis von Jo Biermanski ( )  der ACM bei. Als dann 1999 die Verfassungsbeschwerde für medizinische Nutzung von Cannabis eingereicht wurde, war ich eine von 8 Patienten. Wie der Stand der Dinge nun seit gut 7 Jahren ist, wird Kennern bekannt sein. Für mich steht fest, dass ich nie einnehmen werde, selbst wenn die Kasse es zahlt. Seit mittlerweile 22 Jahren als Virusträgerin hat sich mein Zustand nicht verändert, keine Gewichtsveränderung, einen gesunden Appetit auf  leckere Sachen mit Schmackes  und vor allem viel Durst, eine gar nicht mal so schlechte Nebenwirkung, denn viel trinken soll ja gesund sein. Durch AIDS-Medikamente hätte ich jetzt möglicherweise einen Büffelnacken oder andere bekannte Störungen und Resistenzen.

Egal, welches Wehwehchen ich mal habe, der Schulmedizin habe ich total abgeschworen und kriege bisher alles mit natürlichen Mitteln in den Griff. Warum sollen wir teure Pillen oder Kapseln schlucken? Wir leben doch nicht um der Pharma-Industrie und anderen dubiosen Institutionen zu dienen! Das immer wieder gern genutzte Argument "kein öffentliches Interesse" können wir auch widerlegen. Ich weise immer wieder auf den Sparfaktor fürs Gesundheitswesen hin, und das ist ein öffentliches Interesse! Ich bin nicht bereit mein Immunsystem durch die Einnahme von Dronabinol durcheinander zu bringen, ich bestehe auf mein Recht körperlicher Unversehrtheit! Schon das Schnuppern an einer Blüte trägt sozusagen wie eine Aromatherapie zum Wohlbefinden bei. Das kann mir keine Pille geben.

In der Hoffnung, dass wir es gemeinsam schaffen und nicht drüber wegsterben oder das Handtuch schmeißen!

Irene

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