SCM-Gastkommentatoren-Anfrage zur Kriminalisierung

Datum: Wed, 30 Apr 2008 21:54:19 +000

Betreff: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien

Sehr geehrte Fraktionen des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Parlamentarier,

wie wohl allgemein Konsens bestehen dürfte darüber, dass strafrechtliche Regelungen immer ultima ratio in der Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, stellt sich für mich schon seit längerem die Frage, warum der Cannabiskonsum in unserem Land immer noch unter dem strafrechtlichen Aspekt gehandhabt wird.

Ein Blick in die Niederlande zeigt uns, dass dies offensichtlich nicht erforderlich ist, dass eine strafrechtliche Diskriminierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung eines Teils unserer Bürger aufgrund eines doch vergleichsweise harmlosen Konsumverhaltens offensichtlich nicht erforderlich ist, um das Bestehen und den Erhalt einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu garantieren. Im Gegenteil scheint dort die Freiheit des Einzelnen in Bezug auf individuelle Selbstbestimmung beim Gebrauch dieses Genußmittels eher gewährleistet zu sein wie in unserem Land.

Wieso wird dieser Mißstand in einem Land wie Deutschland, dass den Erhalt und Ausbau von Recht und Freiheit  in der Gesellschaft als eines seiner Grundziele begreift nicht einmal offen diskutiert, geschweige denn endlich beseitigt?
War nicht  vor einiger Zeit  von der obersten Spitze der derzeitigen Regierung sogar noch die Aussage gemacht worden ‘wir wollen mehr Freiheit wagen!’ ?

In diesem Sinn wäre ich, zumal schon bald wieder Wahlen sein werden, äußerst interessiert daran von den einzelnen Parteien dazu eine konkrete Stellungsnahme zu erfahren, gerade auch in Bezug zu dem freiheitlich-demokratischen und europäischen Nachbarland Niederlande; nicht zuletzt um in Erfahrung zu bringen, warum in unserem Land weiterhin ein solcher Mißbrauch des Strafrechtes an der Tagesordnung ist.

Für Ihre hoffentlich klare und aufschlußreiche Antwort danke ich im voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

(Name bekannt)

