Freundlich und direkt – wir bitten zur Aktion

Liebe Patientinnen und Patienten,

erneut richten wir uns an Euch mit der Bitte um Euer individuelles Handeln. Denn der nun bald im Bundestag diskutierte Kabinettsentwurf zum CanG betrifft speziell auch uns Patienten. Deswegen haben ACM e.V. und SCM mit acht weiteren Verbänden gemeinsam ein Forderungspapier aufgesetzt, das Ihr auf unserer Homepage und hier einsehen könnt. Nun geht es darum, dass Parlamentarier von Bürgern über den dringlichen Verbesserungsbedarf informiert werden.

Wir bitten Euch deshalb einmal wieder darum, Bundestagspolitiker anzuschreiben. Ihr könnt in Euren E-Mails zum Beispiel Eure aktuelle Situation als anerkannter Patient oder Selbstmedikamentierer beschreiben. Und welche Aspekte des Gesetzesentwurfs diese verbessern oder verschlechtern würden. Zusätzlich könnt Ihr auf die im aktuellen Verbändepapier formulierten Zehn Forderungen hinweisen.Die Seite Abgeordnetenwatch.de lässt leider ungern Verlinkungen zu, aber auch dort könnt Ihr Politiker mit unseren, beziehunsweise Euren Forderungen konfrontieren.

Die vorliegenden Pläne, deren Absurditäten hier beschrieben werden, sehen unter anderem vor, dass wir unsere Medizin nicht überall ungestraft zu uns nehmen können. Denn die Konsumverbotszonen von 200 Metern Radius rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, eventuell vorhandene Anbauvereinigungen, sowie in Fußgängerzonen sollen auch für Patienten gelten, die Cannabisblüten im Vaporisierer zu sich nehmen1§ 5 KCanG beschreibt Konsumverbotszonen – und laut § 24 MedCanG gilt das Gesetz entsprechend für den öffentlichen Konsum von Cannabis zu medizinischen Zwecken mittels Inhalation.. Auf der Bubatzkarte könnt ihr eine Stadt Eurer Wahl eingeben und sehen, wo ihr voraussichtlich in Zukunft legal Eure Medizin einnehmen dürft. Und die Konsumverbote sind nicht alles. Auch die Anbau-, Weitergabe- und Besitzeinschränkungen treffen uns Patienten. Ob unterversorgt. Oder unversorgt.

Warum sollten sich Selbstzahler, deren Krankenkassen sich bislang der Kostenübernahme verweigern, oder die nur teure Verschreibungsmaschinen und keinen seriösen niedergelassenen Arzt finden, sich in Zukunft noch mit teuren Rezeptgebühren herumschlagen. Wenn sie ihren Bedarf auch anderweitig über Eigenanbau decken könnten? Wenn die Patienten Glück haben, finden sie vielleicht auch eine Anbauvereinigung, die sie aufnehmen könnte. Aber können sie darüber ihren Bedarf decken? Denn es dürfen nur 25 Gramm auf einmal abgegeben werden. Verschenkt werden, z.B. von Freunden, darf zur Mitnahme gar nichts. Und es dürfen auch nur 25 Gramm auf einmal besessen werden. Nicht nur auf der Straße, auch zu Hause. 

Da nur der legale Bezug von maximal 50 Gramm im Monat nach vorliegenden Kabinettsentwurf gestattet werden soll und zuhause im privaten Anbau nur ein sukzessives Abernten der Pflanzen, so dass 25 Gramm Erntemenge nicht überschritten werden, gestaltet sich die legale Selbstversorgung unversorgter Patienten auch in Zukunft nicht einfach. Und, um ganz ehrlich zu sein, auch die legale Versorgung vielverbrauchender Konsumenten würde sich so eher schwierig gestalten. Es ist aus Gründen der Liberalität einfach in Frage zu stellen, dass der private Besitz von Cannabis auch weiterhin in einer Art Betäubungsmittelgesetz light mengenmäßig eingeschränkt werden soll. Und dann auch noch so stark. Gleiches gilt für die seltsamen Vorstellungen bezüglich Eigenanbau.

