Straffreiheit für Patienten: Eine Spendenaktion gegen Angst und Drangsalierung

spendenaktion

Die Mitglieder der ACM haben auf ihrer Mitgliederversammlung am 28. Juni 2014 in Rüthen beschlossen, eine Spendenaktion zu Gunsten von Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis, die von Strafverfolgung bedroht sind, zu starten.

Mindestens 5 Patienten mit einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke durch die Bundesopiumstelle werden gegenwärtig wegen des illegalen Anbaus von Cannabis strafrechtlich verfolgt, darunter Frank Josef Ackerman (chronische Schmerzen und posttraumatische Belastungsstörung), Robert Strauss (chronische Schmerzen) und Thomas Keilwerth (posttraumatische Belastungsstörung und chronische Schmerzen).

Der Vorstand hatte bereits beschlossen, die Strafverfahren mit jeweils 500 € zu unterstützen. Das Verfahren von Herrn Ackerman wird als Musterprozess komplett von der ACM finanziert.

Die Betroffenen können sich die Cannabisblüten aus der Apotheke nicht in dem notwendigen Umfang leisten. Die ACM kritisiert, dass die Zweiklassenmedizin bei der Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis durch die gegenwärtige Situation aufrechterhalten wird. Diese Situation ist durch zwei problematische Fakten charakterisiert. Zum einen werden die Kosten für die Cannabisblüten nur in seltenen Ausnahmefällen von den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern erstattet, so dass sich viele Kranke aufgrund ihrer prekären Einkommenssituation nicht ausreichend mit ihrem Medikament versorgen können. Zum anderen eröffnet die Bundesregierung den betroffenen Patienten keine Alternativen, wie etwa Genehmigungen für den Eigenanbau von Cannabis oder Möglichkeiten der Übernahme der Kosten von Apotheken-Cannabis für diese Erlaubnisinhaber durch einen staatlichen Fond. Auch Änderungen im der Sozialgesetzgebung wären denkbar, durch die mehr Patienten von Medikamenten auf Cannabisbasis (Dronabinol, Nabilon, Sativex) und Cannabisblüten profitieren könnten. Es geschieht jedoch das Gegenteil. Die Bundesregierung zwingt weniger vermögende Patienten weiterhin in die Illegalität.

Die aktuelle Situation widerspricht dem Geist der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005 (BVerwG 3 C 17.04) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24. Juni 2004 (3 Ss 187/03).

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2004 müssen für das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstands, der den Eigenanbau von Cannabis rechtfertigt, drei Voraussetzungen vorliegen:

Es muss eine schwere Erkrankung vorliegen.

Diese Erkrankung oder Symptome dieser Erkrankung sind mit den zur Verfügung stehenden therapeutischen Möglichkeiten nicht oder nicht ausreichend behandelbar.

Die Verwendung von Cannabis-Produkten muss die Krankheitssymptome tatsächlich lindern.

Diese Voraussetzungen sind bei den Erlaubnisinhabern grundsätzlich gegeben, denn sonst hätten sie keine Ausnahmeerlaubnis von der Bundesopiumstelle erhalten. Die Bundesopiumstelle macht eine Erlaubnis grundsätzlich auch von der Frage abhängig, ob die bestehende schwere Erkrankung mit den zur Verfügung stehenden therapeutischen Möglichkeiten behandelbar ist oder nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2005 auf das Argument der Bundesopiumstelle, die Patienten könnten ja auch Dronabinol verwenden, auch wenn die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, entgegnet: “Der Verweis auf ein Arzneimittel, das weder ohne weiteres verfügbar noch für den normalen Bürger erschwinglich ist, stellt aber keine Alternative dar, die das öffentliche Interesse am Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfallen lässt.” Zudem hatte das Gericht festgehalten, dass “insbesondere bei Cannabis” die Erlaubnis zum Eigenanbau in Frage komme. Konkret heißt es im Urteil: “Die Entscheidung, einem Patienten den Erwerb oder, was insbesondere bei Cannabis in Betracht kommt, etwa den Anbau zu gestatten, bleibt stets eine Einzelfallentscheidung. Sie muss die konkreten Gefahren des Betäubungsmitteleinsatzes, aber auch dessen möglichen Nutzen in Rechnung stellen.“
Die staatliche Drangsalierung für eine Offensive zur Durchsetzung des Rechts auf Eigenanbau nutzen
Nun kommt es darauf an, dass möglichst alle der 5 strafverfolgten Patienten von den zuständigen Strafgerichten vom illegalen Besitz von Betäubungsmitteln aufgrund eines rechtfertigenden Notstands im Sinne des Urteils des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2004 freigesprochen werden. Dazu benötigen sie kompetente Anwälte und ausreichend finanzielle Mittel, um die Strafverfahren bestreiten zu können. Auf diese Weise können vor allem zwei Ziele erreicht werden.

