Drohende Änderungen der Arzneimittelrichtline – Aufruf zur freundlichen Aktion

Angesichts der drohenden Änderungen der Arzneimittelrichtlinie, die CannabispatientInnen stark einschränken werden, sollte sich das BMG nicht gegen einen erwartbar negativen neuen Richtlinienentwurf stellen (anbei könnt Ihr hierzu die Stellungnahme der ACM e.V. einsehen), können wir als Betroffene Karl Lauterbach (bzw. seinem Ministerium) und anderen Abgeordneten, die auf ihn einwirken können, kurze E-Mails schreiben. Dies ist etwas, was alle Cannabispatienten machen können.
Solche Schreiben sollten unsere individuelle Betroffenheit zum Ausdruck bringen und müssen überhaupt nicht lang sein. Zur Verdeutlichung könnte ein persönliches Fallbeispiel angehängt werden, dies und weiterführende Verlinkungen befinden sich ganz am Ende des Texts.
Unten folgt ein Beispiel, wie eine solche E-Mail aussehen kann, welches gern benutzt werden kann, gefolgt von einem abgeänderten Beispiel für Euren Wahlkreisabgeordneten – oder andere Abgeordnete, die Euch einfallen. Aufgrund der Parteizugehörigkeit unseres Gesundheitsministers, schadet es wahrscheinlich nicht, wenn SPD-Abgeordnete angeschrieben werden, aber dies ist kein Muss – und bestenfalls werden so viele Abgeordnete wie möglich angeschrieben.
Abgesendet werden können Eure E-Mails an Lauterbach an
poststelle@bmg.bund.de und karl.lauterbach@bundestag.de
Einer, der sich für unsere Sache eventuell bei Karl Lauterbach einsetzen würde, ist zum Beispiel Oliver Kaczmarek oliver.kaczmarek@bundestag.de
Eine andere Idee wäre Carmen Wegge carmen.wegge@bundestag.de
Neben Dirk Heidenblut dirk.heidenblut@bundestag.de
Und Burkhard Blienert drogenbeauftragter@bmg.bund.de
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, hat die E-Mail-Adressen stefan.schwartze@bundestag.de  patientenrechte@bmg.bund.de und die Wahlkreisadresse stefan.schwartze.wk@bundestag.de und sollte ebenfalls angeschrieben werden.
Die ehemalige Patientenbeauftragte, Martina Stamm-Fibich, Mitglied im Gesundheitsausschuss martina.stamm-fibich@bundestag.de
Heike Baehrens (SPD) heike.baehrens.wk@bundestag.de
Dr. Janosch Dahmen (Die Grünen) janosch.dahmen@bundestag.de
Dr. Andrew Ullmann (FDP) andrew.ullmann@bundestag.de
Kristine Lütke (FDP) kristine.luetke@bundestag.de
Kirsten Kappert-Gonther (Die Grünen) kirsten.kappert-gonther@bundestag.de
Falls Ihr andere Ideen habt, welche Abgeordneten in diesem Rahmen sinnvollerweise angeschrieben werden können, so nur her mit den Adressen an sprecherteam@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de.
Alternativ (oder eventuell zusätzlich) kann das Kontaktformular genutzt werden:
Eure persönlichen Bundestagsabgeordneten, die Ihr auch auffordern könnt (und vielleicht solltet), sich für Euch einzusetzen, könnt Ihr hier ermitteln:
Bei Fragen könnt Ihr uns gerne anschreiben. Falls jemand seinen Beitrag veröffentlichen möchte, kann sie oder er ihn gern an sprecherteam@selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de senden, es folgen die Beispiele.
“Sehr geehrter Herr Lauterbach,
als kranker Mensch, der mit Medizinalcannabis behandelt wird, sorge ich mich angesichts einer drohenden Änderung der Arzneimittelrichtlinie um meine Therapie und um eine Verschlechterung des Zugangs zu Cannabismedizin.
Cannabismedizin wird nach wie auch von vielen Ärzten stigmatisiert. Beziehungsweise haben viele Ärzte Angst, wegen der Verschreibung z.B. in Regress genommen zu werden.
Oft sind Ärzte auch uninformiert über den Nutzen und die Verwendung von Cannabis als Medizin.
Sollten sich Änderungen, wie vom G-BA vorgeschlagen, ergeben, würde ich bei einem Wohnortwechsel wahrscheinlich gar keinen verschreibenden Arzt mehr finden.
Die Tatsache, dass Hausärzte zukünftig eventuell nicht mehr Medizinalcannabis verschreiben dürfen, erfüllt mich mit großer Sorge.
