VERÄNDERUNGS-ANZEIGE

 

Nachdem die Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hinsichtlich des Personalienwechsels beim Antragswesen Cannabismedikation (Geschäftszeichen –82) zwei Monate nach dem eher religiös – denn gesundheitlich motivierten Geschehen noch immer nicht aktualisiert worden ist, soll dieser Mangel von interessierter Seite aus nachgeholt – und die bisherige Tätigkeit Dr. Wilhelm Schinkels entsprechend kurz und kritisch mit einem Satz gewürdigt werden: Das war zu wenig, um es aus Krankenperspektive als „gut gemachten Job“ bezeichnen zu können.

Die betroffenen Patienten mit medizinischem Cannabisbedarf nehmen zur Kenntnis, dass künftig Dr. W. Kleinert die Verantwortung beim Antragsverfahren auf  Versorgung, Import oder Selbstanbau mit/von Cannabis übernehmen wird. Wir verbinden mit diesem Wechsel in der Sach- und Schicksalsbearbeitung unsere Hoffnung auf schnellstmögliche Veränderungen der bisher zu zeitintensiven Verwaltungs-Systematiken. Zugleich bekunden wir unsere schon wiederholt geäußerte Bereitschaft, das BfArM an unseren vielschichtigen Erfahrungen mit Dronabinol, Cannabis-Extrakt – in erster Linie aber Cannabis Sativa teilhaben zu lassen.

Wer – außer wir – sollte schon wahrhaftes Zeugnis ablegen können von positiven und negativen gesundheitlichen Wirkungen der verfügbaren Cannabismedikation?

Wer könnte glaubhafteren Bericht geben von viel zu vielen Existenzen in täglicher Not, in Schmerz, Angst und ständiger
Kriminalisierung?

Wer – wenn nicht wir direkt Betroffenen – sollten nachvollziehbar darlegen können, dass zwischen dem Grundgesetz Art. 2, „Recht auf körperliche Unversehrt“ und dem § 3 Abs. 2 BtMG eine unüberbrückbare Lücke klafft, die durch ungenügend erarbeitete Verwaltungsvorschriften zum Leidwesen schwer Kranker bloß verbreitert – aber nicht geschlossen wird?

Es kann und darf in einem nach demokratischen und sozialen Prinzipien geführten Rechtsstaat nicht sein, dass Patienten vom Zugang zu einem pflanzlichen Heilmittel ausgeschlossen werden, weil sie zu arm sind, um die Kosten für die Dronabinol® – Therapie oder für den Medizinalcannabis-Import aus den Niederlanden zu tragen,

  • sie vorbestraft sind und damit als „unzuverlässig“ gelten,

  • Ärzte über ein aus den Apotheken verbanntes Medikament nicht gutachterlich berichten können und deshalb ihre schutzbefohlene Klientel hinsichtlich der erforderlichen Antragsunterstützung im Stich lassen müssen,

  • Gesundheitspolitiker die Dimension der tragischen Folgen für chronisch Erkrankte nicht abzuschätzen vermögen, weil sie bloß unzureichend über die Sachlage informiert werden,

  • Sachbearbeiter des BfArM mit Wissen des Bundesministeriums für Gesundheit Patientenanträge verschleppen und en gros zurückweisen,

wenn zugleich

  • diese von vielen Menschen erfragte, natürliche Substanz billig herzustellen ist,

  • nachweislich ein medizinisch wertvolles Potential beinhaltet,

  • bei eventueller Überdosierung nicht tödlich wirkt und

  • die Folgen der Verbotspolitik dieses Mittels gesundheitlich gravierende Auswirkungen

zeigen als selbigen durch eine den Bedürfnissen der Patienten angemessen organisierte Naturcannabis-Vergabepraxis entgegengewirkt werden können.

Wir zeigen an, dass es endlich einer spürbaren VERÄNDERUNG bedarf

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