Und jetzt DAS..!


Es scheint irgendwie ein schwerer Fluch auf der Geschichte der Cannabis-Medizin in Deutschland zu liegen.
Vermutlich liegt der Grund für den Fluch an der religiös motivierten Handauflage, die trotz guten Zuredens auf den an Tourette-Syndrom erkrankten Lars Scheimann seitens des BfArM – Mitarbeiters Dr. Schinkel vor etwa 10 Jahren nicht zustande gekommen ist.
Man erinnert sich: Schinkel-Tenor war, dass Handauflage und Gebete besser gegen Tics helfen als Cannabis. Lars Scheimann verweigerte sich dem damaligen Vorschlag und ist heute aufgrund von regelmäßig inhaliertem Cannabis eigenem Bekunden nach weitgehend beschwerdefrei.

Damals – ab 2007/2008 – begann das Desaster der sogenannten „Ausnahmegenehmigungen“, die nichts weiter als eine zutiefst willkürliche Patienten-Schinderei über bürokratische Hürden wie Antragstellung, Diagnose-Darlegung, Erbringen von Therapie- und Cannabiswirksamkeits – Nachweisen so wie verzweifelter Ärztesuche gewesen ist. Ein Gremium innerhalb des BfArM entschied nach Einreichen der Unterlagen – Daumen rauf oder runter – sodann über den Antrag. Mitunter verschwanden aber auch Unterlagen und waren plötzlich „nicht mehr auffindbar“, woraufhin für den Antragsteller die quälende Prozedur einer Neubeschaffung der Dokumente alternativlos wurde.

Für die zuletzt tausend „Glücklichen“, die Inhaber einer solchen Genehmigung waren, nahm die Angst vor polizeilicher Kontrolle und unberechtigter Wegnahme der Cannabis-Medizin allerdings nicht ab. Zu unbedarft waren (und sind) manche Beamte in solcherlei Gesundheitsfragen. Erinnert werden darf in diesem Zusammenhang an das Schicksal von Robert Strauss, nur eines von mehreren Opfern deutscher Cannabis-Medizinpolitik https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-cannabis-patient-stirbt-im-krankenhaus-1.2310947

 

Schon damals waren von lediglich vier angebotenen BEDROCAN BV – Sorten immer wieder manche phasenweise nicht erhältlich. Gleiches gilt für die heutzutage reichhaltiger anmutende Auswahl von vierzehn Cannabis-Sorten: Abgabe findet nur sporadisch statt. Vorbestellungen sind unerlässlich.

Nicht lange nach Erteilung erster Erlaubnisse sind erste Beschwerden über augenscheinliche Qualitätsmängel im Cannabis aus den Niederlanden öffentlich geworden. Sicher kein Massenphänomen, aber je nach Schwere der zu therapierenden Krankheit und in Abhängigkeit eigener finanzieller Möglichkeiten sind solche Mängel unbestritten belastend für den Patienten. Ebenso belastend wie regelhaft jedes Jahr vorkommende Lieferausfälle von durchschnittlich mehreren Wochen Dauer seit Beginn der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Im Zusammenspiel von Bundesgesundheitsministerium, BfArM und Importeuren gelingt es den zuständigen Verantwortlichen seit 10 Jahren nicht, nur ein einziges Jahr lang die Cannabis-Versorgung von Patienten unterbrechungsfrei zu gewährleisten. Das ist (k)eine Leistung!

Nachdem nun im März 2017 das mit großen Hoffnungen verbundene Cannabis-Medizin-Gesetz in Kraft getreten ist, das laut(halser) Ankündigung aus der Politik „Patienten einen erleichterten Zugang zu Cannabis verschaffen“ soll, ist das Cannabis-Medizin-(Un-)System mittlerweile nahezu komplett perforiert mit Sollbruchstellen:

– Zeiten ohne Cannabis-Versorgung überragen Zeiten mit Cannabis-Versorgung.
– Krankenkasse lehnen durchschnittlich jeden zweiten Antrag ab.
– Sozialgerichte werden mit Klagen geflutet.
– Ärzte zeigen Regress-Ängste, Vorbehalte, Unwissen.
– Monatelange Lieferausfälle diktieren das intransparente Import- und Vertriebs-Geschehen.
– Preise wuchern ins Uferlose, teilweise werden in Apotheken 23 € pro Gramm verlangt.
Der Versichertengemeinschaft derlei Wucherkosten aufzubürden, ist offenbar noch nicht Skandal genug. Neuerdings ist neben stark Samen-haltigem Cannabis auch mit Schimmel verseuchtes Material auf den Markt und in Patientenhand gelangt. Vorgeschriebenen labortechnischen Prüfungen zum Hohn und Trotz.

„Und jetzt DAS…“  – der Schimmel – ist aber vermutlich noch nicht der Gipfel der Zumutungen.
Nicht das Finale.
Nicht das Ende von Peinlichkeiten, Niederlagen und Patienten-Torturen.

Wen würde wundern, wenn nicht bald Glyphosatrückstände oder Spinnmilben-Kot im Apo-Cannabis ruchbar werden?

Spätestens dann sollte sich ein mutiger Patient erbarmen und den verdammten Fluch, der auf der ganzen traurigen Geschichte liegt, durch eine freiwillige Handauflage von uns allen nehmen.
Bei gleichzeitiger Abgabe eines Antrags auf Eigenanbau zur gesundheitlichen Rückversicherung.

Axel Junker

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