Überhaupt empfinde ich als Patient den öffentlichen Umgang mit meiner Medizin als belastend. Es kann nicht sein, dass ich als Patient, der sehr von einer Therapie mit Cannabisblüten profitiert, mich nach langwieriger Arztsuche und einem Ringen um die Kostenübernahme schon wieder um den Zugang zu meinem Medikament sorgen muss.
Der Zugang zu Cannabis als Medizin muss verbessert werden, statt mehr Hürden für Patienten und verschreibende Ärzte zu errichten.
Ich hatte mir unter anderem eine Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts erhofft, und bessere Aufklärung über Cannabis als Medizin für Ärzte und Patienten wie mich  – und keine weiteren Verschlechterungen.
Als Patientin kenne ich die beim G-BA abgegebene Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. und hoffe sehr, dass Sie, sollte die Beschlussvorlage des G-BA entgegen den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin  (ACM e.V.)  formuliert werden, die für mich drohenden Veränderungen nicht zulassen werden.
Ich bitte Sie, für mich und all die anderen Patientinnen und Patienten, von denen viele immer noch keinen verschreibenden Kassenarzt gefunden haben, keine drohenden Verschlechterungen im Bereich Cannabis als Medizin zuzulassen und in unserem Sinne von ihrem Beanstandungsrecht Gebrauch zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
KarlA XY”
Ein an andere Abgeordnete gerichtetes Schreiben könnte folgendermaßen aussehen:
“Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr,
als kranker Mensch, der mit Medizinalcannabis behandelt wird, sorge ich mich angesichts einer drohenden Änderung der Arzneimittelrichtlinie um meine Therapie und um eine Verschlechterung des Zugangs zu Cannabismedizin.
Cannabismedizin wird nach wie auch von vielen Ärzten stigmatisiert. Es haben viele Ärzte Angst, wegen der Verschreibung z.B. in Regress genommen zu werden, oft sind Ärzte auch uninformiert über den Nutzen und die Verwendung von Cannabis als Medizin.
Sollten sich Änderungen, wie vom G-BA vorgeschlagen, ergeben, würde ich bei einem Wohnortwechsel wahrscheinlich gar keinen verschreibenden Arzt mehr finden – eine Erfahrung, die ich mit anderen Schmerzmitteln nicht machen musste. Die Tatsache, dass Hausärzte zukünftig eventuell nicht mehr Medizinalcannabis verschreiben dürfen, erfüllt mich daher mit großer Sorge.
Überhaupt empfinde ich als Patient den öffentlichen Umgang mit meiner Medizin als belastend. Es kann nicht sein, dass ich als Patient, der sehr von einer Therapie mit Cannabisblüten profitiert, mich nach langwieriger Arztsuche und einem Ringen um die Kostenübernahme schon wieder um den Zugang zu meinem Medikament sorgen muss.
Der Zugang zu Cannabis als Medizin muss verbessert werden, statt mehr Hürden für Patienten und verschreibende Ärzte zu errichten.
Ich hatte mir unter anderem eine Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts erhofft, und bessere Aufklärung über Cannabis als Medizin für Ärzte und Patientinnen wie mich  – und keine weiteren Verschlechterungen.
Als Patientin kenne ich die beim G-BA abgegebene Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. und hoffe sehr, dass Sie, sollte die Beschlussvorlage des G-BA entgegen den in einer Stellungnahme abgegebenen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin  (ACM e.V.)  formuliert werden, sich gegen solche Verschlechterungen einsetzen.
Ich bitte Sie, für mich und all die anderen Patientinnen und Patienten, von denen viele immer noch keinen verschreibenden Kassenarzt gefunden haben, keine drohenden Verschlechterungen im Bereich Cannabis als Medizin zuzulassen und auf den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einzuwirken, in unserem Sinne von seinem Beanstandungsrecht Gebrauch zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
KarlA XY”
Fallbericht/Formulierungsbeispiele:
 
