Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Frankfurt, Leiter der Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität und renommierter Kommentator des Betäbungsmittelgesetzes:
Das BfArM hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu akzeptieren und ihre Verwaltungspraxis danach auszurichten. Das Warten eines AIDS- oder Tumorkranken auf eine Gesetzesänderung und das Ausschöpfen des Rechtsweges könnte bedeuten, dass er den Ausgang des Rechtsstreits
nicht mehr erlebt.
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