“Sehr geehrter Herr Lauterbach,als kranker Mensch, der mit Medizinalcannabis behandelt wird, sorge ich mich angesichts einer drohenden Änderung der Arzneimittelrichtlinie um meine Therapie und um eine Verschlechterung des Zugangs zu Cannabismedizin.Cannabismedizin wird nach wie auch von vielen Ärzten stigmatisiert. Beziehungsweise haben viele Ärzte Angst, wegen der Verschreibung z.B. in Regress genommen zu werden.Oft sind Ärzte auch uninformiert über den Nutzen und die Verwendung von Cannabis als Medizin.Sollten sich Änderungen, wie vom G-BA vorgeschlagen, ergeben, würde ich bei einem Wohnortwechsel wahrscheinlich gar keinen verschreibenden Arzt mehr finden.Die Tatsache, dass Hausärzte zukünftig eventuell nicht mehr Medizinalcannabis verschreiben dürfen, erfüllt mich mit großer Sorge.Überhaupt empfinde ich als Patient den öffentlichen Umgang mit meiner Medizin als belastend. Es kann nicht sein, dass ich als Patient, der sehr von einer Therapie mit Cannabisblüten profitiert, mich nach langwieriger Arztsuche und einem Ringen um die Kostenübernahme schon wieder um den Zugang zu meinem Medikament sorgen muss.Der Zugang zu Cannabis als Medizin muss verbessert werden, statt mehr Hürden für Patienten und verschreibende Ärzte zu errichten.Ich hatte mir unter anderem eine Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts erhofft, und bessere Aufklärung über Cannabis als Medizin für Ärzte und Patienten wie mich – und keine weiteren Verschlechterungen.Als Patientin kenne ich die beim G-BA abgegebene Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. und hoffe sehr, dass Sie, sollte die Beschlussvorlage des G-BA entgegen den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM e.V.) formuliert werden, die für mich drohenden Veränderungen nicht zulassen werden.Ich bitte Sie, für mich und all die anderen Patientinnen und Patienten, von denen viele immer noch keinen verschreibenden Kassenarzt gefunden haben, keine drohenden Verschlechterungen im Bereich Cannabis als Medizin zuzulassen und in unserem Sinne von ihrem Beanstandungsrecht Gebrauch zu machen.Mit freundlichen GrüßenKarlA XY”
“Sehr geehrte Frau/Sehr geehrter Herr,als kranker Mensch, der mit Medizinalcannabis behandelt wird, sorge ich mich angesichts einer drohenden Änderung der Arzneimittelrichtlinie um meine Therapie und um eine Verschlechterung des Zugangs zu Cannabismedizin.Cannabismedizin wird nach wie auch von vielen Ärzten stigmatisiert. Es haben viele Ärzte Angst, wegen der Verschreibung z.B. in Regress genommen zu werden, oft sind Ärzte auch uninformiert über den Nutzen und die Verwendung von Cannabis als Medizin.Sollten sich Änderungen, wie vom G-BA vorgeschlagen, ergeben, würde ich bei einem Wohnortwechsel wahrscheinlich gar keinen verschreibenden Arzt mehr finden – eine Erfahrung, die ich mit anderen Schmerzmitteln nicht machen musste. Die Tatsache, dass Hausärzte zukünftig eventuell nicht mehr Medizinalcannabis verschreiben dürfen, erfüllt mich daher mit großer Sorge.Überhaupt empfinde ich als Patient den öffentlichen Umgang mit meiner Medizin als belastend. Es kann nicht sein, dass ich als Patient, der sehr von einer Therapie mit Cannabisblüten profitiert, mich nach langwieriger Arztsuche und einem Ringen um die Kostenübernahme schon wieder um den Zugang zu meinem Medikament sorgen muss.Der Zugang zu Cannabis als Medizin muss verbessert werden, statt mehr Hürden für Patienten und verschreibende Ärzte zu errichten.Ich hatte mir unter anderem eine Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts erhofft, und bessere Aufklärung über Cannabis als Medizin für Ärzte und Patientinnen wie mich – und keine weiteren Verschlechterungen.Als Patientin kenne ich die beim G-BA abgegebene Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. und hoffe sehr, dass Sie, sollte die Beschlussvorlage des G-BA entgegen den in einer Stellungnahme abgegebenen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM e.V.) formuliert werden, sich gegen solche Verschlechterungen einsetzen.
Ich bitte Sie, für mich und all die anderen Patientinnen und Patienten, von denen viele immer noch keinen verschreibenden Kassenarzt gefunden haben, keine drohenden Verschlechterungen im Bereich Cannabis als Medizin zuzulassen und auf den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einzuwirken, in unserem Sinne von seinem Beanstandungsrecht Gebrauch zu machen.Mit freundlichen GrüßenKarlA XY”
Bildungs- und Sozialwesen, Soziologie M. A., 43 Jahre, GdB 40, männlich
Seit 13 Jahren chronisch krank, u.a. Arthritis psoriasis, chronisches Schmerzsyndrom, Fibromyalgie myofasziales Syndrom, Hepatomegalie, hohe Wirksamkeit von Medizinalcannabisblüten bei Schmerzlinderung, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung 2014, aufkommende hohe Kosten für die ärztlich begleitete Selbsttherapie, Antrag auf Anbaugenehmigung 2015, Entzug von Opioiden, Genehmigungsfiktion seit Ende 2017, nach stigmatisierender Arztsuche-Odyssee seit 2019 verschreibende Ärzte.
Mögliche Folgen für die Patient:in durch drohende Änderungen der AM-RL
Verunmöglichung gewünschter Weiterverschreibung durch Hausarzt am Wohnort, Angst, dass der verschreibende Facharzt die Verschreibung aus Angst vor Regress einstellt, nötige neue Antragstellungen. neue zermürbende Kämpfe mit dem MDK bei weitgehender Verunmöglichung des Eintritts einer Genehmigungsfiktion wegen Schwächung derselben durch Bundessozialgerichtsurteil von 28.05.2020 – seitdem gelten beantragte Leistungen nach Ablauf der Frist nicht mehr wie früher als genehmigt.
55 Jahre alt, GdB 70, weiblichBerufsunfähig durch chronische Krankheit, Linderung der Schmerzen durch Medizinalcannabis bei Unverträglichkeit anderer Medikamente, Kampf um eine Kostenübernahme seit zwei Jahren und im Klageverfahren beim Sozialgericht. Ich muss viel in Geld in Vorkasse zahlen.Drohende Folgen für mich durch Änderungen der AM-RL:Aussicht auf Übernahme der Behandlungskosten habe ich für mich nach den Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse bzw. dem MDK bereits jetzt nur noch wenige, das Hoffen auf ein baldiges positives Urteil ist zermürbend, ich habe Angst vor weiteren Verschlechterungen. Angst davor, dass ich demnächst drei Anträge stellen muss, die alle wieder negativ beschieden werden könnten, wenn meine Hausärztin dann überhaupt noch etwas zu Kassenlasten verschreiben darf und nicht wegen Angst vor Regress und Dokumentationsanforderungen das Verschreiben einstellt.
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