They don’t fucking care about you – Teure Telemedizin

Die Kommerzialisierung im Gesundheitswesen treibt auf Grundlage der unseligen Prohibition von Cannabis seltsame und gar nicht schön anzuschauende Blüten. Zum Beispiel, wenn bei gewinnorientierten Unternehmen die Kasse klingeln kann, weil die Gesetzeslage es hergibt – weil viele unterversorgte und in einer Notlage sich befindliche Patienten so einiges mit sich machen lassen müssen. Nun gibt es gute Nachrichten, erste beschwerdeführende PatientInnen erhalten unrechtmäßig für überteuerte Rechnungen gezahltes Geld zurück.

“Patienten von Algea Care erhalten wegen überhöhter Rechnungen Geld zurück

Nachdem die Ärztekammer Hamburg festgestellt hatte, dass die von Algea Care ausgestellten Rechnungen überhöht sind und gegen die Gebührenordnung für Arzte verstoßen, erhalten nun die beiden ersten Patienten Geld von Algea Care zurück. Die Feststellungen der Ärztekammer Hamburg entsprechen inhaltlich weitgehend den Urteilen des Landgerichts Frankfurt und des Oberlandesgerichts Frankfurt.

So schreibt ein Patient: „Ich habe heute vier aktualisierte Rechnungen von Algea Care erhalten (im Anhang) mit der Bitte um meine Zahlungsdaten. Insgesamt kriege ich also 265,38 € von Algea Care wieder, was etwa die Hälfte davon ist, was ich an Algea Care insgesamt gezahlt habe. Danke, dass Sie das Schreiben an die Ärztekammer aufgesetzt haben, was letztendlich zu den korrigierten Rechnungen führte.“

Ein weiterer ehemaliger Patient von Algea Care hat bereits eine Gutschrift erhalten, unter anderem über Rechnungen für Videosprechstunden. Betrug der Rechnungsbetrag für eine solche Videosprechstunde von 15 Minuten Dauer zunächst je 121,95 EURo, so wurde dieser nach der Beschwerde bei der Ärztekammer Hamburg auf je 72,23 EURo reduziert. Das entspricht einer Erstattung in Höhe von 49,72 €, enzsprechend 40,7 % der Originalrechnung.”

(Aus den ACM-Mitteilungen des 25.06.2022)

Eigentlich gesetzlich krankenversicherte Patienten zahlen bei privaten Anbietern mitunter sehr viel Geld dafür, dass sie endlich ein Rezept für Medizinalcannabis erhalten. Grund ist die immer noch niedrige Anzahl verschreibender Kassenärzte – ein Umstand, den die jahrzehntelange und leider immer noch fortdauernde (!) Stigmatisierung von Cannabsi als böser verbotener Droge leider mit sich bringt.

Die Ampelkoalition ist dringend beraten, endlich den Eigenenbau zu legalisieren bzw. die Strafbarkeit auszusetzen – Straffreiheit für Patienten bleibt unsere Forderung.

Wir haben im Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin Kenntnis über Fälle, in denen ein telemedizinischer Anbieter Patienten Rechnungen entgegen der Gebührenordnung für Ärzte zugesendet hat. Fehler können natürlich einmal passieren. Sollte so etwas systematisch erfolgt sein, so fänden wir das erschreckend. Wie wir es auch erschreckend fänden, wenn Information hierüber durch das Versenden von Unterlassungserklärungen unterbunden werden soll.

Vielleicht könnten die uns bekannten Fälle natürlich auch nur die Spitze eines Eisbergs sein, wer weiß?

Generell lehnen wir die aufkeimende Praxis ab, Patienten zur Melkkuh von durch die Gesetzeslage prosperierenden Unternehmen und privaten Investoren werden zu lassen. Genau dies geschieht – und Patienten sollten sich wehren. Auch wenn angeblich transparent vorgegangen wird und den Patienten im Vorfeld hohe Preise von circa 100-140 Euro kommuniziert werden, ist eine solche Praxis vor dem Hintergrund, dass die PatientInnen notleidende Personen sind, alles andere als korrekt.

