Spendenaufruf: Dronabinol für Volker Krug

Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am 17. Oktober gegen Zahlung einer Kaution unter Auflagen bis zur Hauptverhandlung aus der Haft entlassen. Zu den Auflagen zählt das Verbot der Verwendung illegaler Cannabisprodukte.

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich Ende November stattfinden, ist jedoch nach hinten verschoben worden, um einem vom Gericht bestimmten ärztlichen Gutachter mehr Zeit für die Erstellung des Gutachtens zu geben. Volker Krug hat von seinem Arzt jetzt Dronabinol auf Privatrezept verschrieben bekommen, das er jedoch nicht allein finanzieren kann.

Da die Verwendung von Dronabinol für ihn die einzige Möglichkeit ist, sich medizinisch zu versorgen, ohne gegen die Auflagen zu verstoßen, bitten wir, ihn finanziell zu unterstützen, bis

  • die Kostenübernahme von Dronabinol durch die Krankenkasse
  • der nochmalige Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  • der Notstand durch das Strafgericht

seine medizinische Versorgung regeln.

Spenden Sie bitte auf das Konto seines Rechtsanwaltes.

Kontoinhaber: RA Scheckenbach
Konto: 101380621
BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg)
Verwendungszweck: Dronabinol für Volker Krug.

 

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