1. ANTWORT (LINKE)

Hallo Herr …,

Ich glaube zwar, dass es bei der gegenwärtigen Politik weit schlimmere Angriffe auf den “Erhalt und Ausbau von Recht und Freiheit  in der Gesellschaft” gibt, als die Einschränkungen beim Cannabis-Konsum, aber dennoch gebe ich Ihnen grundsätzlich Recht mit Ihrer Forderung. Da wir uns bereits seit Jahren für die Entkriminalisierung von Cannabis eintreten, rennen Sie bei der LINKEN gewissermaßen offenen Türen ein.
Weil Drogensucht kein strafrechtliches, sondern ein soziales und medizinisches Problem ist, fordert die LINKE, den Drogenkonsum zu entkriminalisieren: Wer Drogen zum Eigenkonsum erwirbt oder besitzt, soll nicht länger als Straftäter verfolgt werden, wobei die Höchstgrenze des Eigenkonsums gesetzlich festzulegen ist. Nur so lässt sich der verhängnisvolle Kreislauf von Illegalisierung, Kriminalisierung und Abhängigkeit mit seinen Folgeerscheinungen – vor allem Beschaffungskriminalität und Prostitution – durchbrechen. An die Stelle von Fehlinformationen und Ideologisierung der restriktiven Drogenpolitik müssen Aufklärung, Information und konkrete
Maßnahmen der Prävention und Hilfe treten. Cannabisprodukte sollen legal und an Personen über 16 Jahre frei verkäuflich sein, Abgabestellen sind jedoch zu verpflichten, mit Beipackzetteln über mögliche Risiken zu informieren.
Solange Abhängige von ihrer Sucht nicht befreit sind und erfolgreichere Mittel und Methoden zur Entwöhnung nicht bereit stehen, sollen harte Drogen unter ärztlicher Aufsicht an Süchtige abgegeben werden. Das würde helfen, den Drogenmarkt auszutrocknen und den Drogendealern ihre immensen Profite zu nehmen, die sie in diesem schmutzigen Geschäft erzielen. Eine solche Abgabe rettet Menschenleben, mindert die gesundheitliche und soziale Verelendung der
Betroffenen, reduziert die Beschaffungskriminalität und dämpft den Schwarzmarkt. In verschiedenen Nachbarländern wurden positive Erfahrungen mit der kontrollierten Heroinabgabe gemacht. So ging z.B. in 21 Städten der Schweiz die Zahl der Drogentoten seit 1994 ebenso deutlich zurück wie die Beschaffungskriminalität; darüber hinaus war eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustands der Süchtigen zu beobachten, viele von ihnen fanden auch wieder Arbeit.
Drogensüchtige brauchen mehr Therapieplätze und eine bessere medizinische und soziale Betreuung, die ihnen mit Ausbildungs- und Arbeitsplatzangeboten, Hilfen bei der Wohnungssuche und beim Aufbau unterstützender sozialer Kontakte (z.B. in betreuten Wohnprojekten) neue Perspektiven bietet. Besonders notwendig sind dabei mehr frauenspezifische Angebote, nicht zuletzt für Migrantinnen und Aussiedlerinnen. Drogensüchtige müssen auch besser geschützt werden, z. B. durch die Schaffung einer nationalen Institution, die die Einfuhr und Weiterverarbeitung der Rohstoffe überwacht, ihre Qualität – Reinheitsgehalt und Zusammensetzung – kontrolliert und über Dosierung und Risiken informiert. Und schließlich müssen auch jene als Drogensüchtige wahrgenommen werden, die süchtig nach den offiziell bagatellisierten “Volksdrogen” Alkohol und Tabak sind. Alkohol- und Tabaksucht bringen dem Staat zwar Milliarden Euro an Steuergeldern ein, führen aber zu verheerenden sozialen Folgen und großen menschlichen Tragödien, so zu zahlreichen Toten und Verletzten im Straßenverkehr, zu vielen Straftaten – von der Gewalt in Familien bis zu Raub und Mord. Die Kosten des Alkohol- und Tabakkonsums, allein im medizinischen Bereich, bei der Betreuung, Entwöhnung und Behandlung von Süchtigen, gehen in die Milliarden. Für alle Drogen, auch für Alkohol, Tabak und andere Rauschmittel, wollen wir ein absolutes Werbeverbot. Die bisher übliche Desinformation über Rauschmittel muss durch eine öffentliche Informationskampagne von Fachleuten und eine kontinuierliche Aufklärung besonders in den Schulen überwunden werden.

Pressemitteilung 27.11.2007 – Monika Knoche
Drogenprävention ist erfolgreicher als Dämonisierung. Zur heutigen Pressekonferenz der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, erklärt Monika Knoche, stellvertretende Fraktionsvorsitzende DIE LINKE und drogenpolitische Sprecherin:
Die heute von der Drogenbeauftragten vorgelegten Zahlen bestätigen mich darin, weiter für Entkriminalisierungsstrategien einzutreten. Nur durch “Drug-Checking-Konzepte” und eine Entkriminalisierung von Cannabis kann verhindert werden, dass sich Jugendliche mit kontaminierten Stoffen drastische Gesundheitsschäden zuziehen. Wozu eine repressive Cannabispolitik führen kann, hat das Beispiel von bleiverseuchtem Marihuana im Raum Leipzig erst kürzlich wieder vor Augen geführt.
Der lange und mühsame Weg zu einer umfassenden akzeptierenden Drogenprävention ist noch nicht zu Ende. DIE LINKE fordert einen unideologischen und sachlichen Umgang mit der Realität der Drogenkonsumenten. Eine Dämonisierung und Kriminalisierung von Drogen schlägt bei Jugendlichen nicht an. Dass der Konsum der meisten illegalisierten Drogen heute rückläufig
ist, liegt auch an einer stärker wahrgenommenen Selbstverantwortung unter Jugendlichen. Dies ist der Erfolg zahlreicher Informationskampagnen.

