FAREWELL, PIET…

 

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Piet (2.von rechts) nach seinem Freispruch

FAREWELL, PIET…

Piet Stieg, ACM- und SCM –Mitglied aus Berlin, ist Anfang April 2008 verstorben. Manch von ähnlicher Krankheit gezeichneter Mitpatient würde sogar formulieren, er sei elendiglich verreckt.

Piet litt seit langer Zeit an HIV, Hepatitis C, Polyneuropathien und zuletzt auch an erheblichen Wasseransammlungen in seinem geschwächten Körper. Seine stark angegriffene Leber hätte transplantiert werden müssen. Er hatte furchtbare Schmerzen, war unglaublich verzweifelt und trug eine tiefe Enttäuschung über die grausame Rechtssystematik mit sich herum, die ihn selbst und viele andere Menschen wegen ihres Gesundheitsanspruches auf die heilsamen Wirkungsweisen von natürlichem Cannabis vehement in eine illegale Ecke drückt, mit drastischem Strafanspruch verfolgt und sozial für immer ausgrenzt, indem diesen kranken Personen, die ohnehin schon bedauernswerte Opfer sind, noch zusätzlich das Stigma der Vorbestraftheit und Unzuverlässigkeit verpasst wird.

Vergangenes Jahr erst hatte Piet einen annähernd fünfjährigen Justizmarathon hinter sich gebracht und war letztinstanzlich freigesprochen worden. Aber wozu?

Das Gericht hatte zwar festgestellt, dass es im vorliegenden Fall kein Verbrechen gewesen ist, Cannabis aus therapeutischen anzubauen und zu verwenden. Es lag kein Gesetzesverstoß vor. Nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Es war schlicht RECHT, was Piet in seiner ausweglosen Situation getan hatte. Recht auf freie Therapiewahl. Recht auf Widerstand gegen Widersinnigkeit. Recht auf medizinisch übergeordnete Notwehr.

Dennoch wurde er bei der Antragstellung auf eine Genehmigung zum Anbau bzw. zur Nutzung von Cannabis beim BfArM als offenbar „nicht krank genug“ klassifiziert, um einen positiven Bescheid der Behörde zu erhalten, so dass Freispruch und fünf Jahre währender Stress im Grunde ohne konkreten Nutzen für ihn waren.

Im Gegenteil: Man führte ihn beim BfArM quasi als Narren und Simulanten vor, dem trotz eindeutigen Gerichtsurteils der zu Recht bestehende Anspruch auf Selbstmedikation verwehrt und verweigert wurde. Womöglich – aber auch das scheint angesichts der praktizierten Willkür letztendlich egal zu sein – weil er wie einige andere Antragsteller früher schon mit dem BtM-Gesetz in Konflikt gekommen – und entsprechend vorbestraft war.   

Unzuverlässig. Unwert. Unwürdig, an der behördlich- verwaltungsrechtlich erwiesenen Gnade von notwendiger Schmerzlinderung und Lebensqualitätsverbesserung partizipieren zu dürfen. 

Dies ist kein Nachruf, auf Piet, denn ich weiß über ihn als Persönlichkeit nur wenig zu berichten. Er hatte mich mehrfach telefonisch kontaktiert. Mailte mir ab und zu. Er holte sich Rat und Hilfe und wurde zum Kumpel und Mitstreiter in gleicher Sache. Unsere Lebensläufe waren von eindeutigen Parallelen gekennzeichnet, deshalb hatte und habe ich eine sehr große Sympathie für sein vorbildhaftes Beharren auf das, was ihm nicht nur Recht zu sein schien, sondern de facto als Recht bestätigt worden war, ohne dass es jedoch zur tatsächlichen Umsetzung jenes Rechts gekommen wäre.

Was bleibt, ist Wut.

Was bleibt, ist die Narbe über unseren Herzen.

Was bleibt, ist der Vorsatz weiterhin in Piets Sinne für eine Veränderung der Verhältnisse zu kämpfen.

Farewell, Piet. Auch wenn Du gezwungen wurdest viel zu früh zu gehen – Du bleibst.

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