II. Spendenaufruf: Dronabinol für Volker Krug

Volker Krug, ein Morbus-Crohn-Patient, der seit vielen Jahren Cannabis erfolgreich medizinisch einsetzt und am 9. Juli 2007 wegen des Imports von Cannabis aus den Niederlanden in Würzburg in Untersuchungshaft genommen worden war, wurde am am 13. Februar zu 2 Jahre Gefängnis auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.

Eine der Bewährungsauflagen ist, sich einem Drogenscreening zu unterziehen, sobald er kein Dronabinol mehr einnimmt.

Da Volkers Krankenkasse nicht bereit ist, eine schriftliche Kostenzu- oder absage zu geben, verschreibt ihm sein Arzt Dronabinol nur auf Privatrezept. Volker kann das aber nicht bezahlen.

Die Zusage der Kostenübernahme ist Voraussetzung, damit Volker seine Bewährungsauflage erfüllen kann. Die Absage ist Voraussetzung, damit er seinen BfArM-Antrag wieder aufnehmen kann.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin hat jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet, um Volkers Kasse zu einer schriftlichen Aussage zu zwingen.
Bis zu einer Klärung rufen wir deshalb erneut zu einer Spende für Dronabinol für Volker auf.

Spenden Sie bitte auf das Konto seines Rechtsanwaltes.

Kontoinhaber: RA Scheckenbach
Konto: 101380621
BLZ: 79090000 (VR-Bank Würzburg)
Verwendungszweck: Dronabinol für Volker Krug

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