Wir haben die Freigabe von Cannabis auch unter einen anderen Aspekt thematisiert.
Und in unserem bereits in der 14. Legislaturperiode eingebrachten Antrag (siehe Anhang) sind unsere Positionen und Forderungen sehr eindeutig festgeschrieben.

Aber ich sage auch in aller Deutlichkeit: ich glaube bei allem Optimismus kaum, dass bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Bundestag einen Änderung politisch gewollt geschweige denn möglich ist.

Beste Grüße

Axel Goldmann

2. ANTWORT (GRÜNE)

Sehr geehrter Herr ….,
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hält die Entkriminalisierung des Besitzes von Cannabis für überfällig. Die Fälle von mit Blei verunreinigtem Cannabis im letzten Jahr in Leipzig zeigen, welche Folgen eine ideologisch motivierte Pönalisierung von Cannabis hat. Auch der Umgang mit Cannabis in der Medizin zeigt, welche absurden oftmals menschenfeindlichen Folgen die derzeitige Cannabispolitik hat.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Gesundheitspolitik nicht nur gefordert ist, sich mit den Risiken und Nebenwirkungen des Cannabiskonsums zu beschäftigen – vielmehr muss sie sich verstärkt auch den Nebenwirkungen der derzeitigen Kriminalisierung annehmen. Aus unserer Sicht führt dabei an einer Entkriminalisierung von Cannabis kein Weg vorbei. Welches der hierfür
geeignete Weg ist, muss sicherlich noch abgewogen werden.

Mit freundlichen Grüßen
C. Ilawa
Info-Service der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen
im Deutschen Bundestag
11011 Berlin

 

ERSTE NACHFRAGE :

Betreff: FW: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien

Sehr geehrte FDP, SPD und CDU/CSU-Fraktion,

vor gut einer Woche habe ich untenstehende Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Fraktionen gestellt. Bisher erhielt ich allerdings nur Antwort von der Linksfraktion, dies dafür umgehend am 2. Mai, und drei Tage später von den Grünen. Leider ist bisher noch keine Antwort  Ihrer Fraktionen erfolgt.

Da ich es nicht für vorstellbar halte, dass die demokratischen Altparteien in unserem politischen System Anfragen des Bürgers, die Ihnen nicht opportun erscheinen einfach nicht beantworten, muß es einen anderen Grund geben, warum die Antwort von CDU/CSU, SPD und FDP bisher noch aussteht. Schliesslich ist eine offensichtlich unnötige und womöglich gar unzulässige strafrechtliche Diskriminierung von Teilen unserer Bürger nicht im Interesse unseres Staates und seiner Gesellschaft. Von daher darf erwartet werden, dass sich die Vertreter des Volkes mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und dazu auch öffentlich Stellung beziehen. Es ist nach wie vor auch die Stellungsnahme in Bezug zum Beispiel der Niederlande, die den Cannabiskonsum der Bürger ohne strafrechtliche Sanktion zu regeln versteht und trotzdem, ja gerade dadurch offensichtlich mehr noch als bei uns Prinzipien der Freiheitlichkeit und Rechtsstaatlichkeit zum Ausdruck verhilft, was von höchster Relevanz für die Betrachtung sein dürfte. Darüber lohnt es sich doch nachzudenken, oder?
Schliesslich ist es doch auch das erklärte Streben unserer Politik, diese Prinzipien gewahrt und verwirklicht zu sehen, so dass manchmal eben auch etwas von unseren Nachbarn in diesem Sinne lehr- und hilfreich sein kann, wenn wir selbst der Verwirklichung dieser Prinzipien durch unsere Gesetze in geringerem Maß Rechnung  tragen sollten.

Zumindest scheinen diejenigen demokratisch legitimierten Fraktionen, die mir bisher geantwortet haben selbst den gegenwärtigen Zustand der wohl schon willkürlich zu nennenden Kriminalisierung von Cannabiskonsum für unhaltbar anzusehen.