Beispiel 1)

Bildungs- und Sozialwesen, Soziologie M. A., 43 Jahre, GdB 40, männlich

Seit 13 Jahren chronisch krank, u.a. Arthritis psoriasis, chronisches Schmerzsyndrom, Fibromyalgie myofasziales Syndrom, Hepatomegalie, hohe Wirksamkeit von Medizinalcannabisblüten bei Schmerzlinderung, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 2014, aufkommende hohe Kosten  für die ärztlich begleitete Selbsttherapie, Antrag auf Anbaugenehmigung 2015, Entzug von Opioiden, Genehmigungsfiktion seit Ende 2017, nach stigmatisierender Arztsuche-Odyssee seit 2019 verschreibende Ärzte.

Mögliche Folgen für die Patient:in durch drohende Änderungen der AM-RL

Verunmöglichung gewünschter Weiterverschreibung durch Hausarzt am Wohnort, Angst, dass der verschreibende Facharzt die Verschreibung aus Angst vor Regress einstellt, nötige neue Antragstellungen. neue zermürbende Kämpfe mit dem MDK bei weitgehender Verunmöglichung des Eintritts einer Genehmigungsfiktion wegen Schwächung derselben durch Bundessozialgerichtsurteil von 28.05.2020 – seitdem gelten beantragte Leistungen nach Ablauf der Frist nicht mehr wie früher als genehmigt.

Das erste Beispiel ist in der Angabe von Krankheitsbildern und auch Berufen bereits ziemlich detailliert – so detailliert muss es nicht unbedingt sein.
Es muss auch nicht jede Beschreibung vollkommen gleich aussehen. Da nicht jeder Mensch gleich und nicht jeder Fall gleich gut abbildbar ist, sind Unterschiede nur normal und menschlich. Zum Aussehen: Nötigenfalls können Anpassungen im Format etc. auch hinterher vorgenommen werden.
Beispiel 2)
55 Jahre alt, GdB 70, weiblich
Berufsunfähig durch chronische Krankheit, Linderung der Schmerzen durch Medizinalcannabis bei Unverträglichkeit anderer Medikamente, Kampf um eine Kostenübernahme seit zwei Jahren und im Klageverfahren beim Sozialgericht. Ich muss viel in Geld in Vorkasse zahlen.
Drohende Folgen für mich durch Änderungen der AM-RL:
Aussicht auf Übernahme der Behandlungskosten habe ich für mich nach den Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse bzw. dem MDK bereits jetzt nur noch wenige, das Hoffen auf ein baldiges positives Urteil ist zermürbend, ich habe Angst vor weiteren Verschlechterungen. Angst davor, dass ich demnächst drei Anträge stellen muss, die alle wieder negativ beschieden werden könnten, wenn meine Hausärztin dann überhaupt noch etwas zu Kassenlasten verschreiben darf und nicht wegen Angst vor Regress und Dokumentationsanforderungen das Verschreiben einstellt.
Texte zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie findet Ihr hier
Die beim G-BA abgegebene Stellungnahme der ACM e.V.
Das Verbändepapier zur drohenden Änderung der AM-RL
softsecrets zur Stellungnahme der ACM e.V.

 

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