Petition zu Cannabis als Medizin: Warum die Petition innerhalb der Zeichnungsfrist von mehr als 33.000 Personen unterstützt wurde und warum es wichtig ist, weiterhin Unterschriften zu sammeln

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Am Mittag des 11. September meldete der Petitionsausschuss eine Gesamtzahl von 17 117 Offline-Mitzeichnern und von 16225 Online-Mitzeichnern der Petition. Auf Nachfrage eines Journalisten erklärte Herr Ministerialrat Finger, dass bei der Einreichung der Unterschriftenlisten nicht der Poststempel gegolten hat, sondern der Eingang der Unterschriftenlisten beim Petitionsausschuss. Damit widerspricht er der Auskunft einer Mitarbeiterin des Petitionsausschusses, die auf Anfrage von Dr. Grotenhermen am 2. September mitgeteilt hat, dass für die Berücksichtigung von Unterschriftenlisten das Datum des Posttempels gelte. Es reiche also, dass die Unterschriftenlisten spätestens am 10. September von der Post abgestempelt werden. Diese Verwirrung zum Nachteil der Petition ist nicht die erste. Hier eine Chronologie der Ereignisse.

15. April 2014
Am 15. April 2014 reichte Dr. Franjo Grotenhermen auf der Internetseite des Petitionsausschusses eine Petition mit dem folgenden Text ein: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zu¬dem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.“

Der Eingang der Petition wurde wenige Minuten danach mit einer automatischen E-Mail bestätigt.
Der E-Mail hing eine pdf-Datei mit dem Titel „Für Ihre Unterlagen, Petition an den Deutschen Bundestag (mit der Bitte um Veröffentlichung) mit den Daten von Dr. Grotenhermen, dem Vermerk „Petition null – 15. April 2014“ sowie dem Text und der Begründung der Petition an.

Am 15. April 2014 hat Dr. Grotenhermen diese pdf-Datei zur Information über die Einreichung der Petition sowie deren Eingang beim Petitionsausschluss an die Mitpetenten der Petition (Prof. Lorenz Böllinger, Prof. Kirsten Müller-Vahl, Dr. Sylvia Mieke, Dr. Ellis Huber, Prof. Heino Stöver, etc.) sowie weitere Personen (Webmaster der Seite, etc.) weitergeleitet.

21. Mai 2014
Am 21. Mai hat Dr. Grotenhermen eine E-Mail an den Petitionsausschuss geschickt, mit der Frage, ob schon absehbar sei, wann die Prüfung der Petition beendet sei und die Mitzeichnungsfrist beginne. Darauf erhielt er einen Telefonanruf aus dem Petitionsausschuss, dass keine Petition eingegangen sei.

In einem Schreiben vom 26. Mai 2014 erhielt er ein Schreiben aus dem Petitionsausschuss mit dem Hinweis, dass „hier kein Eingang einer Petition vom 15.04.2014 festgestellt“ werden konnte. Er wurde gebeten, die „Petition erneut einzureichen“.

Nach weiteren Telefonaten ergab sich für Dr. Grotenhermen keine Alternative zur erneuten Einreichung der Petition, obwohl nun befürchtete werden musste, dass die Zeichnungsfrist der Petition in die Sommerpause fallen würde. Es war versucht worden, genau dies mit der Einreichung am 15. April zu vermeiden.

30. Mai 2014
Am 30. Mai hat Dr. Grotenhermen die gleiche Petition vom 15. April erneut eingereicht. Die der Bestätigung angehängte pdf-Datei enthielt den gleichen Text und das gleiche Layout wie die E-Mail vom 15. April. Diesmal befand sich jedoch unten der Vermerk „Petition 52664 – 30. May 2014“. Zwölf Minuten später kam eine erneute Bestätigung des Eingangs der Petition mit dem Vermerk „Petition 51706 – 30. May 2014“, obwohl zwischendurch keinerlei Aktivitäten an dem Computer von Dr. Grotenhermen durchgeführt worden waren.

Am 6. Juni 2014 erhielt Dr. Grotenhermen erneut ein Schreiben des Petitionsausschusses mit dem Hinweis, er habe die Petition sowie die „weiteren E-Mails doppelt eingereicht“. Und weiter: „Ich bitte Sie höflich, Ihre E-Mails in Zukunft nicht doppelt an den Petitionsausschuss zu senden. Sie erleichtern dem Petitionsausschuss dadurch die Arbeit und tragen zu einer beschleunigten Bearbeitung bei.“ Allerdings wurde die Petition nicht zweimal am 30. Mai, sondern einmal am 15. April und einmal am 30. Mai eingereicht.