Da dennoch bisher diesbezüglich in unserer Gesetzgebung aber nichts geschehen ist, wäre es wirklich von äußerstem Interesse, die Standpunkte der demokratischen Altparteien unseres Landes dargelegt zu bekommen um hieraus ein Verständnis und ggf. eine Lösung für die hier weiterhin rechtlich fragwürdige Situation in unserem Land zu finden. Schliesslich will man als Bürger wissen:  “Warum?” und “Wer ist dafür verantwortlich!”

In der Hoffnung, dass Ihre Antworten umfassend und sachlich fundiert erfolgen werden und gerade vielleicht deshalb noch etwas länger gedauert haben verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

……….

 

1. ANTWORT (SPD):

Von: Beate Wagner Nothelle <nothelle@spdfraktion.de>
Organisation: SPD-Bundestagsfraktion 

Datum: Fri, 09 May 2008 11:45:47 +0200
An: …

Betreff: Strafbarkeit Cannabis

Sehr geehrter Herr …,

in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es zur Zeit keine Initativen, die die Abschaffung der Strafrechtsvorschrifen hinsichtlich des Besitzes von Cannabis zum Ziel haben.

Mit freundlichen Grüßen
Beate Wagner-Nothelle

2. ANTWORT (SPD):

Von: Beate Wagner Nothelle <nothelle@spdfraktion.de>
Organisation: SPD-Bundestagsfraktion
Datum: Tue, 13 May 2008 14:49:48 +0200
An:…
Betreff: Re: Strafbarkeit Cannabis

Sehr geehrter Herr…,

wenn Sie die Meinung meiner Partei einholen wollen, dann bitte ich Sie, unsere Parteizentrale anzuschreiben. Ich kann Ihnen nur aus Sicht der Fraktion antworten. Die unterschiedlichen Aufgaben von  Partei/Fraktion sind Ihnen sicherlich bekannt. Und in dieser Legislaturperiode ist das Thema aus den bereits geschilderten Gründen nicht auf der politischen Tagesordnung unserer Fraktion. Als Referentin kann ich Ihnen daher auch nicht die Position d e r  Fraktion mitteilen, denn dies kann ich nur, wenn es dazu einen entsprechenden Fraktionsbeschluss geben würde.

Mit freundlichen grüßen

Beate Wagner-Nothelle

 

ZWEITE NACHFRAGE:

Datum: Mon, 26 May 2008 07:32:58 +0000
An: ,
Betreff: FW: AW: Anfrage an alle im Bundestag vertretenen Parteien

Sehr geehrte FDP-Fraktion,

leider sind Sie die einzige im Bundestag vertretene Fraktion, die bis heute auf meine Anfrage zu keiner Antwort in der Lage war. Zwar hatten Sie in Ihrer Antwort vom 8. Mai zum Ausdruck gebracht, dies von kompetenter Stelle her erfolgen zu lassen, doch leider ist diesbezüglich bisher nichts geschehen.
Es ist schwer vorstellbar, dass der im Parlament vertretene politische Liberalismus in unserem Land dazu keine Meinung hat, noch schwerer wäre es allerdings vorstellbar, dass die Vertreter dieses Liberalismus der Auffassung sind, Fragen, die der Bürger an sie stellt zu ignorieren, bzw. auszusitzen, da man dort die konkrete Positionierung zum Thema scheut.
Was also ist der Grund für Ihr Schweigen? Ist es die Angst, durch konkrete Aussagen in der politischen Auseinandersetzung eventuell Optionen zu gefährden oder ein technisches Problem bei der Anwendung des sogenannten neuen Mediums Internet (e-mail)?

Natürlich steht es Ihnen letztlich frei, sich von der Wahrnehmung politischer Verantwortung durch klare Stellungsnahme zu gesellschaftlichen Problemen in Form einer konkreten Antwort auf eine konkrete Frage eines einfachen Bürgers zu distanzieren, dennoch dürfte das nicht den berechtigten Erwartungen des Bürgers an eine demokratische Partei in einer parlamentarischen Demokratie gerecht werden, wenngleich es dennoch eine gewisse  Transparenz bezüglich der Haltung dieser Partei zu kritischen Fragen des Bürgers schafft.

