Ute Köhler und ewig grüßt das AOK-Murmeltier

cannamedAm 09. Januar 2013 wurde Ute Köhler für Ihren Einsatz um Verwendung und Kostenerstattung des Cannabis-Medikaments DRONABINOL die Bundesverdienst-Medaille verliehen. Mitglieder des SCM haben die Ehrung zum Anlass genommen die AOK Thüringen mit der Bitte anzuschreiben, Frau Köhler endlich die lang ersehnte Kostenerstattung zuzugestehen.

Vorab möchte das SCM die Gelegenheit nutzen Ute Köhlers Dankesrede zu veröffentlichen.

grass-heart

Sehr geehrte Frau Ministerin Taubert, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Es ist mir eine außerordentliche Freude, heute diese hohe Auszeichnung annehmen zu dürfen.Dafür bedanke ich mich beim Bundespräsidenten Joachim Gauck ganz herzlich.

Besonderen Dank, richte ich an diejenigen, die mich für diese hohe Ehrung vorgeschlagen haben.

Es hat in all den Jahren, Politiker auf Landes- und Bundesebene gegeben, die mich in meinen Bemühungen aktiv und wohlwollend unterstützt haben. Besonders möchte ich den couragierten Landtagsabgeordneten Henry Worm benennen. Allen bin ich dafür sehr dankbar.

Bei meinem oft nicht einfachen Weg, erhielt ich viel Unterstützung durch den Stadtjugendpfarrer Herrn Michael Kleim aus Gera, in seelsorgerischer Hinsicht sowie auch in meinen Anliegen. Gleichzeitig geht mein Dank an die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und hier, besonders, an dessen Vorsitzenden Dr. Franjo Grotenhermen. Sowie auch an die Medien besonders die Thüringer Presse, die mich die vielen Jahre begleitet hat.

Besonders wichtig ist es mir heute, meinen Arzt, Herrn Dr. Robert Haag aus Schleusingen zu danken. Er hat für mich eine lebenswichtige Entscheidung zu meinem Wohle getroffen. Ich danke den vielen mitfühlenden Personen, die mich in all den Jahren finanziell unterstützt haben, so daß ich mir meine lebensnotwendige Arznei -Dronabinol- leisten konnte. Ohne den Einsatz des Arztes und der finanziellen Unterstützer würde ich heute hier nicht stehen.

Zum Schluss nochmals ein großes Dankeschön an alle die hier nicht genannt wurden, die mich aber auf meinem Weg begleitet haben.

Ich hoffe, dass diese Verdienstmedaille dazu beiträgt, mehr Bewegung, Aufklärung und Versachlichung in das Thema Cannabis als Medizin für Schmerzpatienten zu bringen. Ich hoffe, dass ich nach über 11 Jahren Kampf um mein Medikament nun endlich auch eine Lösung dieses Problems bekomme und nicht nur ich, auch die schwerkranken Patienten, denen ausschließlich der Wirkstoff einer uralten Heilpflanze Linderung bringt.

Wir alle wollen doch einfach nur ohne Schmerzen leben dürfen. Ich bitte und fordere alle Verantwortlichen in der Politik auf endlich Lösungen in dieser Frage zu finden. Die Gesetze müssen doch für die Menschen gemacht werden und nicht gegen sie.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

 

I`m a patient

 

Anschreiben an die AOK

Axel Junker
Danziger Straße

25980 Westerland/Sylt

Geschäftsführung der AOK Deutschland
ggf. mit der Bitte um Weiterleitung an
AOK Thüringen
Sternplatz 7
01058 Dresden

Betreff: Kostenerstattung von DRONABINOL

Sehr geehrte Geschäftsführende der AOK,
übermorgen – am 09. Januar 2013 – erhält Frau Ute Köhler die Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland für ihren unermüdlichen Einsatz um das cannabisbasierte Medikament Dronabinol.


https://www.meinanzeiger.de/gera/politik/streitbare-cannabis-patientin-wird-geehrt-d24017.html


