10
Mai
2012

Ergebnisse der Anhörung im Gesundheitsausschuss?


Die Ergebnisse im Gesundheitsausschuss:
Bundestag Archiv

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29
Nov
2011

Austherapiert: Ein Schmerzpatient auf Ärzteodyssee


Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer .

Bei einem schweren Motorradunfall erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der und der eingesetzten Medikamente.
Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert.

 

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7
Nov
2011

Eigenanbau für Patienten – TR-Beitrag vom 01.11.2011


Günter und Oliver gehören zu den rund 60 Deutschen, die natürliches als Medizin nutzen dürfen.

Doch leider zahlt die die nicht. Selbst bei austherapierten , bei denen nachweislich nur Cannabis hilft wird hier auf dem Rücken der Pharmalobbypolitik betrieben – und den die vom Grundgesetz garantierte Schmerzlinderung verweigert.

 

 

Nun läuft ein Eilverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (genauer Bundesopiumstelle innerhalb des ) zur Kostenübernahme oder des Eigenanbaus.

 

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31
Aug
2010

ABGELEHNT!

Eintrag unter News | 2 Kommentare »

                              

 

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
lehnt Antrag auf Eigenanbau von Cannabis für medizinische
Zwecke ab

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
das der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums untersteht,
hat einem Multiple-Sklerose- untersagt, Cannabis selbst
anzubauen. Der Bescheid vom 10. August wurde vor allem
begründet mit Sicherheitsbedenken beim Anbau in der Wohnung,
einer erhöhten Gefahr für Missbrauch, der Verwendung einer nicht
standardisierten Substanz und der Schädigung des internationalen
Ansehens Deutschlands
. Zudem argumentiert das BfArM, dass der
Antragsteller Zugang zu Cannabis aus der habe. Michael
Fischer aus ist seit vielen Jahren auf Cannabis
angewiesen und wurde im Jahr 2003 in einem strafrechtlichen
Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstands
freigesprochen.

Er besitzt bereits eine Ausnahmegenehmigung vom BfArM zur
Verwendung von Cannabis aus der Apotheke, der aus den
Niederlanden importiert wurde. Angesichts des erheblichen Bedarfs
an Cannabis würde Cannabis aus der Apotheke allerdings etwa
1500 EUR kosten. Daher kommt für Herrn Fischer nur der
Eigenanbau in Frage. Sein Antrag wurde vom BfArM jahrelang nicht
bearbeitet, obwohl das in einem Urteil
vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen hatte, dass bei einer
Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von
Cannabis am ehesten eine Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage
komme. In dem Gerichtsurteil heißt es: "Der Verweis auf ein
Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den
normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar,
die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur
Krankheitsbekämpfung entfalten lässt."

Erst eine Untätigkeitsklage vor dem Köln führte
nun dazu, dass das BfArM eine Entscheidung getroffen hat. Diese
Entscheidung geschah offenbar aufgrund einer Weisung aus dem
Bundesgesundheitsministerium, da aus Aktennotizen in den
Unterlagen von Herrn Fischer beim BfArM hervorgeht, dass "die
Erteilung einer Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau therapeutisch
begründet und auf Grund seiner prekären Situation ohne
Alternative" sei. Nun müsse das Bundesgesundheitsministerium
entscheiden,
heißt es in den Aktenvermerken.  

Quelle: -Mitteilungen Aug. 2010

 

                

Anmerkung: Unbeschadet durch die Ermöglichung von Cannabiseigenanbau-Genehmigungen zu medizinischen Zwecken für Patienten bleibt das Ansehen von  , Spanien und 14 Bundesstaaten der USA

 

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27
Aug
2010

Über das regierungsamtliche Cannabis-Märchen


Etwa Mitte August 2010:

Einige deutsche Zeitungen – darunter die Süddeutsche – verkünden die vermeintlich überraschende Nachricht der Koalition, Cannabis werde als Medikament zugelassen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-medikamente-drogen-auf-rezept-1.988986

Indes suggerierten diese Presse-Artikel den interessierten Lesern die humane Botschaft, dies sei ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung von Schwerstkranken.

Ein Meilenstein in der deutschen Gesundheitspolitik schien passiert, endlich sollen Patienten den Wirkstoff zugebilligt bekommen, der ihnen nachweislich hilft, ihr immenses Leid besser zu ertragen.

Den gleichen Wirkstoff nämlich, dem beinahe ein Jahrhundert lang die Absprache jeglicher medizinischer Wirksamkeit sowie die diffamierende Reduzierung zur bloßen Rauschdroge zum Verhängnis wurde.

