Kaum etwas wird einfacher – vieles bleibt schwer

Agentur

Aus gegebenem Anlass veröffentlichen wir auszugsweise aus der Rede Dr. Harald Terpes vor dem Bundestag (07.07.2016) zur geplanten Gesetzesänderung von Betäubungsmittelvorschriften – “Cannabis als Medizin”:

Die gesetzlichen Krankenkassen haben bereits angezweifelt, ob sie die Kosten für Medizinalhanf erstatten müssen, da die Wirksamkeit dieser Therapie nicht in jedem Fall bewiesen ist. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis steht damit schon jetzt auf wackligen Beinen. Die Prüfung der Anträge auf Kostenerstattung bei betroffenen Patientinnen und Patienten soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen vornehmen, der bislang noch keine Erfahrung mit dem Einsatz von Cannabis als Medizin und einer Nutzen-Schaden-Abwägung im Vergleich zu anerkannten medizinischen Verfahren hat.

Es wird sich zeigen, wie restriktiv der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Regelungen im Gesetzentwurf auslegen wird, insbesondere wann es um die Fragen geht, was eine schwerwiegende Erkrankung ist und wann ein Mensch als erfolglos therapiert gilt. Im Zweifelsfall müssten betroffene Patientinnen und Patienten weiter die hohen Kosten selbst aufbringen oder vor Gericht ihr Recht erstreiten. Das ist für schwerkranke Menschen unzumutbar.

Wir werben sehr dafür, dass für betroffene Patientinnen und Patienten endlich eine Regelung geschaffen wird, die eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen verbindlich macht und garantiert. Diesbezüglich hat auch das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden, dass der Eigenanbau von Cannabis als Medizin für betroffene Patientinnen und Patienten, die an einer schweren Erkrankung leiden und denen zur Behandlung der Krankheit keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht, erlaubt ist.

Die Leipziger Richter begründeten in ihrem Urteil, dass in solchen Fällen der Eigenanbau betäubungsmittelrechtlich im öffentlichen Interesse liegt. Wenn es keine anderweitigen Versagensgründe gibt, sei die Erlaubnis zwingend. Denn erkrankte Menschen könnten sich hier auf ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen.

Auch wenn die Bundesregierung die Möglichkeit des Eigenanbaus in ihrem Gesetzentwurf aus ordnungs- und sicherheitspolitischen Gründen ausschließt, kann sie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht ignorieren. Schwerkranke Patientinnen und Patienten können nicht länger warten, bis der Gesetzentwurf beschlossen wurde und vielleicht erst in ein paar Jahren genug Medizinalhanf zur Verfügung steht, der aus der Apotheke bezogen werden kann.

Denn schon heute gibt es Lieferengpässe, sodass die Apotheken die Versorgung mit Cannabis als Medizin nicht immer gewährleisten können. Mindestens bis dahin muss auch der Eigenanbau genehmigt werden. Und hier würde die Bundesregierung endlich gut daran tun, die Strafverfolgung von Inhabern einer Sondererlaubnis für Eigenanbau von Cannabis zu beenden. Die Strafverfolgung von Menschen, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, ist skandalös und inhuman.

Dr. Harald Terpe, Bündnis90/Die Grünen

automotivator(42)

Die Mängel des neuen Gesetzes sind evident.
Dem wiederholten Angebot seitens des SCM an das Bundesministerium für Gesundheit, vielfach vorhandene Erfahrungen der Patientenschaft zum Nutzen des neues Gesetzes mit in dessen Ausgestaltung einzubeziehen, ist durch das BMG mit Ignoranz begegnet worden.
Ignoranz wie sie der des Leipziger Urteils in Sachen Erlaubnis zum Cannabis-Eigenanbau zu medizinischen Zwecken und aus Gründen des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durchaus gleicht.

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