>>Fehlende wissenschaftliche Evidenz…<<

Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 2018, die vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde, ist ein Schock.

Danach würde die Kostenübernahme für eine Therapie mit cannabisbasierten Medikamenten bzw. Cannabis von nun an vom Vorliegen klinischer Studien bei der jeweiligen Indikation abhängig gemacht werden. Konkret erging der Beschluss im Falle eines Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen, der seit langem arbeitsunfähig ist, von Sozialleistungen lebt und sich die Cannabisblüten, die seine Symptome lindern, nicht leisten kann.

Eigentlich war es das Ziel des Gesetzgebers, diesen Patienten zu helfen. Leider ist es nicht die erste unangenehme Überraschung bei der praktischen Umsetzung des Cannabis als Medizin-Gesetzes. Die Vorfreude auf das Gesetz ist nach Inkrafttreten des Gesetzes mittlerweile Ernüchterung gewichen, obwohl so viele engagierte Menschen mit den besten Absichten daran gearbeitet haben.

Dass sich der Anbau von Cannabisblüten in Deutschland verzögert und nun eine neue Ausschreibung für mögliche Cannabishersteller erfolgt, gerät da in den Hintergrund. Immerhin haben sich die Probleme mit der Versorgung mit Cannabisblüten aus den Niederlanden und Kanada, die im zweiten Halbjahr 2017 am größten waren, deutlich gebessert.

Bisher wurden etwa 10.000 Unterschriften für die neue Petition gesammelt. Ein herzliches Dankeschön an alle, die unaufhörlich sammeln! Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht deutlich, dass wir politisch nicht locker lassen dürfen. Die Anstrengung lohnt sich.

Wenn der betroffene Patient mit Cluster-Kopfschmerzen seine Medizin nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommt, so soll er wenigstens nicht strafrechtlich verfolgt werden und sich legal anderweitig helfen können, am ehesten durch den Eigenanbau von Cannabis. Er wird sich heute strafbar machen müssen, um sein Leiden zu lindern. Was könnte er sonst tun? Die Strafverfolgung von Patienten, die Cannabis nach der Auffassung eines Arztes benötigen, ist heute ein Anachronismus. Sie gehört auf den Müllhaufen der Geschichte.

Wir können die 50.000 Unterschriften schaffen.

– Franjo Grotenhermen –

Kommentar:
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bemängelt, dass es an wissenschaftlicher Evidenz – an vollständiger Einsichtigkeit, Deutlichkeit, Gewissheit – dafür fehlt, Cannabis könne positive Effekte bei der Therapie von Cluster-Kopfschmerz ausüben.

Das SCM bemängelt hingegen das richterliche Ausblenden der Tatsache, dass Cannabis mit  jahrzehntelangem Bann belegt gewesen – und Forschung entsprechend erschwert und behindert worden ist. Fehlende Evidenz ist also nichts weiter als politisch und juristisch gewollte Folge einer Unmöglichmachung wissenschaftliches Arbeitens.

Wenn demnach positive Cannabis-Erfahrung des Patienten und Therapiehoheit des behandelnden Arztes bei der Verbesserung des individuellen Patienten-Gesundheitszustandes nicht mehr zählen – sondern vielmehr Entscheidungen von Gerichten, Krankenkassen und medizinischen Gutachter-Diensten auf Basis bislang falscher Verbots- und Verhinderungspolitik, dann weiß der leidende Patient 2018 (ein Jahr nach Inkraftreten des viel umjubelten Cannabis als Medizin-Gesetzes und auch angesichts der desaströsen Cannabis-Agentur-Treibens) dass er höchst wahrscheinlich noch viele Jahre durchhalten muss, bis sich die Situation für ihn vielleicht verbessert. Sofern er bis dahin überlebt.

– Axel Junker –

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