Die AOK Thüringen weigert sich seit vielen Jahren beharrlich die Kosten der bei Frau Köhler äußerst wirksamen Therapie zu übernehmen. Vor wenigen Wochen erst hat jedoch die AOK Rhein-Neckar-Odenwald nach zuvor wiederholter Ablehnung einer beantragten Kostenübernahme im Falle eines an MS erkrankten Patienten aus Mannheim plötzlich – und ohne erneute Antragstellung des Patienten – dem Bundesministerium für Gesundheit den – nennen wir es –  “Gefallen getan” und überraschend die Kosten für Dronabinol übernommen, damit die Bundesrepublik Deutschland, respektive das Bundesministerium für Gesundheit als Beklagte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor dem OVG Münster das BfArM nicht anweisen musste, eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs 2 BtMG für den Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, um welche die an MS erkrankte Person streitet.

Unabhängig von der Absehbarkeit der Tatsache, dass Cannabis-Anbaugenehmigungen in der kommenden Zeit an in Betracht kommende Patienten erteilt – und diese den Krankenkassen immense Kostersparnisse hinsichtlich der Erstattung pharmazeutisch hergestellter Medikamente bringen werden, bin ich persönlich der Auffassung, dass die Humanität es gebietet Frau Ute Köhler die erforderliche Sicherheit im Rahmen einer Kostenübernahme für Dronabinol nun endlich zuzugestehen.

Für eine zeitnahe schriftliche Stellungnahme Ihrerseits in dieser Sache wäre ich dankbar.

Noch dankbarer wäre ich allerdings, wenn Frau Köhler an ihrem Ehrentage nicht bloß eine im Namen unseres Bundespräsidenten Gauck verliehene Verdienstmedaille erhält – sondern einen positiven Bescheid der AOK Thüringen, der in diesem Fall bereits länger als eine Dekade aussteht.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Junker
AOK Mitglied seit 40 Jahren

marijuana scales of justice

Antwort der AOK (21.01.2013)

Sehr geehrter Herr Junker,

Ihre Anfrage vom 7. Januar ist über ein paar Umwege zu mir gelangt.

Ich möchte Ihnen gern eine prinzipielle Antwort geben.

Über die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln kann in Deutschland (zum Glück) nicht jede Krankenkasse nach Belieben entscheiden. Die Entscheidung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen. Das ist quasi die gesetzgebende Instanz, und wir halten uns an Gesetze.

Auch die Kostentragung von Dronabinol durch die Gesetzliche Krankenversicherung als Rezeptursubstanz setzt eine Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus, welche bisher nicht erfolgte. Derzeit gibt es kein dronabinolhaltiges Fertigarzneimittel, das zur Behandlung von Schmerzen zugelassen ist. Zur Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose (MS) steht jedoch die Cannabis-Zubereitung Sativex ® als Arzneimittel zur Verfügung. Sativex® ist für MS-Patienten bei medizinischer Notwendigkeit selbstverständlich Kassenleistung. Bitte haben Sie Verständnis, dass die AOK PLUS als Krankenkasse an gesetzliche Vorgaben sowie an die entsprechende Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes gebunden ist.

Bei unveränderter Sachlage ist den gemachten Ausführungen nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Hannelore Strobel
Pressesprecherin

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Stabsbereich Unternehmenskommunikation
Postanschrift: 01058 Dresden
Besucheranschrift: 01067 Dresden, Sternplatz 7

affen

Anm: d. Verf:

Die Tatsache, dass anderenorts die AOK die Untätigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses nach eigenem Ermessen zu politischen und verwaltungsrechtlichen Zwecken auslegen – und im Falle Miachel F.  die Erstattung für Dronabinol sogar FREIWILLIG übernehmen kann –  zeigt deutlich, dass die Pressesprecherin der AOK Sachsen und Thüringen (namens der Geschäftsführung) den schriftlichen Bitten einiger SCM-Mitglieder um eine humanitäre Geste nur gewillt ist mit brutal menschenverachtendem Finanz-Opportunismus ihrer  “Gesundheitskasse”  zu begegnen.

 

Daniel Bahr

 

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