Patient gibt seine Erlaubnis zum Bezug von Medizinal-Cannabis ans BfArM zurück

Gestern erreichte uns das Schreiben eines Patienten, der an einer besonders schweren Form des ADHS und Restlessleg Syndrom sowie einer damit einhergehenden Insomnie leidet. Es ist eine menschenverachtende Schweinerei, was sich das Bundesministerium für Gesundheit Patienten gegenüber erlaubt.

Der Brief:

“Sehr geehrten Damen und Herren,

ich war bis Anfang dieser Woche im Besitz einer Erlaubnis des
BfArM zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten.

Da es in unserer Apotheke in den drei Jahren meiner erfolgreichen Therapie immer wieder zu Lieferverzögerungen des extrem überteuerten Medikaments kam und ich daher mehrfach Therapieunterbrechungen mit ungewünschten Nebenwirkungen und Mehrkosten bei Wiedereinstellung erlitt, habe ICH diese Genehmigung nun zurückgegeben, da sie nicht das Papier Wert ist auf dem man sie druckte.

Auch die Genehmigung unserer Apotheke zur Eigeneinfuhr von Cannabis musste von mir bezahlt werden (ca. 800 Euro) und änderte doch nichts.

Ich hatte enorme Kosten (Genehmigungen und Therapie fast 40.000 Euro) und war eigentlich immer für eine Apothekenabgabe von Cannabis.

Leider muss ich nun resigniert feststellen, dass diese Versorgungsform in der Realität nicht funktioniert.

Außerdem muss ich mich mit den Patienten solidarisieren die nicht das nötige Geld für die Cannabistherapie aufbringen können und wie ich finde, in Rechtsstaat unwürdiger Weise behandelt werden.

Meine BtM Nr. war 457 05 62 für 56 Gramm Bedrocan/Monat

Ich verzichte nun auf jegliche Behandlung und lebe mit meinen Krankheiten und deren unweigerlichen, schwerwiegenden Folgen!

Florian Koblenz

 



unsere Hoffnung,
projiziert auf das Münster in Konstanz

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