Update des Schmerzpatienten und ACM/SCM-Mitgliedes Uwe, dem nach über 12 Jahre währender Leidensgeschichte nunmehr zumindest vorläufig juristische "Gerechtigkeit" widerfahren ist. Eine Gerechtigkeit, die akute Unsicherheit birgt, nachdem Uwes Einforderung des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit nahezu all seine Finanzressourcen gefressen hat…
Nichts bleibt wie es ist, und da ich immer noch am Leben teilnehmen kann, möchte ich kurz berichten, wie es in meiner Sache weiter gegangen ist:
2,5 Jahre nach Anklage und mehreren Verhandlungen wurde ich am 15.07.2010 vom Landgericht Dresden wegen gerechtfertigten Notstandes freigesprochen. Das Urteil ist am 23.07.2010 rechtskräftig, falls die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel einlegt.
Die angestrebte Hirn-OP in Zürich wurde nicht durchgeführt, jedoch eine teilweise Entfernung der implantierten SCS-Geräte. Elektrode plus Kabel blieben, da sie nicht entfernt werden konnten, in meinem Rücken bzw. auf meinem Rückenmark. Es folgte eine sogenannte DREZ-Läsion, was die allerletzte Option auf Linderung darstellt. Wer sich über diese Op informiert, wird feststellen, dass diese äußerst gefährlich – und keine Dauerlösung ist. Mir hat die DREZ-Läsion spürbare Erleichterung gebracht, wenn auch mit verbleibenden Restschmerzen und neuerlichen Beeinträchtigungen.
Ich habe nun unter anderem das Gefühl einer "eingeblechten" linken Körperhälfte und ich habe Schwierigkeiten meinen Kopf zu halten. Ständig habe ich Verkrampfungen in diesen Bereichen.
Nachdem zur Linderung der Operationsschmerzen keine starken Schmerzmittel mehr nötig gewesen sind, habe ich in Absprache mit meinem Arzt begonnen alle bisher verordneten Medikamente und Betäubungsmittel (bis auf Dronabinol und pflanzliches Cannabis) auszuschleichen und restlos abzusetzen.
Zu einem solchen Radikal-Entzug kann ich nur raten, wenn eine sehr starke und feste Persönlichkeit und genug Freunde vorhanden sind, die einem in diesen überaus harten Zeit beistehen. Ich kann jeden Abbrecher eines solchen Entzuges verstehen, denn es ist über Monate hinweg eine unglaubliche körperlich-geistige Hölle.
Ein solcher Entzug ist von Vorteil um in Schmerz-Notsituationen eventuell starke Medikamente erneut erfolgreich einsetzen zu können. Dazu musste mein Körper jedoch erst restlos von diesen Substanzen gesäubert sein und meine Rezeptoren mussten die Chance erhalten sich zu erholen.
Ich habe diesen brachialen Entzug inzwischen geschafft und behandle meine schweren Leiden und Erkrankungen zur Zeit ausschließlich mit öliger Dronabinol-Lösung und Cannabisblüten aus der Apotheke.
Allerdings habe ich seit Erlaubnis-Erteilung zu Beginn 2009 bisher über 10.000 € für das natürliche Cannabis aus der Apotheke bezahlt. Nachdem meine Ersparnisse aufgebraucht waren und ich beginnen musste Schulden für meine Medizin zu machen, stellte ich einen weiteren Antrag beim BfArM. Diesmal auf legalen Eigen-Anbau von Cannabis zur ärztlich begleiteten Selbsttherapie.
Dieser Antrag ist nach abgelaufener 3monatiger Bearbeitungsfrist noch immer nicht beschieden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist in dieser Sache aktuell untätig.
Ich habe also eine vom Zahlungsträger finanziell übernommene Dronabinoltherapie und eine Bestätigung über den Bedarf von zusätzlichem Natur-Cannabis, kann mir aber das benötigte Kraut aus eigenen Geldmitteln nicht mehr leisten.
Lange Warte- und Bearbeitungszeiten und vermeidbare Schmerzen in Kauf nehmen zu müssen, ohne zu wissen, ob und wann mein Antrag bearbeitet wird, bzw. die Ungewissheit wie der Entscheid letztlich ausfällt, sind für mich als Patient mit Erlaubnis zur legalen Nutzung von Cannabis eine traurige und beschämende Konsequenz.
Wenn ich mir vorstelle, dass es vielen anderen Menschen in unserer Republik vermutlich ähnlich geht wie mir – jahrelang von Schmerz geplagt, juristisch verfolgt und finanziell ausgeblutet – dann trifft mich das kalte Entsetzen. Die Verhältnisse sollten sich schleunigst zugunsten der von Cannabis profitierenden Patienten verbessern.
Uwe
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