Ausweg oder Sackgasse ?

Am 23.März 2009 findet in Flensburg das Berufungsverfahren gegen Axel Junker statt.
Axel hatte im Jahr 2006 als Protestaktion gegen die Verschleppungstaktik des BfArM eine seiner Skulpturen sowie eine Cannabis-Pflanze öffentlich verbrannt und sich anschließend wegen Eigenanbau selbst angezeigt.

Ziel dieser Aktion war es, durch ein Strafgericht seinen medizinischen Gebrauch von Cannabis durch Anerkennung eines Übergesetzlichen Notstandes legalisieren zu lassen.
Anträge beim BfArM hatten bis dahin keinen Erfolg und wurden ja nicht mal bearbeitet.
Auch wenn inzwischen etwa 30 Patienten eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabisprodukten bekommen haben, hat sich an der
grundlegenden Situation von Patienten, die Cannabis aus therapeutischen Gründen brauchen, nichts wesentlich verändert, denn es sind nicht 30 sondern 10Tausende Patienten, die medizinisch von Cannabis profitieren könnten.
Und deren Situat ist weiterhin, wie der Verfassungsrechtler Prof. Böllinger bei der öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses sagte  "prekär. Sie auch weiterhin im Dickicht von Sozialrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht
zappeln zu lassen, ist eine gröbliche Verletzung der Menschenwürde, des Grundrechts auf körperliche und seelische Gesundheit, des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Sozialstaatsprinzips. "

Axels Selbstanzeige hat auch heute noch Relevanz, denn der Masse an medizinischen Cannabisanwendern bleibt noch immer kein anderer Weg, als der Eigenanbau von Cannabis und im Notfall der juristische Kampf für einen Freispruch wegen "Notstandes", weil die Politik sich weiterhin weigert, die Notlage dieser Patienten endlich gesetzlich zu ändern.

Obwohl bei der öffentlichen Anhörung am 15. Oktober 2008 alle geladenen medizinischen Experten einhellig den medizinischen Wert von Cannabisprodukten beschrieben und einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigten, damit diese zur Behandlung von Patienten, die von ihnen medizinisch profitieren, eingesetzt werden können, sehen die
Regierungsparteien keinen Handlungsbedarf.

Patienten werden weiterhin strafrechtlich verfolgt, ein Patient ist sogar in Haft.
Das Verfahren gegen Axel Junker ist deshalb ein Verfahren gegen uns alle.

Alles, was wir bisher erreicht haben, von der offiziellen Anerkennung unserer unerträglichen Situation in der Anhörung bis zu den ersten Genehmigungen jetzt für Patienten, Cannabis aus den Niederlanden einzuführen, hätte es nicht gegeben, wenn sich nicht einzelne Patienten in
der Vergangenheit immer wieder in ihrer Verzweiflung zu mutigen Aktionen entschlossen hätten, um unsere unhaltbare Situation in die öffentliche Diskussion zu bringen, oder juristische Entscheidungen zu erzwingen.

Wir sind ohne Lobby, die meisten von uns sehr krank, schwach, arm und die zusätzliche Bedrohung durch Strafverfolgung machte eine Organisierung, durch
die politischer Druck aufgebaut werden kann, sehr schwer.
Aktionen wie die Verfassungsklage, das öffentliche Outen von Patienten in den Medien, sowie mehrere Selbstanzeigen, haben nicht nur den öffentlichen Blick geschärft, sondern auch den mitbetroffenen Kranken Mut gemacht, sich
zu zeigen und ihre Rechte einzufordern.
Diese Aktionen waren eine Voraussetzung dafür, dass es uns als Selbsthilfenetzwerk der betroffenen Patienten gibt und wir gemeinsam erste positive Ergebnisse erreichen konnten.

 

Schluss mit der Strafverfolgung von Cannabis-Patienten !!!

 

G.G.

 

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