Erstens werden Freisprüche in diesen Verfahren einen Signalcharakter für zukünftige Prozesse ähnlicher Art entwickeln.Die Bedrohung durch Strafverfolgung für alle heutigen und zukünftigen Erlaubnisinhaber und die damit verbundene Angst werden dadurch sinken.

Zweitens erhöhen Freisprüche den Druck auf die Bundesregierung, vernünftige Lösungen für die betroffenen Patienten zu entwickeln, beispielsweise durch Genehmigungen des Eigenanbaus. Wenn die Politik nicht zu Veränderungen bereit ist, müssen sich die Patienten solche Erlaubnisse für den Eigenanbau eben durch Strafgerichte erkämpfen.
Wer sollte sich an der Spendenaktion beteiligen?

Alle Erlaubnisinhaber, die Cannabis selbst anbauen möchten bzw. müssen oder bereits anbauen, denn sie zahlen in einen Topf, von dem sie selbst möglicherweise einmal profitieren könnten. Ein gut gefüllter Spendentopf ist zwar keine Rechtschutzversicherung, schafft jedoch eine gewisse Sicherheit für Erlaubnisinhaber, die sich an der Aktion mit mindestens 50 € beteiligen. Vermögendere Erlaubnisinhaber oder solche, bei denen die Krankenkassen die Kosten übernehmen, zeigen durch ihre Beteiligung an der Spendenaktion ihre Solidarität mit denen, die weniger Glück haben.

Alle anderen Menschen, die Cannabis aus medizinischen Gründen ohne eine Erlaubnis verwenden, denn Freisprüche vor den Strafgerichten wegen der medizinischen Verwendung von Cannabis können auch eine weitergehende Ausstrahlung auf andere Strafverfahren haben.

Alle Menschen, die diese Strafverfolgung von Erlaubnisinhabern als ungerecht empfinden und dazu beitragen möchten, diese Ungerechtigkeit zu beenden.

Alle Menschen, die sich dafür einsetzen, dass auch in Deutschland sinnvolle politische Lösungen für die medizinische Verwendung von Cannabisprodukten gefunden werden und die Zweiklassenmedizin in diesem Bereich endlich beendet wird.

Spendendosen und Sponsoren auf der Internetseite:

Spendendosen für diese neue Spendenaktion sind bereits vorhanden und warten auf Paten. Alle an der Aktion Interessierten können eine Art Patenschaft für eine Spendendose, die in einem Geschäft aufgestellt wird, übernehmen und dafür sorgen, dass diese regelmäßig geleert wird. Die Spendendosen können ab sofort bei der ACM (info@cannabis-med.org) bestellt werden.

Geschäfte, in denen Spendendosen aufgestellt werden, werden auf der IACM-Webseite als Sponsoren mit einem Link auf die eigene Webseite aufgelistet, wenn sie das möchten.

Unternehmen, Geschäfte und Initiativen können zudem als Sponsoren auf der IACM-Webseite genannt werden, wenn sie mehr als 400 € gespendet haben.

“Durch eine gelungene Spendenaktion können wir die ständige Bedrohung und ungerechtfertigte Strafverfolgung von Patientinnen und Patienten und die damit verbundenen Ängste und gesundheitlichen Schäden in ein Zeichen der Solidarität, in eine Demonstration für die medizinische Verwendung von Cannabisprodukten umwandeln”, erklärte Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der ACM, zum Sinn und Ziel der Spendenaktion. “Es geht um die Umwandlung von Angst, Ohnmacht und Wut in eine wirksame und konkrete Aktion, in eine starke positive Energie auf dem Weg zu einer Versorgung aller Bundesbürger mit Cannabis und Cannabinoiden, die diese aus medizinischen Gründen benötigen.”
Spendenkonto

Kontoinhaber: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin
Bankleitzahl: 41650001
Konto: 13030457
IBAN: DE80416500010013030457
BIC: WELADED1LIP
Verwendungszweck: Solidarität

Die website zu dieser Spendenaktion finden Sie hier: https://cannabis-patienten.de

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