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Berlin, 11 März 2012
az 226-96/Ciecior/12
Sehr geehrter Herr Ciecior,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Februar 2012 an den Bundesgesundheitsminister Herrn Daniel Bahr zu Fragen der Verordnungsmöglichkeit von Cannabisextrakt und Dronabi-nol zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Cannabisinhaltsstoff Dronabinol (Delta-9-THC) ist ein Verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Die Verschreibung erfordert ein Betäubungsmittelrezept. Dronabinol ist in Deutschland als Rezepturarzneimittel verfügbar. Rezepturarzneimittel mit nicht zugelassenen Wirkstoffen dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Regel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6.12.2005 hat die Verfassungsmäßigkeit des Leistungs- und Leistungserbringungsrechts des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in weiten Teilen bestätigt. Die im Beschluss genannten Kriterien für Einzelfallentscheidungen eröffnen den Raum für erweiterte Leistungsansprüche innerhalb des vom Gesetzgeber in legitimer Weise abgesteckten Leistungskatalogs durch eine grundrechtsorientierte Auslegung. Systematisch handelt es sich um eine verfassungskonforme Auslegung einzelner Leistungsvorschriften in einer notstandsähnlichen Situation. Hier hat eine Prüfung von Chancen und Risiken anlässlich des Einzelfalls stattzufinden.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten genügend Spielraum, eine Kostenübernahme von Dronabinol als Rezepturarzneimittel durch die gesetzliche Krankenkasse in besonderen Einzelfällen zu gewähren; insbesondere dann, wenn für die Behandlung einer lebensbedrohlichen bzw. schwerwiegenden Erkrankung keine andere Therapie zur Verfügung steht. Ob im Einzelfall diese Voraussetzung vorliegt, beurteilen Experten des Medizinischen Dienstes im Auftrag der jeweiligen Krankenkasse. Wird der Antrag jedoch abgelehnt, haben Versicherte nur die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und den Rechtsweg zu beschreiten.
Betäubungsmittel der Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) können im Rahmen des Reisebedarfes erlaubnisfrei bei Auslandsreisen mitgeführt werden. Dies gilt auch für Zubereitungen von Dronabinol. Jedoch nicht für Betäubungsmittel der Anlage l (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) wie z.B. Medizinalhanf.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
JT
Veronika Hempel
U-Bahn U 6: Oranienburger Tor
S-Bahn S1, S2, S3, S7: Friedrichstraße Straßenbahn M 1
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Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr
Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin-Mitte
Jena, 23.02.2012
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Bahr,
ich sende Ihnen ein Schreiben, das so am 23.02.2009 an den damaligen Bundesgesundheitsminister Dr. Ph. Rösler ging.
Mittlerweile bin ich 49 Jahre und die Probleme werden nicht kleiner.
In einer schweren Entscheidung hatte ich mich 2009 entschlossen alle bisher verordneten aber eher sehr schädlichen, sehr nebenwirkungsreichen Medikamente und BTM abzusetzen.
Was darauf folgte war die Hölle auf Erden, über Monate bis es “erträglich” wurde.
Nun nutze ich seit über zwei Jahren erfolgreich nur noch Dronabinol als ölige Lösung und nutze nat. Cannabis. Fast nebenwirkungsfrei. Die einzige Nebenwirkung ist das ich dafür selbst bezahlen muss.
Ich habe bis Mai 2011 ca. 20.000 Euro für notwendiges nat. Cannabis aus der Apotheke bezahlt.
Damit bin ich keineswegs einverstanden. Wie soll das weitergehen?
Freisprüche werden verschleppt, Anträge von Erlaubnisinhabern auf Eigenanbau werden nicht bearbeitet, ohne Einzelfallprüfung mit Begründungen abgelehnt die sehr weit hergeholt sind und einer Prüfung nicht standhalten.
Das BfARM, die Bundesopiumstelle schweigen. Keinerlei Information trotz Nachfragen.
Reisefähige Erlaubnisinhaber fragen seit Erlaubniserteilung nach rechtlicher Sicherheit auf Reisen. Nichts ist bisher im Sinne der Patienten passiert.
