Das BfArM in seiner typisch deutsch-bürokratischen Art, Produzenten zu Handlungen zu zwingen, welche wider die Vernunft sind. Aus den am 19.07.2018 veröffentlichten Vergabe-Richtlinien zu (u.a.) Anbau und Verkauf von medizinischen Cannabis:
Vernichtung von Cannabisblüten oder Cannabispflanzen
Auftragnehmers, die die Cannabisagentur nicht abnehmen will, oder im Falle fehlender Verkaufsmöglichkeiten durch die Cannabisagentur.
Die Vernichtung hat durch Verbrennung zu erfolgen.
SCM-Fazit: Privater Eigenanbau kennt bei sachgemäßem Betreiben keine Vernichtungs-Orgien von medizinisch wertvollem Grundstoff.
– Axel Junker –
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