Also endlich eine positive Nachricht zur ansonsten so sehr schwächelnden Gesundheitspolitik…?

Mitnichten, denn bereits im August 2007 war u.a. im STERN zu lesen, dass es nun möglich sei, Cannabis aus der Apotheke zu beziehen. Einer an Multiple Sklerose erkrankten Frau aus Baden-Württemberg sei eine entsprechende Genehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt worden. Die Patientin erhalte einen aus Cannabis erzeugten Extrakt.

http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/multiple-sklerose-patientin-cannabis-aus-der-apotheke-595792.html

Inzwischen aber dürfte allen intensiv mit dem Sachthema befassten Personen klar sein, dass diese vermeintliche "Ringeltäubchen-Nachricht" aus FDP/CDU/CSU-Regierungskreisen nichts weiter ist als eine bleierne Ente.

Ein Etikettenschwindel.

Manche selbst von schwerer Betroffene, die sich weiterhin illegal und von Strafverfolgung bedroht mit pflanzlichen Cannabis-Varietäten behandeln müssen, sprechen sogar von "schön geredeten Lügen".

Westerwelle (FDP) interessiert das Wahlvieh nicht.Von "Stimmenfang auf Kosten von Todkranken" und von "Hintertür-Öffnung mit Hofknicks für den Einstieg der pharmazeutischen-Industrie in ein lukratives Geschäft" zu Lasten des Steuerzahlers, und auf Kosten von Menschenleben …

Ironie der Geschichte: Erst zwei Jahre zuvor – angesichts einer drohenden Kostenexplosion – hatte der Sprecher der GKV anlässlich der Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Oktober 2008 noch gewarnt, als er ein rabenschwarzes Szenario drohender Milliarden-Kosten für die Kassen entwarf, "weil künftig jede Person mit einfachen Kopfschmerzen zu Cannabis greifen werde…" Woraufhin gegen die Empfehlung der 14 übrigen anwesenden Experten der Antrag auf eine Zulassung von Cannabis als Arzneimittel durch den Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde.

"Nunmehr also möge der Bundestag beschließen – so die Empfehlung der Koalition – dass einem Teil der in Deutschland an Multipler Sklerose erkrankten Menschen – nämlich denjenigen, denen das Mittel nach Erprobung tatsächlich hilft – SATIVEX zuteil werde."

Gemeint ist ein aus dem Hause GW-Pharmaceuticals, das aufwändig und per patentiertem Geheimverfahren aus gewonnen wird und das im direkten Vergleich mit dem pflanzlichen Naturprodukt Cannabis Sativa nicht gerade als billig zu bezeichnen ist.

Die einzige Indikation des Präparats dürfte den profitierenden Patientenkreis drastisch einengen – sie lautet nämlich "Spastik" bei Multipler Sklerose. Ähnlich gelagert ist die Situation mit dem synthetisch hergestellten Dronabinol.

 

Womit aber soll den unzähligen an Krebs, , Tourette, ALS, Hepatitis, Morbus Crohn, Morbus Bechterew, Alzheimer, chronischen Schmerz-Syndromen u.ä. erkrankten Menschen geholfen werden, die weltweit lebendiges Zeugnis davon ablegen, dass sie von natürlichem Cannabis aus Eigen- oder (staatlichem) Fremdanbau gesundheitlich gut – jedenfalls besser profitieren als von herkömmlichen, synthetischen Varianten?

Kriminalisierung von Schwerstkranken

 

Mit Nichts!

 

Das bedeutet eine fortwährende willkürliche Kriminalisierung und weiterhin drohende Strafverfolgung inklusive Führerscheinentzug.

 

Nichts außer der Einsicht auf Betroffenen-Seite, dass man gewisse Presseberichte gar nicht erst zu lesen braucht, um schon vorher enttäuscht festzustellen, dass auch diese Regierung insgesamt nicht wirklich besser ist als ihr in Cannabis-Gesundheitsbelangen bereits heftig lädierter Untätigkeits-Ruf.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als hat vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung eine Stellungnahme abgegeben, auf die das Selbsthilfenetzwerk an dieser Stelle aufmerksam machen möchte. Aufgegriffen wird darin auch die aktuelle Ablehnung eines Antrags auf Eigenanbau durch einen an schwer erkrankten Patienten aus Mannheim.

IACM-Logo

International Association for Medicines (IACM)

Am Mildenweg 6

59602 Ruethen

Tel.: +49 (0)2952-9708572

Fax: +49 (0)2952-902651

Email: info [at] cannabis-med [dot] org

 

 

Stellungnahme der ACM zum Referentenentwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher Vorschriften (25. BtMÄndV)

 

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