Auf die eher beiläufig klingende Frage des Richters, (deren zynischer Unterton nicht zu überhören war,) „…wer denn nun letztendlich die Schuld daran trage, dass der Angeklagte sich wegen unerlaubten Anbaus von Cannabis vor Gericht zu verantworten habe….“ erhob sich jener, obgleich vom Richter nicht direkt angesprochen, und begann sein Plädoyer:
„Trage ich Schuld? Schuld, weil ich krank bin? Trägt jeder, der an einer Krankheit leidet, die mit Cannabis behandelbar ist, sozusagen eine untilgbare Schuld in sich? Die Schuld, um ein Mittel zu wissen, welches bei chronischem Leiden dazu verhilft, ein notwendiges Stück bescheidener Lebensqualität zu erhalten? Die Schuld, gut informiert zu sein – entgegen der Tatsache, dass nur ausgesprochen wenige kompetente Ärzte und auch nur hinter vorgehaltener Hand vage Positives über diese Substanz berichten?!
Selbstverständlich trage ich als direkt Betroffener eine „Schuld in Anführungszeichen“, aktiv gegen Leid und Schmerz vorzugehen, wo Ärzte wie auch Patienten aus Angst vor gesellschaftlichen bzw. juristischen Konsequenzen lieber gleich den Kopf zwischen die Schultern ziehen… Oder wo ignorante “Volksvertreter” sich gottgleich dazu aufschwingen, auf medizinische – sowie Grundrechtsfragen mit den inhumanen Mitteln des geltenden Strafrechts antworten zu wollen.
Mein behandelnder Arzt hat mich unglaubliche 18 (in Worten: achtzehn!) Monate mit zweifelhaft schauspielerischen Leistungen hingehalten, bevor er sich schließlich in einem Akt peinlicher Offenbarung dazu durchringen musste mir mitzuteilen, dass er mir die fest zugesagte Unterstützung bei der Bearbeitung der erforderlichen Anträge und Ausnahmegenehmigungs-formulare aus “Mangel an Sachkunde” nicht gewähren könne.
Mehrfach im Verlaufe dieser langen Monate hatte mich dieser Arzt, der mich seit mehr als sieben Jahren substituiert und daher charakterlich gut einzuordnen weiß, in seiner Praxis angesprochen und dabei treuherzig versichert, die Unterlagen für den Antrag ans Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seien beinahe komplett ausgefüllt. Sie müssten nach Fertigstellung praktisch nur noch abgeholt werden.
Unter immer wieder wechselnden Begründungen wurde mir bei verschiedensten “Abholversuchen” mitgeteilt, dass die gesamten Unterlagen doch irgendwie, irgendwo zuhause liegengeblieben seien… “Aber das sei kein größeres Problem. Er werde die Unterlagen dann in der kommenden Woche mitbringen…Ach leider, nein, in der kommenden Woche ginge es dann wohl doch nicht, denn da sei er ja auf ärztlicher Fortbildung. Und anschließend in Urlaub. Alles halb so schlimm…! Auf ein paar Tage käme es ja nicht an. Schließlich sei meine Versorgung mit Cannabis durch den Eigenanbau ja bestens gesichert und ich müsse daher keinen Mangel erleiden…”Ein und ein halbes Jahr das gleiche beschämende Spiel, auch wenn ich instinktiv bereits nach den ersten drei Monaten wusste, woran ich bei dieser Posse war. Doch was hätte ich schon dagegen tun können? Mangelnder ärztlicher Zivilcourage lässt sich nicht mit verbaler Aggression begegnen… Ganz besonders dann nicht, wenn man sich als Erkrankter in der Rolle des “Schutzbefohlenen” – und als Substituierter in der des Abhängigen vom „Doktor-Goodwill“ weiß.Schuld daran, dass ich mich nunmehr in der Position des Angeklagten befinde, hat also vermutlich auch dieser wortbrüchige Arzt, der mir zugesichert hatte, mich bei der Antragsbearbeitung “auf dem geraden Weg” zu unterstützen. Der dann jedoch an seinen eigenen Unzulänglichkeiten und seinem Unwissen bzgl. des medizinischen Potenzials von Cannabis bedauerlich scheiterte.
