Nach vier Jahren kein Rezept für Cannabis – trotz frührerer Anbauerlaubnis und Ausnahmegenehmigung

Dass sich mancher deutsche Cannabispatient immer noch fühlen muss, wie der Protagonist eines Kafka-Romans, dafür ist Frank Ackermann ein gutes Beispiel. Der dreifache Vater war gewissermaßen ein Pionier, er durfte als erster deutscher Cannabispatient seine Medizin selbst anbauen. Dafür musste er sich durch die Instanzen klagen. Dann kam im März 2017 das Cannabis-als-Medizin-Gesetz. Verbessert hat sich seine Situation hierdurch leider nicht.

Am 30. Juni 2017 ließ das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Frank Ackermanns Genehmigung zum Eigenanbau von Medizinalcannabis auslaufen. Bis dahin hatte das Cannabis-als-Medizin-Gesetz drei Monate Bestand. Einen Arzt, der sich bereit erklärte, ihm das immer noch stigmatisierte Kraut zu verschreiben, fand er in dieser Zeit nicht. Und auch nicht in den nächsten Jahren. Bis heute nicht. Über dreißig Ärzte, die er persönlich, gut dokumentiert und mit Zeugenschaft aufsuchte, lehnten eine Verschreibung zuletzt ab. Zwanzig Ärzte oder Arztpraxen wollten ihn nicht einmal in die Praxis kommen lassen, verweigerten schon am Telefon ein persönliches Arztgespräch und eine Untersuchung.

Eine Situation, die viele Cannabispatienten kennen. Weder seine Krankenkasse, noch die Kassenärztliche Bundesvereinigung, noch das Hessische Sozialministerium konnten dem Schwerbehinderten bei der Suche nach einem verschreibenden Arzt helfen. Frank Ackermann ist schwerkrank. Cannabis aber hilft ihm, die Schmerzen zu ertragen und an guten Tagen schmerzfrei zu sein. Mit seiner Medizin fühlt er sich gut, ohne schlecht.

Frank Ackermann hatte nicht nur die Anbau- und Ausnahmegenehmigung besessen, er wusste außerdem aus Erfahrung, dass er die für seinen Zweck benötigte Medizin selbst zuhause anbauen kann. Und vor allem immer noch, oder wieder, in der Notstandssituation, aus der er trotz Cannabis-als-Medizin-Gesetz niemals herauskam. Sein Fall ist gut dokumentiert. Viele Medien hatten über den interessanten Fall von Deutschlands erstem legalen Cannabisanbau eines Patienten berichtet. Die Frankfurter Rundschau und der Südwestdeutsche Rundfunk, Frankfurter Allgemeine Zeitung, FOCUS, Stern und Spiegel. Es folgte das Cannabis-als-Medizin-Gesetz, von Betroffenen auch als Eigenanbau-Verhinderungs-Gesetz bezeichnet, und das zeitliche Auslaufen seiner vom BfArM ausgestellten Erlaubnis zum Eigenanbau.

Nach einer im letzten Jahr erfolgten Hausdurchsuchung, musste Frank Ackermann in einem folgenden Gerichtsverfahren Angst um seine Freiheit haben. Nun, nach der Verhängung einer Geldstrafe, bleiben die Schmerzen. Und, verursacht durch die Strafe, zusätzliche finanzielle Sorgen. Geld dafür, sich sein Medikament in einer Apotheke zu hohen Preisen selbst zu kaufen, hat er hierdurch noch weniger. Obwohl er das sichergestellte Cannabis zur Schmerzbekämpfung nutzen wollte, verhängte das Gericht eine Strafe von 90 Tagessätzen, die ihn zum vorbestraften Straftäter macht.

Niemandem ist geholfen. Weder ihm als Patienten, noch dem Rechtsstaat, in dessen veraltetem Strafmaß für Betäubungsmitteldelikte er abgeurteilt wurde. Nicht der Polizei, die in eine kriminaltechnische Untersuchung involviert werden musste. Nicht den Gerichten, die ebenfalls genug zu tun haben. Nicht der Gesellschaft, der solche individuellen Schadensfälle nicht zuträglich sind. Dies alles, weil er sich, wollte er schmerzfrei leben, seine Medizin selbst anbauen musste. Obwohl deutsche Gerichte wie Behörden ihm höchstselbst in der Vergangenheit den Bedarf bescheinigten. Nun ist er ein vorbestrafter Straftäter. Der Fall Frank Ackermann legt anschaulich dar, warum das Cannabis-als-Medizin-Gesetz ein Eigenanbau-Verhinderungs-Gesetz ist.

Es ist ein trauriger Beweis der Richtigkeit und Wichtigkeit der Forderung nach Straffreiheit für Patienten.

Übrigens: Nachdem Frank Ackermann die Eigenanbauerlaubnis zugeteilt wurde, ließ die sehr eigenwillige Fahrerlaubnisbehörde Dietzenbach proaktiv seinen Führerschein einziehen, da dort jemandem der Sinn danach stand. Da die Gefahr bestünde, dass Frank Ackermann berauscht fahren könnte. Weil er Cannabis als Medikament zu sich nimmt. Obwohl er keinen Unfall verursachte, auch im Verkehr nicht auffällig wurde. Nun, da ihm die Genehmigung zum Eigenanbau entzogen wurde, und er bis heute nicht auf einem Rezept sein benötigtes Medikament verschrieben bekommt, kann er auch keine MPU durchführen, möchte er schmerzfrei sein. Frank Ackermanns Leben wurde unnötig erschwert.

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