Petition an den Bundestag: Strafverfolgung von Cannabis-Patienten beenden
Cannabisblüten sind seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig. In der Realität haben viele Patienten allerdings weiterhin keine Möglichkeit, Cannabis legal zu erwerben. Eine Petition fordert jetzt die straffreie Nutzung von Cannabis für alle Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch notwendig ist.
Das Gesetz zu „Cannabis als Medizin“, das am 10. März 2017 in Kraft trat, hat den Zugang zu einer medizinischen Verwendung von cannabisbasierten Medikamenten und Cannabis theoretisch deutlich verbessert. In der Praxis sind viele Betroffene allerdings weiterhin von einer Behandlung ausgeschlossen. Der Grund: Ärzte stellen keine Rezepte aus, da sie Strafzahlungen durch die Krankenkassen für mangelnde Wirtschaftlichkeit fürchten. Die Krankenkassen wiederum weigern sich häufig, die Kosten zu übernehmen. Patientinnen und Patienten bleibt daher häufig nur die nicht legale Nutzung von Cannabis. Der Verband „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ hat nun eine Petition gestartet, die diese Patienten vor einer Strafverfolgung schützen soll.
Die Petition fordert den Bundestag auf, das Betäubungsmittelgesetz dahingehend zu ändern, dass Patientinnen und Patienten, bei denen aus ärztlicher Sicht eine Behandlung mit Cannabis oder Cannabinoiden medizinisch indiziert ist, nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Als Nachweis soll ein ärztliches Attest dienen.
„Ärztinnen und Ärzte sollen entscheiden dürfen, ob eine Therapie unter Verwendung von Cannabis notwendig oder sinnvoll ist“, betont Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender des Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. „Auf diese Weise können sie Patienten vor Strafverfolgung schützen, wenn die Kosten von den Krankenkassen nicht erstattet werden und die Betroffenen sich die Medikamente aus der Apotheke nicht leisten können.“ Nicht einmal die Hälfte der Patienten, die vor der Gesetzesänderung eine Ausnahmeerlaubnis nach §3 Absatz 2 BtMG hatten, hat bisher eine Kostenübernahme der Krankenkasse erhalten.
Die Petition wird von einer Reihe bekannter Persönlichkeiten unterstützt, darunter Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, Prof. Gerd Glaeske vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen, Prof. Arthur Kreuzer, ehemaliger Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen, sowie Professorin Kirsten Müller-Vahl, Ärztin für Psychiatrie und Neurologie an der Medizinischen Hochschule Hannover.
Eine Petition des Vereins „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V.“ im Jahr 2014 hatte dazu beigetragen, dass Cannabisblüten seit 2017 in Deutschland verschreibungsfähig sind. Die Kosten für eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten sollen unter strengen Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden.
Für diese zweite Petition werden zunächst Unterschriften zur Unterstützung auf Unterschriftenlisten gesammelt. Im Laufe des Jahres soll die Petition dann online beim Bundestag eingereicht werden.
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