Eine maßgebliche Schuld an der Situation wie sie ist trägt allerdings auch jene fragwürdig sinnvolle Behörde namens BfArM.
Contergan, VIOXX, verseuchte Blutkonserven, defekte Silikonimplantate und viele andere bekannte oder weniger bekannte Skandale im Gesundheitswesen werden dem BfArM angelastet. Die nahezu unverhohlene Nähe des Bundesinstituts zur pharmazeutischen Industrie ist bekannt – welche ein nachvollziehbar hohes Interesse an willfährigen Geistern in jeglicher Behörde haben dürfte.
Zum Leidwesen Zig-Tausender Kranker gehört das BfArM anscheinend zu jenen nicht lernfähigen deutschen Institutionen, die Cannabis noch immer als letal wirksames Gift wie beispielsweise Heroin, Zyankali oder Arsen verteufeln. Dementsprechend hat diese dem (ebenso ignoranten) Bundesministerium für Gesundheit unterstehende Behörde ein unangemessen bürokratisches Regularium an Verwaltungsvorschriften erarbeitet, bei welchen es sich eher um ein Cannabis-Zugangs-
Verhinderungs-Regelwerk denn um eine patientenfreundliche Antragshilfe handeln kann. Dem häufig schwer Erkrankten wird so fast unmöglich gemacht, Cannabis auf legalem Weg erhalten und zur Linderung seines Leidens medizinisch einsetzen zu können.
Zu den abstrusen Vorschriften gehörte bis etwa zum Jahr 2009 noch die strikte Vorgabe, dass (BtMG-)vorbestrafte Personen keinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen durften. Ganz so, als hätten solche keinen Anspruch auf Krankheitslinderung, weil sie einst im Rahmen einer fragwürdigen Gesetzgebung zu Delinquenten und ihrem Umfeld nicht gerecht geworden waren.
BfArM-Sachbearbeiter kommen wohl kaum darauf, dergleichen obskure Glaubensgrundsätze, genannt „Verwaltungsvorschriften“, zu hinterfragen. Auch schert sich bei dieser Behörde bis heute niemand darum, dass Kranke erst einmal sämtliche auf dem (Pharma-)Markt erhältlichen Präparate zu “prüfen” haben, bevor sie überhaupt zu „Berechtigten“ werden, die einen Antrag auf Cannabis-Verwendung stellen dürfen. Jene Tests sollen natürlich vom behandelnden Arzt einzeln dokumentiert werden, welcher auch selbstverständlich über eine sehr gute Bildung zu medizinisch anzuwendendem Cannabis zu verfügen hat. Somit wird schwer kranken Personen aufgezwungen – obgleich sie unter Umständen bereits wissen, dass Cannabis ihnen gut hilft – vorab sämtliche physisch-psychische Auswirkungen diverser Pharma-Produkte in Kauf nehmen zu müssen. Wenn sie denn überhaupt einen Arzt finden, der ihrem Ansinnen überhaupt Gehör entgegenbringt, geschweige über die notwendigen Kompetenzen verfügt.
So werden Leidende zu „Schuld-Opfern“ jener diskreditiert, deren sogenannter „§ 3 Abs. 2 BtMG-Antrag zur selbsttherapeutischen Verwendung von Cannabis“ zum Popanz selbstgefälliger Amtsschimmel-Lakaien aufgeblasen wurde. Mehr Perversion an Vorschrift zur Verwaltung von Kranken ist kaum möglich.
Schuld, dass ich mich wegen des Eigenanbaus von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu verantworten habe, tragen auch Politik und Justiz, die als wahre Verursacher nicht nur meiner Situation- sondern auch als Verantwortliche des Dilemmas womöglich Hunderttausender anderer kranker Menschen gelten müssen, in welchem diese heutzutage gleichermaßen stecken. Das sozialpolitische sowie das rechtliche Problem „Cannabis in der Medizin“ – beide Probleme sind seit vielen Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist, dass Cannabis in variierenden Zubereitungsformen mit großem Erfolg noch bis in die 30er Jahres des vergangenen Jahrhunderts offen vertrieben – und bei über 100 verschiedenen Krankheiten eingesetzt wurde.
