Gegendarstellung

 

Cannabis-Clubs nach spanischem, belgischem oder US-amerikanischen Vorbild sind angesichts der nicht erstattungsfähigen Kosten bei gleichzeitigen Medizinalcannabis-Wucherpreisen hierzulande für eine Vielzahl Patienten, die von Cannabis gesundheitlich profitieren, eine wünschenswerte Alternative zu noch ausstehenden Einzel-Anbaugenehmigungen.

Im Zuge der Anhörung einiger Sachverständiger vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestags wurden verschiedene Stellungnahmen zur Forderung der Partei die LINKE abgegeben Cannabis Clubs zuzulassen, u.a. von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius

https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a14/anhoerungen/p_Cannabis/stellungnahmen/index.html

 

Prof. Dr. med. Rainer Thomasius` Resümee zu Wirkungen und Auswirkungen von Cannabiskonsum:

„Mit wenigen Worten ergibt sich aus der Darstellung des Forschungsstands zu den Wirkungen und Auswirkungen des Cannabiskonsums aus wissenschaftlicher Sicht folgendes Resümee:

1. Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.

2. Die Hypothese, dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, ist bis dato nicht bewiesen – sie ist aber auch nicht widerlegt worden.

3.  Cannabis kann sich auf die körperliche Gesundheit und auf die Fruchtentwicklung ungünstig auswirken.

4. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit ungünstig auswirken.

5. Cannabis kann sich auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz ungünstig auswirken.

6. Cannabis kann eine psychische und körperliche Abhängigkeit verursachen.

7. Cannabis kann sich auf kognitive Funktionen ungünstig auswirken und daher die Fahrtauglichkeit einschränken.

8. Angesichts eines sinkenden Cannabis-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit besonders auf jugendliche Konsumenten zu richten.“

 

Mit wenigen Worten ergibt sich aus den praktischen Erfahrungen Cannabis nutzender Patienten folgende Gegendarstellung zu Prof. Dr. med Thomasius Behauptungen:

Zu1.: Die pharmakologischen, biochemischen und elektrophysiologischen Einwirkungen von Cannabis auf den menschlichen Körper sind (vermutlich nur) von Prof. Dr. med. Rainer Thomasius und anderen Prohibitions-Befürwortern noch nicht hinreichend durchdrungen und verstanden worden.

Zu 2.: Dass Cannabis den Einstieg in den Konsum anderer illegaler Drogen durch neurobiologische Mechanismen bahnt, beruht (lediglich) auf einer Annahme und wird durch die zuvor erworbene Fähigkeit zum Inhalieren von Tabakprodukten nebst ihrer z.T. gesundheitsgefährdenden, suchterzeugenden Zusatzstoffe ad absurdum geführt.

Zu3.: Kann, muss aber nicht. Eine günstige Auswirkung auf die körperliche Gesundheit ist durch eine Vielzahl von erfolgreichen Behandlungen ernsthafter Erkrankungen belegt. In Bezug auf die Fruchtentwicklung hat Abstinenz von jedweder Droge oder von drogenähnlichen Substanzen höchste Priorität.

Zu 4.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich auf die psychische Gesundheit auch günstig auswirken. Siehe Einsatz von Cannabis bei PTSB (Kriegsveteranen, Unfallopfer etc.), bei Depressionen oder auch als Modulator für Kreativität und Lebensqualität.

Zu 5. : Kann, muss aber nicht. Cannabisgebrauch würde bei frühzeitiger Unterweisung durch geeignete Fachkräfte im Rahmen schulischer Rauschkunde- und Aufklärungsprojekte positive Effekte auf die altersgerechte Entwicklung in der mittleren Jugend und Adoleszenz dergestalt zeigen, dass die bezeichneten Altersgruppen infolge der Projekt-Erfahrungen weniger zur Volksdroge Alkohol tendieren, die – im Gegensatz zur Droge Cannabis – bei Missbrauch oftmals sehr starke sozialschädliche und volkswirtschaftliche – nicht selten sogar tödliche Auswirkungen zeigt.

Zu 6.: Kann, muss aber nicht. Cannabis wird keine psychischen und körperlichen Abhängigkeit verursachen, sofern kontrolliert-moderater Cannabisgebrauch in seiner Intensität dem kontrolliert-moderaten Gebrauch von Bier-Mischgetränken oder Wein entspricht.

Zu 7.: Kann, muss aber nicht. Cannabis kann sich in Abhängigkeit von Dosierung und persönlicher Erfahrung des Gebrauchers auch günstig auf kognitive Funktionen auswirken und von daher die Fahrtauglichkeit ggf. weniger stark einschränken als z.B. bei nicht ordnungsgemäßem Gebrauch von rezeptpflichtigen Psychopharmaka.

Zu 8.: Angesichts eines sinkenden Nikotin-, Alkohol-, Pornofilm-, Cannabis- und Kaffee-Erstkonsumalters in der Bevölkerung ist die Aufmerksamkeit auf erwachsene Konsumenten nicht zu vernachlässigen, da selbige aufgrund ihres deutlich unproblematischeren Umgangs mit solchen Konsumgütern ansonsten einer unzumutbaren Ungleichbehandlung unterlägen.

Axel  Junker

 

 

 

 

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