Petition: Keine strafrechtliche Verfolgung von ärztlicherseits mit Cannabis (Cannabinoiden) behandelten Patient/innen bei medizinischer Indikation vom 03.04.2020

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes soll verhindert werden, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes verwenden, kriminalisiert werden können.

Begründung

Die Geschichte der medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden der vergangenen zwei Jahrzehnte in Deutschland ist eine Geschichte von schrittweise ausgeweiteten Ausnahmen von der Regel, dass Patientinnen und Patienten, die Cannabis oder Cannabinoide zu therapeutischen Zwecken verwenden, auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes strafrechtlich verfolgt werden. Dieses Paradigma muss jedoch geändert werden. Es sollte die Regel gelten, dass Patientinnen und Patienten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Ausnahmen von dieser Regel, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen, bedürfen einer Begründung.
Der Petent und die Unterzeichner würdigen die Verbesserungen der vergangenen zwei Jahrzehnte, die durch die Verschreibungsfähigkeit von Dronabinol seit 1998, die Möglichkeit von Ausnahmeerlaubnissen für die Verwendung von Cannabisblüten seit 2007, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex® im Jahr 2011 und Canemes® im Jahr 2017 geschaffen wurden, und insbesondere die Gesetzesänderungen vom 19. Januar 2017, die am 10. März 2017 in Kraft traten, ausdrücklich. Viele Patienten erhalten seither eine Therapie mit Dronabinol, Sativex®, Canemes®, Cannabisextrakten und Cannabisblüten, und die Kosten der Behandlung werden von der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
Viele andere Patientinnen und Patienten sind jedoch nach der gegenwärtigen Rechtslage trotz ärztlicher Befürwortung einer Therapie mit Cannabis weiterhin von einer entsprechenden Behandlung ausgeschlossen. Es gibt allerdings heute keinen überzeugenden Grund mehr, Patientinnen und Patienten, die Cannabis auf der Grundlage einer ärztlichen Empfehlung benötigen, zu kriminalisieren. Das Betäubungsmittelgesetz wurde geschaffen, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Betäubungsmittel zu schützen. Es wurde nicht geschaffen, um kranke Menschen durch strafrechtliche Maßnahmen zu schädigen.

Bitte unterzeichnet alle. Und informiert Eure FreundINNen, Familien, Ärzte, Apotheker und Netzwerke.

Hier gehts zur Petition (Zeichnung ist abgeschlossen)

 

 

 

 

 

Stimmen von Patienten zur Petition

Patient A.:
“Ich bin selber seit 2017 Patient und habe es in drei Jahren trotz Krebserkrankung nicht geschafft einen Kassen-Arzt zu finden der die Therapie begleitet. Das heist für mich dass ich seit 3 Jahren sowohl meine Krankenkasse bezahle (als Selbstständiger sind das knapp 420,- € im Monat), als auch noch meine Artzkosten und Medikamente selber bezahlen muss. Dank einer tollen Apotheke habe ich bisher für das Gramm Cannabis-Blüte „nur 12,50 €“ bezahlen müssen, was auch 400,-€ im Monat sind bei meiner Dosis. Seit dem 1.6.2020 ist auch das weggefallen, nun zahlen die Krankenkassen 12,50 an die Apotheken, und wir Privatzahler müssen für das gleiche Medikament/Blüten nun 24,- Euro zahlen. Das heist für mich ich muß nun knapp 800,- € pro Monat für 30gr Blüten zahlen, plus 420,- Krankenkasse…..

Das sich in der Situation viele Patienten überlegen Ihre Medizin selber anzubauen, oder diese sich an einen Dealer wenden, der Ihnen das Gras billiger anbietet, kann man nur zu gut verstehen und nachvollziehen.”

Patient T.:
“Auch ich habe einen zum Glück einen Arzt gefunden der mir Cannabis verordnet.Seit 2009, erst mit Genehmigung der Bundesopiumstelle erhalte ich Cannabis. Kurzzeitig finanziert erst durch das Sozialamt der Stadt Witten, dann zu Lasten der GKV, beide haben natürlich beim Landessozialgericht Essen im Eilverfahren die Weisungen des Sozialgerichts Dortmund aufheben lassen.

Seit dem neuen Gesetz führe ich eine weitere Klage. Mein RA hat betreust die überlange Dauer des Verfahrens gerügt. Erst dann wurde ein Gutachter bestellt. Seit dem sind wieder Monate ins Land gegangen, wo ich mein Cannabis nur durch Sozialhilfe oder Pflegegeld finanzieren muss. Verschuldet habe ich mich auch bereits, bei der Apotheke, Bank, privat. Die Apotheke hatte mir Cannabis ausgehändigt und danach am gleichen Tag wurde die Kostenübernahme per Fax widerrufen. Da der Verkauf Cannabis schon gebucht wurde und ich es umgefüllt hatte, konnten die geöffneten Dosen nicht mehr zurück genommen werden.”

Patientin P. :
“Ich kämpfe seit drei Jahren um eine Kostenübernahme von medizinischem Cannabis mit meiner Krankenkasse.Das ist die Big in Dortmund. Mehrfache Ablehnungen habe ich erhalten, MDK.  Selbst das Medikament Sativex bezahlen sie meinem Arzt nicht.
Es steht im Leistungskatalog, selbst der Apotheker wundert sich darüber.  Jetzt Klage ich mit dem  VDK.

zu allem übel geht mein Arzt, der mich seit Jahren unterstützt , ende des Monats in Rente. Dann fange ich wieder von vorne an.”

Patient J.:
“Das ist meine traurige Geschichte.
Ich kämpfe seit über zwei einhalb Jahre gegen meine KK die DAK Gesundheit. Hausarzt und Schmerztherapeut befürworten die Therapie mit Cannabis Blüten. Nun hat das Sozialgericht einen Gutachter  beauftragt zu klären ob den alles wahr ist was meine Ärzte so behaupten. Da habe ich übernächste Woche den Termin. Danach wird wohl endlich entschieden ob die Kosten übernommen werden oder nicht.

Das Absurde an der Geschichte ist, dass ich krasse Nebenwirkungen von den Opiaten habe, doch das wird nicht überprüft, selbst wenn es einen fast umbringt und die Ärzte mehrfach bescheinigt haben das ich körperlich massiv abbaue und erheblich darunter leide.

Habe 2018 sogar ein Empfehlung aus der Schmerztherapie bekommen. Da habe ich an einer Schmerzkonferenz mit über 30 Ärzten teilgenommen und meine Geschichte erklärt. Ergebnis war dass die Mehrheit der Anwesenden Ärzte eine Behandlung mit Cannabis Blüten befürwortet. Das Schreiben war dem Antrag selbstverständlich beigefügt.

Doch auch das hat nicht geholfen.

Meiner Meinung nach ist mit dem Gesetzt noch zu wenig geregelt.

Es müssen sich alle daran halten, nur die Krankenkassen nicht!

Das ist ne Sauerei!”

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