Dennoch hat die deutsche Politik “im Rahmen internationaler Abkommen” strenge Gesetze erlassen, die in puncto Verwendung dieser „pflanzlich medizinischen Wunderwaffe“ an Engstirnigkeit kaum noch zu überbieten sind. Der deutschen Justiz gebührt dabei die fragwürdige Sanktionierung jeglichen Umgangs mit dem Kraut, welche damit ausdrücklich ausschließt, dass kranke Menschen dieses zur Linderung ihrer Leiden einsetzen. Dass diese Vorgehensweise von Politik und Justiz große Ähnlichkeiten zur mittelalterlichen Inquisition aufweist, scheint fast beabsichtigt.
Traurige Realität ist ebenfalls, dass mit siechen Menschen hierzulande noch immer tagtäglich kurzer Prozess gemacht wird, wenn diese es gewagt haben Cannabis (zu medizinischen Zwecken) “ohne Genehmigung” anzubauen. An die wenig wahrscheinliche Möglichkeit eines Freispruchs “aus Gründen rechtfertigenden Notstandes” werden durch die Justiz ebenso schikanöse Bedingungen geknüpft wie an die bereits geschilderten “Notwendigkeiten” zur Antragstellung einer Erlaubnis.
Die „Schuldfrage“ sollte meines Erachtens also völlig obsolet bleiben, wenn es darum geht herauszufinden, was mich in Konflikt mit dem Gesetz gebracht hat. Es sollte vielmehr um die Beurteilung gehen, ob eine Krankheit mit angemessenen Mitteln gebessert oder gelindert werden darf, wenn für jene Linderung und Besserung keine auf offiziellen Verwaltungsvorschriften basierende Genehmigung vorliegt.
Wer kranke Menschen dafür verurteilen will, dass sie keine spezielle Erlaubnis besitzen und dennoch Cannabis aus gesundheitlichen Gründen anbauen, der sollte in der alle-Aspekte-dieses-Wahnsinns-
umfassenden Urteilsbegründung seine Hände zuvor gründlich in der Unschuld politischen Versagens, in der Unbedenklichkeit pharma-industrieller Profitgier und in den menschenverachtend Sinn-entleerten Verwaltungsvorschriften des BfArM waschen. Anschließend darf mit wiederholten Import- und Lieferausfällen, mit Apotheken-Wucherpreisen sowie fehlender Cannabis- Kostenerstattungsfähigkeit desinfiziert werden, bevor der erste Stein geworfen – und nach „Schuld“ gefragt werden kann.
Zum Schluss und meinerseits in absoluter Ablehnung jedweder Schuld, Schuldigkeit und Schuldgewissens sollte noch Erwähnung finden:
Das medizinische Potenzial der Cannabispflanze ähnelt einem wild wachsenden Apfel, der niemandem speziell – aber allen Menschen zusammen gehört.
Es ist deshalb unsinnig, in diesem Zusammenhang von „Schuld“ wegen unerlaubtem Eigenanbau von Cannabis zu reden. Wer krank ist und seine Krankheit lindert, weil er um seine Möglichkeiten weiß, der trägt keine Schuld – sondern ein überdurchschnittlich hohes Maß an Sozialkompetenz und Eigenverantwortung.
Wer das nicht weiß, nicht wissen will oder nicht nachvollziehen kann, der selbst sollte bis zu seinem Lebensende möglichst kerngesund bleiben und nicht an einer der weit über einhundert Symptomatiken erkranken, die mit Cannabis therapierbar sind.
Dass die schwersten Drogen-Lügen
liberal viel schöner fliegen,
machen Dyckmans, Rösler, Bahr
Kranken viel zu lang schon klar.
Doch wer nur lügt und wer uns quält,
wird sehr bald von uns abgewählt.
Wer jetzt noch krank ist, doch schon schlau
setzt ab sofort auf Selbstanbau.
A. J. &
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