Von einem Beauftragten für den Petitionsausschuss erhielt Dr. Grotenhermen noch am 30. Mai die Nachricht, man werde die Petition beschleunigt prüfen. Allerdings gab es bis zum 13. August keinerlei Nachricht zum Stand der Petition, obwohl die Prüfungsdauer normalerweise etwa 4-6 Wochen dauern soll.

13. August 2014
Am 13. August erhielt Dr. Grotenhermen eine E-Mail, dass die Petition nun auf der Internetseite des Deutschen Bundestags veröffentlicht wurde und die vierwöchige Mitzeichnungsfrist begonnen habe.

Auf der Webseite zur Petition (www.cannabis-medizin-petition.de) wurde eine Unterschriftenliste zur Verfügung gestellt, die das Sammeln von Unterschriften ermöglichte. Ganz unten hieß es: „Nach dem Ausfüllen bitte spätestens am 7. September 2014 senden an: Deutscher Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Die Unterschriftenlisten müssen spätestens am 10. September 2014 dort angekommen sein.“

2. September 2014
Am 2. September erhielt Dr. Grotenhermen einen Hinweis einer Person aus Berlin, nach der nach seiner Kenntnis das Datum des Poststempels für die Wahrung der Zeichnungsfrist ausreichend sei. Am gleichen Tag hat Dr. Grotenhermen im Petitionsausschuss angerufen und gefragt, ob es in der Tat so sei, dass es beim Ablauf der Zeichnungsfrist am 10. September ausreichend sei, wenn die Unterschriftenlisten das Datum des Poststempels vom 10. September 2014 tragen. Dies wurde von der Mitarbeiterin des Petitionsausschusses unmissverständlich bejaht.

Daraufhin wurde der untere Teil der Unterschriftenlisten entsprechend geändert und in einem Rundschreiben an etwa 2000 Unterstützer die neue Information verbreitet. So hieß es nun in der Unterschriftenliste: „Nach dem Ausfüllen bitte spätestens am 10. September 2014 senden an: Deutscher Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin. Es gilt das Datum des Poststempels! Also spätestens am Mittwoch, den 10. September, zur Post!“

Viele Sammler haben daher ihre Unterschriftenlisten erst am 9. oder 10. September 2014 zur Post gegeben.

11. September 2014
Am Mittag nach Ende der Zeichnungsfrist, also am 11. September, wurden überraschenderweise bereits die „Anzahl Offline-Mitzeichner“ mit 17117 angegeben. Daraus ließ sich schließen, dass entweder die Post sehr schnell im Petitionsausschuss eingetroffen und dann sehr schnell ausgezählt wurde oder das Datum des Poststempels doch nicht ausschlaggebend war.

Am 15. September hat ein Journalist genauer nachgefragt. Er erhielt von Ministerialrat Wolfgang Finger, der unter „Kontakt“ auf der Internetseite des Petitionsausschusses für die Seite verantwortlich zeichnet, die Mitteilung, dass es in den Verfahrensgrundsätzen in Nr. 8.2.1, 7 Spiegelstrich heiße: „wenn eine Massen- oder Sammelpetition bei Einreichung von mindestens 50000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum spätestens 4 Wochen nach Einreichung erreicht wird. (…) Von Absenden oder Poststempel ist nirgendwo die Rede.“ „Das Quorum kann nicht mehr erreicht werden, da die Frist von 4 Wochen abgelaufen ist. Im Übrigen kann eine Petition bis zum Abschluss des Petitionsverfahrens offline mitgezeichnet werden. Die Zahlen können sich also immer wieder verändern.“

16. September 2014
Am 16. September hat Dr. Grotenhermen die Vorsitzende des Petitionsausschusses Kersten Steinke angeschrieben. Darin heißt es: „Etwa eine Woche vor Abschluss der Petition habe ich im Petitionsausschuss angerufen und gefragt, ob für die Zählung der offline gesammelten Unterschriften der Eingang im Petitionsausschuss oder das Datum des Poststempels gilt. Mir wurde versichert, dass das Datum des Poststempels gilt. Ich habe daher die Sammler von Unterschriften entsprechend
informiert. (…) Heute habe ich erfahren (…), dass offenbar nicht das Datum des Poststempels
gezählt hat. Ich bitte um Klärung des Vorgangs und der Frage, ob im Petitionsausschuss ungezählte Unterschriften zur Unterstützung meiner Petition liegen?“

Fazit
Es ist bisher unbekannt, wieviel Unterschriften zur Unterstützung der Petition gesammelt wurden. Es sind sicherlich mehr als die offiziell angegebenen Zahlen, denn entgegen der mündlichen Zusage wurde nicht das Datum des Poststempels gewertet. Zudem macht es Sinn, die Petition weiterhin offline zu zeichnen, auch wenn das Quorum nicht mehr erreicht werden kann.
(aus: ACM-Informationen v. 20. Sept. 2014)

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