Natürlich verstehe ich die Problematik, die eine Partei, die Liberalismus, Freiheit und Bürgerrechte zu vertreten vorgibt, aber gleichzeitig mit einer Koalition mit der CDU liebäugelt, erfasst, wenn sie dazu befragt wird, warum das Problem des Cannabiskonsums im freiheitlich-demokratischen Nachbarland schon seit Jahrzehnten ohne Strafrecht eine Regelung gefunden hat, während gleichzeitig im eigenen freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat der Bürger immer noch für ein vergleichsweise harmloses Konsumverhalten kriminalisiert und als Straftäter verfolgt wird. Doch gerade hier zeigt sich, ob politische Themen in dieser Partei machtpolitischem Opportunismus untergeordnet werden oder eine demokratische Meinungsbildung erfolgt, die man selbstbewusst kommunizieren kann.

Von daher bitte ich Sie also nochmals um die Freundlichkeit, sich der auch an Sie gerichteten einfachen Frage eines einfachen Bürgers anzunehmen und hierzu eine konkrete Position zu äußern.

In diesem Sinn verbleibe ich auch weiterhin

hochachtungsvoll

………………………

 

1. ANTWORT (CDU/CSU):

Sehr geehrter Herr…

vielen Dank f ür Ihre Email zur Legalisierung von Cannabis an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Deutschland- und europaweit ist Cannabis die am weitesten verbreitete Droge, deren Konsum in den vergangenen 10 bis 15 Jahren stark zugenommen hat. Fast jeder dritte Konsument nimmt Cannabis heutzutage täglich, die Zahl der Behandlungszugänge hat sich zwischen 1992 (2.600) und 2002 (14.700) mehr als verfünffacht. Cannabis ist demnach keine “Spaßdroge”, wie von vielen jungen Menschen fälschlicherweise angenommen wird. Cannabis dient als Einstiegdroge. Jugendliche, die Cannabis rauchen, haben ein sechsfach höheres Risiko, später härtere Drogen zu konsumieren, als Jugendliche, die kein Cannabis nehmen.
Bei jüngeren Cannabiskonsumenten wurden in wissenschaftlichen StudienEntwicklungsstörungen festgestellt, psychischeStörungen und körperliche Erkrankungen. Selbst in geringen Dosen kann der Konsum von Cannabis zu schwerwiegenden Angststörungen und in weiterer Folge zu Realitätsverlust, Entpersonalisierung und Schwindel führen. Obwohl bestimmte Inhaltsstoffe der Cannabispflanze eine positive Wirkung bei Erkrankungen haben, ist Cannabis wegen seines berauschenden Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) in Deutschland verboten. Wenn es Forschern gelingen sollte, das THC aus der Pflanze herauszuzüchten, könnte eine medizinische Verwendung der Substanz beantragt werden. Dies kann jedoch wie bei allen Arzneimitteln nur
auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfolgen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoff e in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) auf-genommen werden. Nach dem Arzneimittelgesetz müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikaments nachgewiesen sein. Dies ist bei ungeprüften Cannabis-Zubereitungen aber nicht der Fall. Der genaue Wirkstoffgehalt sowie Art und Umfang schädlicher Beimengungen ist nicht geklärt.
Cannabis-Produkte zur medizinischen Anwendung müssen das für Medikamente übliche Zulassungsverfahren durchlaufen. Über eine Zulassung entscheidet nach fachlichen Kriterien das unabhängige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), nicht die jeweilige politische Mehrheit. Die Arzneimittelsicherheit darf auch weiterhin keiner politischen Einflussnahme unterliegen. Ich halte dies im Sinne der Patienten, die auf eine Linderung
ihrer Leiden hoff en, für den einzig richtigen Weg. Eine Selbstbehandlung mit Cannabis-Produkten, die nicht nach dem AMG freigegeben sind, fällt meiner Meinung nach zu Recht weiter unter das BtMG und ist damit strafbar. Die gesetzlichen Möglichkeiten zur medizinischen Verwendung von Cannabis sind von der Forderung nach einer grundsätzlichen Legalisierung des Besitzes von Cannabis oder ähnlichen Drogen zu trennen. Die Union hält konsequent am Ziel eines suchtfreien Lebens fest. Wir sind gegen Verharmlosung, Liberalisierung und Legalisierung illegaler Drogen, weil der erleichterte Zugang zu Drogen erst recht zum Konsum verleitet. Forderungen nach Drogenfreigabe sind daher keine verantwortliche Alternative zur Suchthilfe. Dies hätte fatale Auswirkungen vor allem auf Kinder und Jugendliche, denn der Gruppendruck für Drogenkonsum würde erhöht und somit die Schwächsten am stärksten gefährdet.
Die Bekämpfung von Drogen darf sich aber nicht nur auf die illegalen und sogenannten harten Drogen reduzieren. Eine zunehmende drogenpolitische Herausforderung ist der Kampf gegen die legalen Drogen Alkohol, Tabak und Medikamente. Diese werden nach wie vor von zu vielen Menschen in zu großem Umfang konsumiert. So gelten 1,6 Millionen Menschen in Deutschland als alkoholabhängig, zwischen 1,4 und 1,9 Millionen Menschen sind abhängig von
Medikamenten und 33% der Erwachsenen rauchen. Die Drogenprävention muss, gerade bei jungen Menschen, ausgebaut werden, da sie im besten Falle Drogenkonsum gar nicht erst auf kommen lässt und das drogenfreie Leben als Zielsetzung hat.
Lassen Sie mich abschließend nochmals betonen: Grundsätzlich ist gegen eine Verwendung von Cannabis-Produkten zur medizinischen Anwendung nichts einzuwenden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verwendung nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Knaack-Helling