Habe ich als Erlaubnisinhaber Residenzpflicht in /für Deutschland.
Warum wird mir eine Reise, zB. in wärmere Länder verwehrt?
Auch und gerade schwerkranke Patienten benötigen Auszeiten um ihr Leben meistern zu können.
Ich bitte Sie sich persönlich um diese Angelegenheiten zu bemühen.
Bitte teilen Sie mir zeitnah Ihre Meinung/eventl. getroffene Entscheidungen dazu mit. Da diese Fragen im öffentlichen Interresse sind werde ich dieses Schreiben an Sie der Öffentlichkeit zur Einsicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ciecior
Nun mein damaliges Schreiben.
Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Dr. Phillip Rösler,
bezugnehmend auf Ihren Vorschlag die Zulassung von Cannabis als Medikament zu betreiben, möchte ich Ihnen als direkt von der Sache Betroffener schreiben:
Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin 46 Jahre alt, bislang nicht vorbestraft, zweifacher Vater und Großvater, verwitwet seit 1998 und seither alleinerziehend. Überdies bin ich seit dem 22.01 2009 Inhaber einer Ausnahmegenehmigung zur legalen Nutzung von Medizinal-Cannabisblüten. Die genehmigte monatliche Menge beträgt 84 Gramm Bedrocan-Cannabis.
Ich leide seit 1997 an chronischem schweren neurophatischen Schmerzsyndrom nach Plexusausriss C5-C8 (schwerer Verkehrsunfall). Der Grad meiner Behinderung beträgt 90 Grad. Ich hatte sehr aufwendige, gefährliche und sehr belastende Nerventransplantationen, Rückenmarksoperationen (Operative Einpflanzung einer “spinal cord stimulation”, wenige Monate später wieder Entfernung derselben so wie spätere Drezläsion von TH1-C5). Trotz dieser Maßnahmen leide ich an ständigen neurophatischen und körperlichen Schmerzen, die mein Leben sehr stark und bis an die Grenzen der Leidensfähigkeit gehend einschränken und belasten. Durch besagte Eingriffe habe ich das Gefühl nur eine (rechte) Körperhälfte zu besitzen, d.h. das Gefühl einer immer kalten, “eingeblechten” rechten Körperhälfte. Meine Wirbelsäule und sonstige Skelletur weist eine ausgeprägte Skolliose auf – also eine Teil-Skelletierung meines Körpers: linker Arm, linke Schulter und linke Brust sind durch operative Entfernung des Brustnervs degeneriert.
Seit Erteilung der Ausnahmegenemigung nach § 3 Abs. 2 BtMG auf pflanzliches Cannabis musste ich im Verlaufe mehrerer Monate bedingt durch schwerste Schmerzzustände mehrmals über die Nothilfe in eine Klinik eingewiesen werden; deshalb kann ich meine monatliche Bedarfsmenge an benötigtem Cannabis nicht wirklich konkret benennen. Dennoch habe ich bisher für dieses lindernde Mittel cirka 8.200 € aufwenden müssen. Die letzten Bedrocan-Bestellungen musste ich aufgrund meiner desolaten Finanzlage inzwischen mit geliehenem Geld begleichen. Mein Antrag auf Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft wurde klagefähig abgelehnt, wohingegen eine Übernahme der Kosten für eine Dronabinol-Therapie vorliegt.
Dronabinol allein wirkt aber nicht ausreichend.
Aufgrund der erwähnten gesundheitlichen und finanziellen Schwierigkeiten habe ich weder die Möglichkeit noch Kraft gegen Ablehnung der Kostenübernahme zu klagen.
2009 erfolgte mein aus gesundheitlichen Gründen bedingter Umzug von Dresden nach Jena. In Dresden hatte ich Angst um mein Leben, da mir am Heimort – den erteilten Anweisungen des Leiters der Schmerzambulanz der Uni-Klinik auf sofortige Notversorgung zum Trotz – medizinische Hilfe mehrfach verweigert worden ist.
Vor geraumer Zeit – vor der BfArM-Erlaubniserteilung – erfolgte gegen mich wegen Anbau und Besitz von Cannabis eine Hausdurchsuchung und eine Anklage.
