Ähnlich wie Versicherungsgesellschaften, die z.T. mit schamlosen Hinhalte-Taktiken arbeiten, um vertraglich zugesicherte Auszahlungen von Geldbeträgen im Zweifelsfall an alte oder kranke Vertragspartner durch Inanspruchnahme langer – aber unnötiger Gerichts-Instanzen zu vermeiden, scheint auch das Bundesministerium für Gesundheit im Falle des Eigenanbaus von Marihuana zu medizinischen Zwecken ein stark erhöhtes Interesse daran zu zeigen, dass schwer erkrankte Eigenanbau-Antragsteller ihrer Symptomatiken wegen vorzeitig ins Gras beißen oder zumindest aus finanzieller Not auf die Durchsetzung ihres lindernden und Lebensqualität erhöhenden Anspruchs in Form von Selbstversorgung mit Cannabis verzichten.
Das BMG bedient sich hierbei in schamloser Vorgesetzten-Manier der weisungsgebundenen Bundesopiumstelle und erteilt dieser quasi den behördlichen Befehl, die rechtliche Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Antrags auf Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu behindern.
Auf die gesundheitliche Situation des Antragstellers wird hierbei keine Rücksicht genommen. So, als wenn das grundgesetzlich verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit nach freiem Belieben und Gutdünken ausgehebelt und ignoriert werden darf.
Dieses Verhalten ist aus Sicht der Betroffenen nicht nur pervers, sondern scheint auch Ausdruck einer immensen Behörden-Furcht vor weiteren Eigenanbau-Anträgen zu sein, welche durch eine hohe Zahl von Cannabis profitierenden Kranken gestellt werden könnte.
„Kalifornische Verhältnisse“ in Deutschland…Das wollen aber weder die auf das gängige BtM-Verbots-Instrumentarium geeichte Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans – noch der in Bezugs aufs Kiffen durch die eigene Karriere scheinbar rasch geläuterte Gesundheitsminister Daniel Bahr.
Vermutlich deshalb herrscht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) derzeit bloß betretenes Schweigen. Niemand, der sich dort aus Verantwortung für die Belange von leidenden Patienten gerade machen und Rückgrat zeigen würde. Reine Befehlsempfänger allenthalben, die aus Sorge um den Verlust ihres Jobs die kleineren oder größeren Schweinereien gegen Kranke unwidersprochen hinnehmen, mittragen, mitverschulden.
Ähnlich feige handelt man im BMG. Mit Zeit verzögernden Mitteln und wissenschaftlich nicht haltbaren Argumenten trachtet man zu verhindern, dass der Eigenanbau von Cannabis für Patienten sich hierzulande durchsetzt. Keine Spur von „liberal“. Keine Anzeichen von Vorbild-Beispielnahme an Ländern wie Israel, Niederlande und Kanada*, an US-Bundesstaaten wie Oregon, Rhode Island und Colorado. Oder an Spanien, wo sich wegen der gut funktionierenden „Social Clubs“ für Patienten die Frage nach aufwendigen Antragstellungen, Klageverfahren und Zeitschindereien gar nicht erst stellt, weil dort jeder Patient auf simple Weise Mitglied in solchen Selbstversorgungs-Organisationen werden kann und seinen persönlichen Bedarf an Cannabis unproblematisch zu decken in der Lage ist.
Die Haltung des BMG ist furchtbar. Ähnlich furchtbar ist das permanente Wiederkäuen hohler Phrasen seitens der Bundesdrogenbeauftragten in Sachen medizinische Verwendung von Cannabis.
Es wird – eben wie bei den Versicherern – auf Zeit gespielt und still und heimlich auf Progression der Krankheitsverläufe gesetzt.
Dabei ist die „Verpflichtung zur Einhaltung des internationalen Drogenschutzabkommens“, die hierzulande noch immer als Rechtfertigung dafür herangezogen wird, dass schwer erkrankte Menschen mit ihrer Forderung nach Eigenanbaumöglichkeiten für Cannabis und/oder der Schaffung einer Cannabis-Agentur nach niederländischem Vorbild scheitern, nichts Anderes als ein politisches Alibi für überkommenes Abstinenz-Denken.
Insbesondere deshalb, weil a) andere Schwerkranke in Deutschland z.B. mit dem Betäubungsmittel Diamorfin (Heroin) gesundheitlich und sozial stabilisiert werden und weil b) gleich mehrere Unterzeichnerstaaten des Abkommens die Versorgung ihrer von Cannabis profitierenden Patienten ungerügt und ohne Furcht vor etwaigen Sanktionen gewährleisten.
„Schaden vom Volk abwenden“, lautet der Auftrag der Gewählten.
„Schädlinge abwählen“ scheint hingegen (auch) Patienten-Auftrag zu sein.
Versichern jedenfalls nützt nicht(s).
Kanada: 34.278.400 Einwohner – 12.116 Personen besitzen eine Erlaubnis zum Besitz von Cannabis für medizinische Zwecke.
Deutschland: 81.724.000 Einwohner – nur ca. 60 Personen besitzen eine Erlaubnis zum Besitz von Cannabis für medizinische Zwecke.
UM JEDEN PREIS VERHINDERN !
Axel Junker
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