Erzeugt Onanieren Rückenmarksschäden?

Diese ungewöhnliche und an längst vergangene Zeiten und Verirrungen medizinischer „Experten“ erinnernde Frage würden wir – die Patienten des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin (SCM) – gerne Frau Vanessa von Blumenstein stellen, die den Artikel „Cannabis: Rauschgift auf Rezept?“ auf der Website der Apotheken-Rundschau verfasst hat.

Während der Artikel einigermaßen sachlich die medizinischen Anwendungsmöglichkeiten von Cannabinoiden schildert, ist Frau von Blumenstein leider nicht in der Lage, Fakten von längst widerlegten Mythen und Klischees zu trennen.

„Rauschgift auf Rezept“

Ein Gift, so weiß jedes Kind, tötet den, der es konsumiert. Doch gerade bei Cannabis handelt es sich um eine Substanz, die – im Gegensatz zu vielen konventionellen Medikamenten – nicht toxisch wirkt. Eine Überdosierung mit gesundheitsschädlichen Folgen ist bei verantwortungsbewusster Einnahme praktisch nicht möglich, darüber hinaus konnte eine Letaldosis von THC noch nie ermittelt werden.

Auch sollte es wenig verwunderlich sein, dass Betäubungsmittel, so der an dieser Stelle (vermisste) korrekte Ausdruck, ärztlich verordnet werden können. Hierzu gibt es das schon seit langem in Deutschland etablierte BTM-Rezept, mit Hilfe dessen jeder Arzt entsprechend eingestufte Substanzen verordnen kann. Dazu zählen u.a. die Gruppen der Opiate und Opioide. Wer aber, der sich nicht zu den ewig Gestrigen zählen möchte, würde ärztlich verordnete und von der Apotheke abgegebene Opioide heutzutage noch als „Rauschgift“ bezeichnen?

Dronabinol kann daher bereits seit 1998 auf Rezept verordnet werden kann. Man sollte vielmehr eruieren, weshalb es vielen Patienten noch immer so schwer gemacht wird, dieses äußerst wirksame Medikament zu erhalten – oder Fragen stellen, weshalb eine schwerstkranke Ute Köhler aus Thüringen bereits seit 8 Jahren um die Erstattung dieses Medikamentes ringen muss. Denn wie die Autorin richtig bemerkt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen – im Gegensatz zu einigen privaten Kassen – die Kosten für das Medikament (ca. 400€ für 500mg Wirkstoff) in den meisten Fällen nicht, was das hierzulande noch immer praktizierte Zwei-Klassen-Patienten-System offensichtlich macht. Für Versicherte der GKV bedeutet diese Situation immer noch die unzumutbare Wahl zwischen Illegalität und Schmerz.

„Die gefährliche Einstiegsdroge Cannabis“

Die Verwendung der unsäglichen Bezeichnung „Einstiegsdroge“ in diesem Zusammenhang zeugt ebenfalls von dürftigem Hintergrundwissen: diverse Studien und Gutachten kommen bereits seit geraumer Zeit zu dem Ergebnis, dass der These der „Einstiegsdroge Cannabis“ jegliche Grundlage fehlt. Dies wird ebenfalls offiziell von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestätigt.

 

 

Wer also nach Einstiegsdrogen sucht, sollte lieber Jugendliche und ihren Umgang mit Alkohol und Nikotin beobachten. Beide Substanzen sind tatsächliche Gifte, die eine starke Abhängigkeit erzeugen und nicht selten zum Tode führen. Laut Angaben des Drogen- und Suchtberichts 2008 der Bundesregierung sind davon jährlich etwa 140.000 (in Worten: einhundertvierzigtausend!) Personen betroffen. Ein Versterben durch die Einnahme von Cannabis ist dahingegen nicht bekannt.

„Krebs durch Cannabisrauch“

Selbst wenn Cannabisrauch schädlicher als Tabakrauch wäre: während ein Tabakraucher nicht selten ein bis zwei Schachteln Zigaretten pro Tag inhaliert, ist es höchst unwahrscheinlich, dass Cannabiskonsumenten 20 – 40 Joints am Tag rauchen.

Dazu kommt, dass das Rauchen eines Joints nur eine von vielen Konsumformen ist, die überdies i.d.R. von Nichtrauchern abgelehnt wird. Gerade für den medizinischen Gebrauch empfiehlt sich daher die rauchfreie, orale Einnahme oder die weitgehend schadstofffreie Inhalation mit Hilfe eines sog. Vaporizers. Krebsfrei, versteht sich.

„Impotenz durch Cannabiskonsum“

Dem Cannabis wurden seit Mitte des letzen Jahrhunderts diverse negative Eigenschaften angedichtet: einmal machte Cannabis lethargisch, ein anderes Mal aggressiv. Einst wollte man männliche „Cannabissüchtige am irren Blick und an den Spermaflecken auf der Hose erkennen“ können, dann wiederum gab Harry J. Anslinger, der Urheber der Cannabisprohibiton,  Cannabis die Schuld daran, dass weiße Frauen von Schwarzen, Mexikanern und männlichen Vertretern anderen Minderheiten vergewaltigt würden.

Uns wundert angesichts dieses hanebüchenen Hysteriegeschreis nun doch, die These, Cannabis mache impotent, ausgerechnet in der „zeitgemäßen“ Apotheken-Umschau zu finden?

Liebe Frau Vanessa von Blumenstein,

möglicherweise fehlen Ihnen oder auch der Chef-Redaktion des genannten Blattes die ein oder andere fundierte Hintergrundinformation zur Abfassung eines in Bezug auf „Cannabis als Medizin“ wirklich sachgerechten Artikels. Sie machen sich mit dieser Räuberpistole „Rauschgift auf Rezept?“ lächerlich bei erfahrenen Patienten, kompetenten Ärzten und ernsthaften Wissenschaftlern.

Wir, die Cannabismedizin gebrauchenden Patienten, empfinden es als überaus bedenklich, im Jahre 2009 noch über derlei unzeitgemäßen Unsinn verunglimpft zu werden, der ähnlich absurd ist wie die These, Onanieren verursache Rückenmarksschäden.

Ein vielgelesenes Informationsblatt wie die Apotheken-Umschau sollte eigentlich fachlich fundierte und sachliche Aufklärung verbreiten. Was Sie hier abgeliefert haben, erinnert uns stellenweise – mit Verlaub – eher an irrationale Hetzkampagnen aus frühen Prohibitionszeiten. Für ein Blatt, welches von seiner Leserschaft ernst genommen werden möchte, ist dies ein echtes Armutszeugnis, welches das Papier nicht wert ist, auf dem diese Sachkenntnis entbehrende – und fast schon diskriminierende – Wahrnehmungsverzerrung verfasst wurde!

 

Aufrufe: 32

Comments are closed.