Momentaner Stand des Verfahrens ist eine Verurteilung zu 6.300 € Geldstrafe, gegen die ich Berufung eingelegt habe. Hierbei schlagen auch Anwaltskosten und Kosten für Laboruntersuchungen hinsichtlich des beschlagnahmten Asservates (unter Einbeziehung des Wertes der sonstigen beschlagnahmten Gegenstände) mit bisher rund 13.000 € zu Buche.
Die Staatsanwaltschaft hat ebefalls Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Man argumentiert, die Strafe sei zu gering. Ein übergeordneter, medizinisch gerechtfertigter Notstand sei nicht erkennbar.
Und das, obwohl zum Zeitpunkt des Urteils, die Genehmigung des BfArMs den vorherigen Notstand quasi belegte. Bislang steht der nächste Verhandlungstermin in dieser Sache noch aus.
Durch die immens hohen Kosten für importiertes Cannabis der Firma Bedrocan, für meinen Anwalt, für Aus- und Umzug so wie für Wohnungsrenovierung bin ich bereits hoch verschuldet.Mit meinen Kindern musste ich bereits den Verkauf unseres gemeinsamen kleinen Hauses besprechen. Es wird vermutlich kein Weg vorbei am Hausverkauf aus gesundheitlichen Gründen und aus Gründen der Strafverfolgung führen.
Nach insgesamt mehr als 12 Jahren Dauer der Einahme legal verschriebener Beruhigungs-, Betäubungs- und Narkosemittel (z.B. Opiate, Morphine, L.-Polamidon, S.-Ketanest etc.) haben die genannten Mittel zwischenzeitlich jegliche positive Wirkung verloren, d.h. ich gelte in schmerzmedizinischer Hinsicht als „austherapiert“.
Durch diesen Umstand und durch die unerträglichen Nebenwirkungen befinde ich mich aktuell in einer freiwilligen Entzugsphase jeglicher Betäubungsmittel. Diesen Entzug erfolgreich zu beenden benötigt einen sehr starken Überlebenswillen für eine lange qualvolle, u.a. auch schlaflose Zeit. Sollte ein Patient, wie ich, doch länger leben, als die positive Wirkung der Medikamente anhält, erwartet ihn für eine lange Zeit die Hölle auf Erden.
Die ärztlich begleitete Therapie mit natürlichem Cannabis lindert indes zeitnah meine vielen Beschwerden und hat positiven Einfluss auf meinen desolaten Gesamtzustand.
Wie aber kann und soll es für mich weitergehen, wenn meinen finanziellen Mittel erschöpft sind und auch die Strafjustiz angesichts der noch immer unklaren rechtlichen Situation von cannabisnutzenden Patienten auf ein finanzielles Abstrafen meines Überlebenswillens abzielt?
Ich wäre dankbar, wenn Sie mir und anderen Patienten, die in vergleichbaren Situationen stecken, einen Ratschlag oder einen Tipp geben könnten, wie diesbezüglich eine Lösung der Problematik herbeigeführt werden könnte. Ist aus Ihrer Sicht der genehmigte Selbstanbau von Cannabis für Patienten ein denkbarer Weg?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ciecior
Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit Friedrichstraße 108 10117 Berlin-Mitte Jena, 23.02.2012 Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Bahr, ich sende Ihnen ein Schreiben, das so am 23.02.2009 an den...
Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer Schmerzpatient.
Bei einem schweren Motorradunfall erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit anderen Worten eine komplette schlaffe Lähmung des Armes inklusive der Hand. Hinzu kamen Folgeerkrankungen durch den Verlauf der Krankheit und der eingesetzten Medikamente.
Seit meinem Unfall habe ich alle mir zur Verfügung stehenden schulmedizinischen Heilmethoden, Physio- und Gesprächstherapien genutzt, habe mich einer umfangreichen Nerventransplatation unterzogen, hatte eine SCS Operation (spinale cord stimulation) sowie deren partielle Entfernung, dann eine DREZ-Läsion (dorsale Root Entry Zone), mehrere Aufenthalte in Schmerzzentren, private Vorstellungen und Untersuchungen bei Spezialisten im nahen und fernen Ausland, sowie selbst gezahlte alternative Therapien. Mittlerweile gelte ich als austherapiert.
