Schreiben an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestags

am 19.März hat die Sprecherin für die Mitglieder des SCM eine Petition beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestags eingereicht.
Da eine weitere Petition eines SCM-Mtgliedes seit 2005 in der Bearbeitung ist, wird dieses Petition leider nichtöffentlich behandelt. Hier die Petition:

Aus gegebenem Anlass bitten die Mitglieder des Selbsthilfenetzwerkes-Cannabis-Medizin Sie dringend, darauf hinzuwirken, dass der Bundestag umgehend eine politische Regelung für die Versorgung schwerkranker Patienten beschließt, die Cannabis als Medizin benötigen. Ihnen liegt bereits seit dem 30.09.2005 die Petition Nr.2-15-15-2120-038797 eines unserer Mitglieder vor, in welcher Sie gebeten wurden, der Bundesregierung zu empfehlen, das Betäubungsmittelgesetz um einen §31b zu erweitern,der die medizinische Anwendung von Cannabis von Strafverfolgung ausschließt. In Ergänzung dieser Petition wurde Ihnen über die jahrelange Verzögerungstaktik des Bundesministerium für Gesundheit – wie auch über die für einzelne Patienten unerfüllbaren Auflagen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung berichtet. An der vorbezeichneten Situation hat sich bis heute für die Betroffenen nichts geändert. Derweil die Verantwortlichen im Ministerium und beim BfArM sich bis zum heutigen Tag unfähig oder unwillig zeigen, die angeblich vorhandene Kluft zwischen aktueller Gesetzeslage und dem höchstrichterlichen Auftrag von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht durch eine politische Entscheidung zu überwinden, werden indes wir Betroffenen aktuell damit beauftragt, präventiv von unseren Ärzten zu verlangen, diese mögen ehrenamtlich unseren Cannabisanbau überwachen, darüber Buchführen und sogar die strafrechtliche Verantwortung übernehmen. Kein Arzt hat heutzutage für derlei verwaltungs- und regelungstechnische Aufgaben die notwendige Zeit, respektive den finanziellen Spielraum. Uns stellt sich daher die Frage, ob Patienten, die Cannabis als Medizin benötigen, über diese obskuren Vorschläge handlungsunfähig gemacht werden sollen, indem sie sich schlussendlich vom eigenen Arzt wegen immer neuer, verwinkelter BfArM – Forderungen vor die Praxis-Tür gesetzt sehen. Da die verantwortlichen Personen im Gesundheitsministerium und im BfArM unfähig bzw. nicht Willens sind, die aktuelle Rechtssprechung der obersten Gerichte in konkretes Handeln umzusetzen, weil sie die Gesetzeslage in falscher, unsozialer, inhumaner Weise und entgegen aller verbürgten Menschenwürde interpretieren, muss die Gesetzeslage so gändert werden, dass Klarheit geschaffen wird.Es darf nicht sein, dass schwerkranke, an chronischen Leiden siechende Menschen als Opfer einer bereits Jahre währenden Tatenlosigkeit zugrunde gehen und die jährliche Statistik-Rate suizidaler Akte wegen inadäquater Schmerzbehandlung weitere Zunahmen verzeichnet. Wir bitten Sie daher erneut, zügig und der Dringlichkeit der Sache angemessen zu intervenieren, damit das BTMG entsprechend geändert wird. Dies wäre schon durch die Hinzufügung des § 31b möglich. Eine bessere Möglichkeit wäre die Umstufung von Cannabis zum allgemein verschreibungsfähigen Heilmittel -bei entsprechender Indikation.

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