SCM-Nachfrage beim BfArM

Sehr geehrter Dr. Schinkel

Mehrere Antragsteller unter den SCM-Mitgliedern haben Ihr Schreiben

Vom 12.2.2007 bekommen, in dem sie die modifizierten Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung mitteilen.

Im Namen der SCM-Mitglieder -und damit ein endgültiger Bescheid nicht unötig lange hinausgezögert wird- bitte ich Sie uns einige Punkte zu erläutern.

* Teilen Sie uns bitte mit, welche konkreten Aufgaben der Arzt im Rahmen des Anbaus genau übernehmen soll? Reicht als Sachkenntnisnachweis, dass er Arzt ist oder welche zusätzliche Ausbildung braucht er?
* Ist es Patienten möglich, diesen Sachkenntnisnachweis zu erwerben
und wenn ja, wo und wie?
* Wir bitten nochmals darum, uns mitzuteilen, welche Eintragungen im Bundeszentralregister zu einer Erlaubnisversagung führen, schließlich beantragen die Patienten keine Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr, sondern ausschließlich ihre Eigenversorgung mit einer Heilpflanze. Die Erteilung einer Genehmigung darf sich u.E. ausschließlich danach richten, ob die Anwendung medizinisch gerechtfertigt ist. Schließlich sind Patienten, die schon mal mit dem Gesetz in Konflikt kamen keine Patienten 2. Klasse, denen die notwendige medizinische Versorgung versagt werden kann.
* Sie schreiben "unabhängig von den Erfolgsaussichten" und "dass weitere Hindernisgründe einer Erlaubniserteilung nicht entgegenstehen" . Wir möchten Sie bitten, das näher zu erläutern.

Sie hatten angekündigt, dass es im Laufe des Monats Januar wahrscheinlich zu einem Ergebnis bei den Gesprächen zwischen dem BfArM und dem Bundesgesundheitsministerium kommt, wie mit den Anträgen der Patienten weiter zu verfahren ist. Gibt es inzwischen ein solches Ergebnis? Dann möchten wir Sie bitten, uns dieses auch mitzuteilen
und nicht Patienten und Ärzten unnötig Arbeit aufzubürden, wenn Sie doch noch etwas in der Hinterhand haben, mit dem die Anträge dann doch wieder abgelehnt werden.
Wenn es noch kein Ergebnis zwischen Ihnen und dem Gesundheitsministerium gibt, warum ziehen Sie dann nicht Fachleute von außen wie Dr. Grothenhermen, Prof. Böllinger und OStA Dr. Harald Körner als Berater mit ein? Das sind schließlich alles anerkannte juristische oder medizinische Experten, die Ihnen und dem Gesundheitsministerium sicherlich helfen könnten, Wege für eine Lösung zu finden. Es ist ja kein unübliches Verfahren, zur Vermeidung von Betriebsblindheit,sich externe Unterstützung zu holen.

Ich kann mir vorstellen, dass Ihnen unsere häufigen Nachfragen evtl. lästig sind, aber Sie müssen verstehen, dass es sich bei den Antragstellern um sehr kranke Menschen handelt, die unter großem Leidensdruck stehen und deshalb dieser Auseinandersetzung kaum gewachsen sind und endlich ein Ergebnis und ihre ihnen zustehende Ruhe wollen.

hochachtungsvoll
Gabriele Gebhardt 

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