https://www.shz.de/schleswig-holstein/artikeldetail/article/111/haschisch-rebell-muss-nicht-ins-gefaengnis.html
Flensburg, 23.03.2009 – Nachlese
Der Wahnsinn der Normalität …
… hat nun hier den Patienten Axel Junker ereilt. Und hinterlässt sowohl Interessierte als auch Betroffene bei aller "Großzügigkeit" der Flensburger Justizregularien dennoch mit einem leicht bitteren Nachgeschmack sowie ein paar offenen Fragen…
Axel Junker wurde trotz umfangreicher Beweislage nicht als Patient verurteilt, sondern als "gewöhnlicher" Krimineller – und dies sollte zunächst die Frage aufwerfen: Wie konnte es dazu kommen? Hätte Junker geahnt, was kommen, bzw. was fehlen sollte – hätte er sicherlich damals im September 2006 – https://www.youtube.com/watch?v=LIxbNumxY0w –
anders gehandelt und seine Ladies "in aller Stille" weiter verkümmelt….
Hat ihn, den Kranken, der keine andere Medizin verträgt, vielleicht mehr motiviert als reiner Verzweiflungs-Aktionismus – oder war er vielmehr einer Handreichung gefolgt, welche sich schließlich als Irrlicht entpuppte…?
Allgemein scheinen sich anhand der so locker-flockigen Äußerungen des Herrn Vorsitzenden bzgl. der Nicht-Strafverfolgung beim Konsum sowie Besitz "geringer Mengen" – vorausgesetzt man fällt nicht auf (!) – geradezu Abgründe in der Situation von Cannabis-Patienten aufzutun! Wie soll also z.B. ein schwer gehandicapter Rollstuhl-Patient "unauffällig" an sein Medikament kommen, nachdem Krankenkasse nicht erstattet und BfArM zunächst mal nur Hürden baut?(Wobei Junker auf einen Positiv-Bescheid ohnehin bis zum Sankt Nimmerleinstag zu warten hat – aufgrund seiner "Unzuverlässigkeit" wegen einschlägiger Vorbestrafung – womit vorbestrafte Patienten ohnehin diskriminiert sind!)
Es stellt sich die weitere Frage nach der Kompetenz des Rechtsbeistands, welcher doch im Vorhinein auch hätte gewusst haben können, dass Junker mit seinem Anspruch "auf der falschen Hochzeit tanzt" und welchem man durchaus hätte zumuten können, Junker entsprechend vorzubereiten, auch wenn der rechtschaffen(d)e Mann hoffnungslos unterbezahlt wurde.
Kein schönes Szenario also, innerhalb dessen sich der so unermüdliche SCM-Frontkämpfer auf allzu glattem (Paragrafen-)Boden zu Fall bringen lassen musste … Dabei hätte Junker wohl gern einen wunderschönen „34er“-Präzedenzfall daraus gestrickt… Aber das haben "die anderen" wohl auch gewusst – und vermutlich besser geblufft -! Wem sollte man’s verdenken!? Das Juristenpoker war immer schon eines der härtesten…
Bleibt zu hoffen, dass ausser "aXXL" so mancher wieder daraus gelernt hat – nämlich:
Du darfst „auch als Cannabis-Patient“ in diesem Rechtsstaat alles machen, was verboten ist – Du darfst dich bloß nicht dabei erwischen lassen…!
JORIMA
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