Wer also Rechnungen erhalten hat, sollte sich diese einmal genauer ansehen – und gegebenenfalls betroffene Freunde und Bekannte hierauf aufmerksam machen.

Wenn die Ziffern 1 und 804 gleichzeitig in einer Rechnung auftauchen, so ist dies nach unserem Kenntnisstand nicht korrekt. Möglicherweise sind hiervon vor allem Rechnungen von vor November 2021 betroffen.

Auch wenn nur mit einem einzigen Arzt gesprochen wurde, trotzdem aber in der Rechnung die Ziffer 60 (Konsil) enthaten ist, so ist dies unseres Wissens nach ebenfalls nicht richtig.

Wenn zu jeder Videosprechstunde unter Angabe der Ziffer 75 ein Arztbericht abgerechnet wurde, obwohl überhaupt nicht zu jedem Videotermin ein Arztbericht erstellt worden ist, so erscheint auch das nach unserer Meinung fragwürdig und wäre ebenfalls nicht mit korrekter Abrechnung nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) vereinbar.

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) hat für Eure persönliche Beschwerde bei den Landesärztekammern den untenstehenden Musterbrief vorbereitet, in dem einfach nur Eure persönliche Adresse, das Datum und die Unterschrift eingefügt werden müssen. Ihr könnt ihn ausdrucken und zusammen mit Euren Rechnungen an die Landesärztekammer Eures jeweiligen Bundeslands schicken – oder Ihr kopiert einfach den Text und sendet eine E-Mail. Auch die Adressen der Landesärztekammern der jeweiligen Bundesländer haben wir an das Ende dieses Schreibens gesetzt.

Sollte jemand sich wegen seiner Rechnung nicht ganz sicher sein oder hat über den Musterbrief hinaus Fragen, so kann er  über sprecherteam@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de Kontakt mit uns aufnehmen. Wir sehen uns Eure Rechnungen auch gern gemeinsam mit Euch an.

Falls “Cannabis-Influencer” vielleicht doch einmal einen Anlass sehen würden, statt durchsichtiger Werbevideos kritische Beiträge zu diesem Komplex zu machen, so würden wir uns darüber sehr freuen.

Im Folgenden unser Mustertext zur Beschwerdeführung als Text, zusätzlich steht er als PDF bereit, die Adressen der betreffenden Landesärztekammer Eures jeweiligen Bundeslandes findet Ihr hier.

<<<<<<<Musterbrief Landesärztekammer>>>>>>> [Hier klicken]

 


Dein Name

Straße Hausnummer

PLZ Stadt

 

Name der betreffenden Landesärztekammer

– Rechtsabteilung –

Straße

PLZ Stadt

 

Bitte um Überprüfung der beigefügten Rechnung auf Rechtmäßigkeit

 

Stadt, DD.MM.JJJJ

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich Ihnen eine an mich gerichtete Rechnung einer Arztpraxis ein, bei der ich mir nicht sicher bin, ob sie entlang der GOÄ wirklich korrekt abgerechnet wurde. Deswegen möchte ich Sie hiermit darum bitten, sie auf einen Verstoß gegen die GOÄ zu prüfen.

Besonders frage ich mich in diesem Zusammenhang ob es korrekt ist, wenn die Ziffern 1 und 804 zusammen abgerechnet werden – und ob dies bei einer Videosprechstunde von circa 15 min. Gesamtlänge überhaupt möglich sein kann. Zudem wurde regelmäßig ein Konsil (Ziffer 60) abgerechnet, obwohl ich immer nur mit einem Arzt gesprochen habe. Es wurde auch bei jedem Videogespräch ein Arztbericht (Ziffer 75) abgerechnet, obwohl ich nie einen Arztbericht erhalten habe.

Siehe dazu auch einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 30. Dezember 2021, in dem diese Verstöße als Tatsachen betrachtet werden.

Über eine Eingangsbestätigung meines Schreibens an Sie freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Name

Unterschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

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