Mein Name ist Uwe Ciecior, ich bin Ende 40, Vater, Großvater und seit 1997 schwerbehindert sowie chronischer Schmerzpatient. Bei einem schweren Motorradunfall erlitt ich unter anderem einen Plexus-Nervenwurzel-Ausriss C5-C8. Mit...
Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat eine kleine
Anfrage "Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie
von schweren Erkrankungen" (Bundestagsdrucksache 17/3554) an
die Bundesregierung gestellt, die am 18. November 2010 auf die
Fragen geantwortet hat. Hier einige Auszüge.
"Frage Nr. 4:
Für welche Fertigarzneimittel und für welche Indikationsgebiete
außerhalb der Behandlung der Spastik bei Multipler Sklerose
wurden bisher Zulassungsanträge beim BfArM gestellt?
Antwort:
Gegenwärtig ist beim BfArM ein Zulassungsantrag der Fa.
Bionorica für ein dronabinolhaltiges Arzneimittel anhängig. Nach
Angaben des Antragstellers wird eine Zulassung für die
Indikationen Gewichtsverlust, Übelkeit und Erbrechen bei AIDS,
Krebserkrankungen und Krebschemotherapie angestrebt.
(…)
Frage Nr. 7:
Wie viele Ausnahmegenehmigungen nach § 3 Abs. 2 BtMG zur
medizinischen Verwendung von Cannabis in Deutschland wurden
bisher beim BfArM beantragt? Wie vielen Anträgen wurde
stattgegeben, wie viele Anträge wurden abgelehnt und wie viele
Anträge wurden noch nicht beschieden (bitte jeweils für die
Anwendung im Rahmen von Eigenanbau, von importierten
Medizinal-Hanfblüten sowie sonstigen Anwendungen sowie den
jeweiligen Indikationen einzeln auflisten)?
Antwort:
Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 156 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer ärztlich
begleiteten und betreuten Selbsttherapie gestellt.
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Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag hat eine kleine Anfrage "Legalisierung von Cannabis-Medikamenten zur Therapie von schweren Erkrankungen" (Bundestagsdrucksache 17/3554) an die Bundesregierung gestellt, die am 18. November...
Etwa Mitte August 2010:
Einige deutsche Zeitungen – darunter die Süddeutsche – verkünden die vermeintlich überraschende Nachricht der Koalition, Cannabis werde als Medikament zugelassen.
http://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-medikamente-drogen-auf-rezept-1.988986
Indes suggerierten diese Presse-Artikel den interessierten Lesern die humane Botschaft, dies sei ein bedeutender Fortschritt in der Behandlung von Schwerstkranken.
Ein Meilenstein in der deutschen Gesundheitspolitik schien passiert, endlich sollen Patienten den Wirkstoff zugebilligt bekommen, der ihnen nachweislich hilft, ihr immenses Leid besser zu ertragen.
Den gleichen Wirkstoff nämlich, dem beinahe ein Jahrhundert lang die Absprache jeglicher medizinischer Wirksamkeit sowie die diffamierende Reduzierung zur bloßen Rauschdroge zum Verhängnis wurde.
Also endlich eine positive Nachricht zur ansonsten so sehr schwächelnden Gesundheitspolitik…?
Mitnichten, denn bereits im August 2007 war u.a. im STERN zu lesen, dass es nun möglich sei, Cannabis aus der Apotheke zu beziehen. Einer an Multiple Sklerose erkrankten Frau aus Baden-Württemberg sei eine entsprechende Genehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilt worden. Die Patientin erhalte einen aus Cannabis erzeugten Extrakt.
http://www.stern.de/gesundheit/gesundheitsnews/multiple-sklerose-patientin-cannabis-aus-der-apotheke-595792.html
Inzwischen aber dürfte allen intensiv mit dem Sachthema befassten Personen klar sein, dass diese vermeintliche "Ringeltäubchen-Nachricht" aus FDP/CDU/CSU-Regierungskreisen nichts weiter ist als eine bleierne Ente.