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
– Bürgerinformation -mailto:
karin.knaack@cducsu.de

 

1. ANTWORT FDP:

Sehr geehrter Herr…,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Fragen zu rechtlichen Aspekten des Cannabiskonsums.

In Deutschland gibt es immer wieder Diskussionen um die Legalisierung von Cannabis. Die in der Öffentlichkeit oft geäußerte völlige Unbedenklichkeit des Hanfkonsums entspricht jedoch nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen. Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 70er Jahre. Der THC ­ Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin. Der Konsum von Cannabisprodukten ist eng mit dem Jugend- bzw. jungen Erwachsenenalter verknüpft. Untersuchungen zeigen, dass fast jeder zweite in der Altersgruppe der 18- bis 20jährigen Erfahrungen mit Hanf hat. Wenn auch der Großteil der Jugendlichen nur selten Cannabis raucht oder der Konsum später beendet wird, wächst die Zahl derjenigen, die exzessiv konsumieren. Gerade für Kinder- und Jugendliche ist die Gefahr von lebenslangen gesundheitlichen Schäden hoch. Nach aktuellem Forschungsstand kann davon ausgegangen werden, dass etwa 10 bis 15 % aller Konsumenten und Konsumentinnen nach internationalen Diagnosestandards einen abhängigen Cannabiskonsum aufweisen. Cannabiskonsumenten rauchen zudem häufiger Zigaretten und haben eine durchschnittlich größere Affinität zum exzessiven Alkoholkonsum. Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird eine Legalisierung der so genannten weichen Drogen abgelehnt.

Eine prinzipielle Aufhebung des Verbotes würde zudem die Abgrenzung vom Anbau für den Eigengebrauch zu dem kommerziellen, illegalen Anbau schwierig bis unmöglich machen. Zudem ist es juristisch und gesellschaftspolitisch problematisch den Anbau eines illegalen Produkts generell legalisieren zu wollen.

Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten.

Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum jedoch ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt. Daher setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion dafür ein, dass zudem bereits bestehende Präventionsmaßnahmen ­ beispielsweise der BzgA ­ und weitere effektive suchtspezifische Hilfsangebote und zielgruppenspezifische Präventionsansätze ausgebaut werden.

Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis.

Ich hoffe ich konnte Ihnen die Haltung der FDP-Bundestagsfraktion erläutern,

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Detlef Parr, MdB

Aufrufe: 88

Comments are closed.