Ungeklärte Fragen, Residenzpflicht für deutsche Cannabispatienten?

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

BTM-Nr. 454 77 41

Erneute Frage nach Mitnahme von med. Cannabis.
Verhalten bei Reise nach Spanien
Erlaubnisinhaber-Card

Jena, 23.02.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

Erneut möchte ich nachfragen in wie weit die Mitnahme von mir erlaubten med. Cannabis nach Spanien geregelt ist.

Seit Erlaubniserteilung habe ich mehrmals nachgefragt und um Klärung gebeten.
Leider ohne Reaktion.

Da ich als Patient keinerlei Interresse daran habe, mich kontrollierenden Beamten erklären zu müssen warum ich nat. Cannabis mitführe, frage ich Sie. Wie ist die derzeitige rechtliche Situation?
Was muss ich als reisender Patient beachten um keine Schwierigkeiten zu bekommen.

Mit auf Langzeitreisen nach Australien mitgeführte (in mehreren Ländern ein-u. ausgeführt) BTM-Medikamente waren selbst bei einen Aufenthalt in Singapur möglich. Nun sollte eine Kurzreise nach Barcelona scheitern weil ich mein Cannabis nicht legal aus und einführen darf?

Vorlagen des BfARM über Mitnahme von BTM auf Reisen führen nur verschreibungsfähige BTM.

Mir und einigen anderen Patienten haben sie jedoch eine Erlaubnis erteilt, gerade weil eben verschreibungsfähige BTM / Medikamente mir/uns nicht helfen.

Stehen wir als reisefähige Patienten unter Residenzpflicht Bundesrepublik?

Wo ist das Problem? Reisefähigen Patienten, die eh schon eine Ausnahmegenehmigung besitzen sollte es möglich sein zu reisen.

Ich habe von einen Patienten erfahren der die grenzüberschreitende Mitnahme seines med. Cannabis nicht heimlich ablaufen lassen wollte.
Auf telefonische Ankündigung er würde mit seinem Cannabis zum “Roten Zoll Bereich” kommen, war dieser zu diesem Zeitpunkt wie ausgekehrt. Keine Beamten die sich mit dieser Sache beschäftigen wollten?

Ist es ein so großes Problem den Patienten denen sie eine Erlaubnis erteilen eine, wie mittlerweile durchaus übliche Card auszustellen?

Viele Patienten halten die mehrseitige DIN A4 Papier-Erlaubnis für sehr altertümlich, umständlich.
Der eventl. kontrollierende Beamte könnte meiner Meinung nach berechtigte Zweifel an dieser mehrseitigen DIN A4 Papier-Erlaubnis haben. Da er die Echtheit sicher erst erfragen muss, könnte die Erlaubnis mit BTM-Nummer doch auch gleich auf einer kleinen Card stehen.

Ich bitte um zeitnahe und verbindliche Information.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ciecior

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