Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Erinnerung an das Bundesministerium für Gesundheit
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Zitat Prof. Dr. jur. Böllinger: “Die offensichtliche Rotzigkeit, Zynismus und der blanke Hohn der führenden Mitarbeiter der Bundesbehörde (Anm.: BfArM) stehen einer vernünftigen Drogenpolitik ebenso willkürlich entgegen wie die Verachtung der Beamten für kranke Antragsteller. Die Ursachen sind womöglich in Selbstüberschätzung und sturem Gesetzesdogmatismus zu finden.”
Diese Einschätzung dürfte nach den Erkenntnissen der vergangenen 15 Jahre in Sachen Cannabismedizin auch auf führende Politiker zutreffen. Auf Dr. Rösler ebenso wie auf die Bundesdrogenbeauftrage Mechthild Dyckmans.
nihil nocere, lat. für “Niemand darf durch die Behandlung an seiner Gesundheit geschädigt werden.”