Es folgt ein anzupassender Beispieltext für eine persönliche E-Mail. Und am Artikelende stehen beispielhaft ein paar E-Mail-Adressen von Politikern. Hier beim Hanfverband seht Ihr, wer die zuständigen drogenpolitischen SprecherInnen der Bundestagsparteien sind.

Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,

als kranker Mensch werde ich mit Medizinalcannabis behandelt, das ich nach einem Dosierungsplan einnehmen muss. Darum finde ich es unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass mir als Cannabispatient:in in Zukunft nach § 5 KCanG und § 24 MedCanG an vielen Orten die Einnahme meiner Medizin verboten werden soll – in vielen Fällen können Menschen in Zukunft nicht einmal am Arbeitsplatz ihre Medizin zu sich nehmen.

Und als Bürger wundere ich mich darüber, dass es auch zu Hause Besitzbeschränkungen geben soll. Dass Menschen, die Hanf zuhause anbauen wollen, dies nach Willen des CanG legal nur im Rahmen bis zu einer Erntemenge von maximal 25 Gramm tun dürfen. Es ist aus Gründen der Liberalität einfach in Frage zu stellen, dass der private Besitz von Cannabis auch weiterhin in einer Art Betäubungsmittelgesetz light mengenmäßig eingeschränkt werden soll. Und dann auch noch so stark. Gleiches gilt für die seltsamen Vorstellungen bezüglich Eigenanbau, die fern der Realität sind.

Nach meiner Meinung ist das vorliegende Gesetz bezüglich Konsumverboten, Besitzbeschränkungen, Weitergabebeschränkungen und auch der straf- und Bußgeldvorschriften stark verbesserungsbedürftig, wie auch ACM e.V. und mehrere Verbände in dem hier verlinkten Forderungskatalog erklären.

Darum bitte ich Sie, sich in dem Sinne dieses Papiers für Verbesserungen am MedCanG stark zu machen. Denn es kann nicht sein, dass Cannabispatient:innen weiterhin Stigmatisierung und Kriminalisierung ausgesetzt sind. Ein einfacher Weg, die Situation auch für uns Patienten zu verbessern, wären weniger Einschränkungen für Patient:innen. Wie für Konsument:innen. Denn die vorliegenden Pläne bedeuten eine Prohibition light.

Abgesendet werden können Eure E-Mails an:
  • poststelle@bmg.bund.de und karl.lauterbach@bundestag.de
  • Einer, der sich für unsere Sache eventuell bei Karl Lauterbach einsetzen würde, ist zum Beispiel Oliver Kaczmarek oliver.kaczmarek@bundestag.de
  • Eine andere Idee wäre Carmen Wegge carmen.wegge@bundestag.de
  • Neben Dirk Heidenblut dirk.heidenblut@bundestag.de
  • Und Burkhard Blienert drogenbeauftragter@bmg.bund.de
  • Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, hat die E-Mail-Adressen stefan.schwartze@bundestag.de und patientenrechte@bmg.bund.de – und die Wahlkreisadresse stefan.schwartze.wk@bundestag.de. Und sollte natürlich unbedingt angeschrieben werden.
  • Die ehemalige Patientenbeauftragte, Martina Stamm-Fibich, Mitglied im Gesundheitsausschuss martina.stamm-fibich@bundestag.de
  • Heike Baehrens (SPD) heike.baehrens.wk@bundestag.de
  • Dr. Janosch Dahmen (Die Grünen) janosch.dahmen@bundestag.de
  • Dr. Andrew Ullmann (FDP) andrew.ullmann@bundestag.de
  • Kristine Lütke (FDP) kristine.luetke@bundestag.de
  • Kirsten Kappert-Gonther (Die Grünen) kirsten.kappert-gonther@bundestag.de
  • Unter https://hanfverband.de/faq/wer-ist-in-den-bundestagsfraktionen-fuer-das-thema-drogenpolitik-zustaendig könnt Ihr für Drogenpolitik zuständige Abgeordnete einsehen
  • Auf der Homepage von Abgeordnetenwatch.de könnt Ihr unter Eurer PLZ die Abgeordneten Eures Wahlkreises einsehen

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