offener Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschuss des Bundestags

Sehr geehrte Damen und Herren des Gesundheitsauschusses

bitte lassen Sie die Patienten, die von Cannabinoidmedikamenten profitieren, nicht allein. Bitte entziehen Sie sich nicht Ihrer Verantwortung.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9. Mai wurde deutlich, dass die Situation der Betroffenen unzureichend ist. Das bedeutet, dass viele Patienten mit schweren Erkrankungen an ihren Symptomen leiden, obwohl entsprechende Behandlungen bereits heute zur Verfügung stehen, viele Patienten aber keinen Zugang zu ihnen haben. Bereits bei einer Anhörung im Herbst 2008 zum gleichen Thema haben die anwesenden Experten festgestellt, dass in diesem Bereich dringend etwas geschehen muss. In den vergangenen vier Jahren wurde zwar ein Cannabisextrakt zugelassen, dies hilft jedoch nur Patienten mit Spastik bei MS.

Wir haben die Sorge, dass auch in den kommenden Jahren nicht viel passieren wird.

Es ist heute unter Experten breit akzeptiert, dass Cannabisprodukte bei vielen schweren Erkrankungen sehr wirksam sein können. Die wenigen Argumente, die heute noch gegen entsprechende Verbesserungen angeführt werden, lösen sich bei näherem Hinsehen in Luft auf.

So wird gegen die Forderung nach einer Beendigung der vom Gesetzgeber bisher aufrecht erhaltenen Strafverfolgung, die viele Patienten zusätzlich zu ihrer Erkrankung erleiden müssen, angeführt, Betroffene müssten vor verunreinigtem Cannabis unbekannter Qualität geschützt werden. Im Mai 2005 hatte aber bereits das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zur Legitimierung der Verwendung von selbst angebautem Cannabis ausführt: “Dabei ist sich der Betroffene bewusst, dass es keinerlei Gewähr für die therapeutische Wirksamkeit des eingesetzten Betäubungsmittels gibt.”

Wenn gegen die Verwendung von Dronabinol und von Cannabis mit einer arzneilichen Qualität rechtlich nichts einzuwenden ist, so würde sich die Aufrechterhaltung der Strafbarkeit der medizinischen Verwendung von Cannabis ohne arzneiliche Qualität nicht gegen die Verwendung von Cannabis selbst, sondern gegen seine mangelnde Qualität richten. Da dies in anderen Lebensbereichen (Ernährung, Freizeit, etc.) keine STRAFRECHTLICHE Rolle spielt, ist diese zynische, paternalistische Haltung nicht aufrecht zu erhalten. Diese Haltung ist zynisch, weil die Strafverfolgung angeblich dem Wohl des bereits durch seine Krankheit belasteten Patienten dienen soll. An dieser Stelle sei zudem betont, dass der Grund für mögliche schädliche Beimengungen die gegenwärtige Rechtslage ist, die viele Patienten zwingt, sich auf dem Schwarzmarkt mit Cannabis zu versorgen.

Der Deutsche Bundestag kann mit wenigen Maßnahmen viel bewirken.
Heute fehlt bei vielen Abgeordneten noch der politische Wille. Kann es denn wirklich sein, dass so viele Abgeordnete dem Leiden der Betroffenen so gleichgültig gegenüber stehen? Wir sind froh über den eingetretenen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung und unter medizinischen Experten. Wir hoffen, dass auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sich ernsthaft mit dieser Thematik befassen und nach Lösungen suchen.

Bitte setzen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten für spürbare Verbesserungen ein.

Wir haben zu einigen Fragen, die bei der Anhörung offen blieben, auf unserer Website Stellung bezogen. Wir bitten Sie, dies vor Ihrer Abstimmungsentscheidung zu lesen: https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/anmerkungen-oeffentlichen-anhoerung-gesundheitsausschuss-9-mai-2012

Mit freundlichen Grüßen
Für das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM)

Gabriele Gebhardt

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