Ein Etikettenschwindel.
Manche selbst von schwerer Krankheit Betroffene, die sich weiterhin illegal und von Strafverfolgung bedroht mit pflanzlichen Cannabis-Varietäten behandeln müssen, sprechen sogar von "schön geredeten Lügen".
Von "Stimmenfang auf Kosten von Todkranken" und von "Hintertür-Öffnung mit Hofknicks für den Einstieg der pharmazeutischen-Industrie in ein lukratives Geschäft" zu Lasten des Steuerzahlers, und auf Kosten von Menschenleben …
Ironie der Geschichte: Erst zwei Jahre zuvor – angesichts einer drohenden Kostenexplosion – hatte der Sprecher der GKV anlässlich der Experten-Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags im Oktober 2008 noch gewarnt, als er ein rabenschwarzes Szenario drohender Milliarden-Kosten für die Kassen entwarf, "weil künftig jede Person mit einfachen Kopfschmerzen zu Cannabis greifen werde…" Woraufhin gegen die Empfehlung der 14 übrigen anwesenden Experten der Antrag auf eine Zulassung von Cannabis als Arzneimittel durch den Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde.
"Nunmehr also möge der Bundestag beschließen – so die Empfehlung der Koalition – dass einem Teil der in Deutschland an Multipler Sklerose erkrankten Menschen – nämlich denjenigen, denen das Mittel nach Erprobung tatsächlich hilft – SATIVEX zuteil werde."
Gemeint ist ein Fertigarzneimittel aus dem Hause GW-Pharmaceuticals, das aufwändig und per patentiertem Geheimverfahren aus Hanf gewonnen wird und das im direkten Vergleich mit dem pflanzlichen Naturprodukt Cannabis Sativa nicht gerade als billig zu bezeichnen ist.
Die einzige Indikation des Präparats dürfte den profitierenden Patientenkreis drastisch einengen – sie lautet nämlich "Spastik" bei Multipler Sklerose. Ähnlich gelagert ist die Situation mit dem synthetisch hergestellten Dronabinol.
Womit aber soll den unzähligen an Krebs, HIV, Tourette, ALS, Hepatitis, Morbus Crohn, Morbus Bechterew, Alzheimer, chronischen Schmerz-Syndromen u.ä. erkrankten Menschen geholfen werden, die weltweit lebendiges Zeugnis davon ablegen, dass sie von natürlichem Cannabis aus Eigen- oder (staatlichem) Fremdanbau gesundheitlich gut – jedenfalls besser profitieren als von herkömmlichen, synthetischen Varianten?

Mit Nichts!
Das bedeutet eine fortwährende willkürliche Kriminalisierung und weiterhin drohende Strafverfolgung inklusive Führerscheinentzug.
Nichts außer der Einsicht auf Betroffenen-Seite, dass man gewisse Presseberichte gar nicht erst zu lesen braucht, um schon vorher enttäuscht festzustellen, dass auch diese Regierung insgesamt nicht wirklich besser ist als ihr in Cannabis-Gesundheitsbelangen bereits heftig lädierter Untätigkeits-Ruf.
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung eine Stellungnahme abgegeben, auf die das Selbsthilfenetzwerk an dieser Stelle aufmerksam machen möchte. Aufgegriffen wird darin auch die aktuelle Ablehnung eines Antrags auf Eigenanbau durch einen an MS schwer erkrankten Patienten aus Mannheim.

International Association for Cannabinoid Medicines (IACM)
Am Mildenweg 6
59602 Ruethen
Tel.: +49 (0)2952-9708572
Fax: +49 (0)2952-902651
Email: info [at] cannabis-med [dot] org
Stellungnahme der ACM zum Referentenentwurf einer 25. Verordnung zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher Vorschriften (25. BtMÄndV)
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Etwa Mitte August 2010: Einige deutsche Zeitungen – darunter die Süddeutsche – verkünden die vermeintlich überraschende Nachricht der Koalition, Cannabis werde als Medikament zugelassen. http://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-medikamente-drogen-auf-rezept-1.988986 Indes suggerierten diese Presse-Artikel den...