Dr. Franjo Grotenhermen ist im Hungerstreik, damit die Strafverfolgung von Patienten endlich beendet wird

Er erklärt dazu:

“Ich bin am am 17. August 2017 in einen unbefristeten Hungerstreik getreten.

Das Ziel der Verweigerung der Aufnahme jeglicher Nahrung ist die Entkriminalisierung aller Bundesbürger, die Cannabis zur Behandlung ihrer schweren Erkrankungen benötigen.

Am 10. März 2017 ist in Deutschland ein viel diskutiertes Gesetz zu Cannabis als Medizin in Kraft getreten. Es war das erklärte Ziel des Gesetzgebers, allen Patienten, die eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten benötigen, diese auch zu ermöglichen. Das Gesetz erweist sich jedoch in der Praxis als Bürokratiemonster. Daher ist eine Behandlung mit Cannabis und Cannabinoiden auch für Kassenärzte, die eine solche Therapie grundsätzlich unterstützen, unattraktiv. Viele Patienten finden in der Folge keinen Arzt, der ihnen einen legalen Zugang zu einer entsprechenden Behandlung eröffnet.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz einen großen Schritt in die richtige Richtung getan. Viele Patienten sind jedoch weiterhin auf eine heute noch als juristisch illegal behandelte Versorgung angewiesen. Ihnen drohen Strafverfahren. Das ist nicht mehr hinnehmbar. Daher muss eine grundsätzliche Klarstellung im Betäubungsmittelgesetz her. Die Strafverfolgung von Patienten, denen ein Arzt die Notwendigkeit einer Therapie mit Cannabis bescheinigt hat, muss beendet werden.

Bereits heute erlaubt das Betäubungsmittelgesetz Staatsanwälten beim Vorliegen einer „geringen Schuld“ die regelhafte Einstellung eines Strafverfahrens. Diese Regelung kommt vor allem beim Besitz geringer Mengen von Cannabis infrage. Grotenhermen fordert, dass Strafverfahren grundsätzlich auch eingestellt werden sollen, wenn schwerkranke Bundesbürger Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen. Die Notwendigkeit einer Cannabis-Therapie sollte nicht von der Justiz, einer staatlichen Behörde oder einer Krankenkasse beurteilt werden, sondern wie bei anderen Therapieverfahren auch von einem Arzt.

Ich unterstütze weiterhin nachdrücklich einen unkomplizierten Zugang von Patienten zu standardisierten Präparaten aus der Apotheke. Insofern ist es notwendig das bestehende Gesetz nachzubessern. Mit der Strafverfolgung der weiterhin existierenden Verlierer der Rechtslage muss jedoch ebenfalls Schluss sein. Mir ist kein überzeugendes Argument bekannt, mit dem die Strafverfolgung von Patienten weiter aufrechterhalten werden kann. Eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist daher folgerichtig und unausweichlich.”

Eine ausführliche Videobotschaft von ihm dazu gibt es hier

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