Sehr geehrter Dr. Schinkel
Sie haben meinem Anwalt geschrieben, dass Sie zur Antragsbearbeitung von meinem behandelnden Arzt eine "entsprechend begründete Erklärung, dass zur Behandlung der Erkrankung ein gleich wirksames Arzneimittel nicht zur Verfügung steht" brauchen.
Wie Ihnen bekannt ist, wurde ich in 3 verschiedenen Schöffengerichtsverfahren und vor dem Oberlandesgericht durch verschiedene Gutachter völlig durchleuchtet, mit dem Ergebnis, dass ich freigesprochen wurde, weil die Verwendung von Cannabis bei meinem Krankheitsbild angemessen und "nunmehr legal" ist. ( 3 Ls 310 Js 5518/02-AK 74/04)
Bei meinem Prozess gegen das BfArM vor dem Verwaltungsgericht hat Ihre rechtliche Vertreterin die Hinzuziehung des Gutachters zur Bestätigung dieser Tatsache zurückgewiesen, da sie die medizinische Notwendigkeit als Tatsache anerkannte. Was wollen Sie also noch?
Des weiteren brauche ich eine Fristverlängerung von 2 Wochen
Hochachtungsvoll
Michael F.
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