Eine kleine Gruppe entschlossen wirkender Ordnungshüter versucht beflissen, gegen einen kiffenden Demo-Teilnehmer vorzugehen – was an sich nichts Außergewöhnliches ist. Cannabis-Konsum an sich ist zwar nicht verboten, aber wer konsumiert muss auch Cannabis besitzen und dies ist „verboten“ (oder zumindest nicht explizit erlaubt) und stellt einen Straftatbestand dar.
Die Staatsgewalt muss dahereingreifen, um die möglichen Besitzverhältnisse am Konsumgut festzustellen und bedient sich dafür in aller Regel einer Personalien-Überprüfung und ggf. vorübergehenden Festnahme des auffälligen Konsumenten – auch wenn inzwischen immer mehr Beamte zur Überzeugung gelangen, dass gegen Falschparker vorzugehen eindeutig sinnvoller ist als harmlose Kiffer zu verfolgen.
Besonders erwähnenswert am genannten Vorfall jedoch ist, dass es sich bei dem zu überprüfenden Konsumenten um den am Tourette-Syndrom erkrankten Lars S. handelt, der in der Cannabis-Aufklärungs- und Aktivistenszene als "Dr. Hanf" bekannt ist.)
Lars verfügt seit etwa Ende 2009 über eine sog. „Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis nach § 3 Abs. 2 BtMG“ und gehört daher zu dem kleinen überschaubaren Patientenkreis von nur rund 40 Personen, die in Deutschland behördlich genehmigtes Cannabis zur Linderung ihrer Krankheit einsetzen dürfen. Überall. Natürlich auchauf einer Demonstration für die Legalisierung von Cannabis, auf der sich die Teilnehmer u.a. für die existenziellen Interessen von cannabisbedürftigen Kranken einsetzen.
Natürlich konnten die martialisch wirkenden Gesetzeshüter in Grün nicht von vornherein wissen, dass Lars S. ein „Genehmigter“ ist. Insofern sei die Frage gestattet, ob der massive Einsatz mehrerer Beamter zur Überprüfung einer einzelnen Person inmitten einer Demonstration eher dem Aspekt des Selbstschutzes oder einer etwaigen – vom brennenden Joint ausgehenden Gefahr – geschuldet sei.
Peinlich war der Einsatz dennoch. Geradezu beschämend und unverständlich. Und nicht zu vergessen: im Sinne des Steuerzahlers empörend unverhältnismäßig, berücksichtigt man das gnadenlose, erst kurz zurückliegende Debakel auf der Love-Parade in Duisburg…
Man stelle sich vor, fünf Schutzpolizisten würden aus einer mehrere hundert Personen zählenden Gruppe von Fußballfans auf dem Weg zum Stadion einen einzelnen Fan heraus greifen und dessen Personalien überprüfen, bloß weil dieser mehrfach an einer Bierdose genippt hat…
Es muss endlich Schluss sein mit diesem baren Unsinn, mit diesem unverhältnismäßigen Sicherheitswahn! Kiffer sind in aller Regel harmlos. Es geht keine Gefahr von ihnen aus; selbst wenn sie der bestehenden Gesetzeslage zum Trotz ihr Spaß- oder Sportzigarettchen in aller Öffentlichkeit und unter freiem Himmel rauchen. Noch sehr viel harmloser sind aber Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und (zumindest moralisch) das Recht haben, sich in jeder Situation ihres Medikamentes zu bedienen.
Anzumerken ist immerhin, dass sich besagte Polizisten nach kurzer Sichtung der Genehmigungspapiere ohne weitere Beanstandung still und zügig vom Ort des Geschehens entfernt haben. Sicher dürfte allerdings sein, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein einziger der involvierten Polizisten jemals eine solche Genehmigungs-Urkunde gesehen hat und sich dennoch nachhaltig vom Urkundenstempel mit Bundesadler hat überzeugen lassen.
Leider ist nicht übermittelt, ob der Gruppen-Einsatzleiter sich der guten Ordnung halber bei Lars S. für die aufdringliche Unannehmlichkeit entschuldigt hat…
Scheibe-Alsbach/Berlin – Ute Köhler aus Scheibe-Alsbach (Kreis Sonneberg) kämpft weiter. Sieben Jahre ringt die austherapierte Schmerzpatientin nun schon darum, dass ihre gesetzliche Krankenkasse ein Cannabis-präparat finanziert. Ihre jüngste Aktion: Mit einem Plakat mit der Aufschrift „Gebt mir meine Medizin!“ wollte sie sich vor den Deutschen Bundestag stellen. Gemeinsam mit dem Thüringer CDU-Landtagsabgeordneten Henry Worm hatte sie sich zuvor erkundigt, ob das erlaubt ist. Wenn keine Plenarsitzung stattfindet, gibt es keine Bannmeile, habe man mitgeteilt, erzählt Ute Köhler. Doch kaum hatte sie sich mit Worm und ihren zwei Söhnen vor dem Bundestag aufgestellt, wurde sie von drei Polizisten des Platzes verwiesen. Längst von dort verschwunden, das Plakat unleserlich an einen Baum gelehnt, tauchte plötzlich ein Sondereinsatzkommando auf. „Die wirkten wie ein Überfallkommando, ganz in Schwarz und schwer bewaffnet“, schildert Ute Köhler. Erneut wurde auf die Bannmeile hingewiesen, aus der sich Ute Köhler längst entfernt geglaubt hatte, außerdem hieß es, wegen ihrer Begleiter handele es sich um eine ungenehmigte Demonstration. „Meine Söhne kamen sich vor wie Terroristen, dabei wollten sie nur ihrer verzweifelten Mutter helfen.“ Die Thüringerin ist wütend über den Umgang mit ihr, denn sie hatte mit dem Protest nur die Empfehlung eines Staatsanwaltes umsetzen wollen. Der hatte ihr in einem Verfahren nach einer Selbstanzeige wegen des Besitzes von Hanfpflanzen geraten, lieber mit einem Plakat vor dem Bundestag auf ihre Lage aufmerksam zu machen statt mit dem Anbau verbotener Pflanzen.
Ute Köhler hat damit ihr Ziel immer noch nicht erreicht. Besonders ärgert sie die „Zweiklassenmedizin“: Privatpatienten bekämen das Cannabis-Präparat problemlos finanziert, während Kassenpatienten meist darauf verzichten müssten. Zudem fordert sie die Entkriminalisierung von Cannabis-Patienten – gerade seien zwei Schwerkranke in deutschen Gefängnissen inhaftiert. Nur weil sie ihre wirksamen Medikamente nicht bezahlt bekämen, würden Menschen zu Verbrechern gemacht. Ihr Protest an Bundeskanzlerin Angela Merkel blieb auch ohne Erfolg: Ihr war wie immer mitgeteilt worden, dass die gesetzlichen Regelungen die Finanzierung nicht zuließen. „Politiker sind doch dazu da, Gesetze zu ändern“, protestiert Ute Köhler. Sie hat sich nun an Bundespräsident Horst Köhler gewandt, außerdem hofft sie weiterhin auf die Hilfe von Ministerpräsident Dieter Althaus. Auch Henry Worm will sie weiter unterstützen. Für die Thüringerin steht fest: „Es ist eine unterlassene Hilfeleistung, wenn man mir das einzige Mittel verweigert, das mich leben lässt“.