Erste Cannabis-Anbaugenehmigung fällig…

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Am 06. April 2016 war es endlich soweit: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erteilte der Bundesrepublik Deutschland eine Abfuhr in deren panikartigem Bemühen, Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken noch rechtzeitig durch einen eher schlecht als recht zusammengeschusterten Referentenentwurf zur künftigen Kosten-Erstattungsfähigkeit von Cannabis und Cannabisprodukten zu verbieten.

Michael Fischer, Multiple Sklerose-Patient aus Mannheim, hatte sich mit Hilfe der Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, ACM, in einer 10jährigen Odyssee durch sämtliche Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklagt und letztendlich unter Beistand seines vorbildlich agierenden Anwalts, Oliver Tolmein aus Hamburg, dieses seit etlichen Jahren überfällige Urteil erwirkt: Cannabisanbau ist für (vorerst diesen einen) Patienten in seiner ansonsten ausweglosen Situationen erlaubt.

Knackpunkt des öffentlichen Teils des Verfahrens war offenbar, dass die Beklagte – die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Mitarbeiter des BfArM und ihres Anwalts – dem Patienten Michael Fischer keine Alternative zu seiner (gesundheitlich unzuträglichen) Cannabis-Mangelversorgung, die aus Kostengründen und Lieferengpässen resultiert, benennen konnte. Und das obwohl das BfArM seinen Anbau-Antrag ursprünglich durchaus hatte genehmigen wollen, bevor schließlich aus dem Bundesministerium für Gesundheit die eiserne Weisung erteilt wurde, keinen Cannabis-Eigenanbau für Fischer zuzulassen.

Nun wird ihm die urkundliche Erlaubnis doch zuteil werden.
Wir Patienten, die dieses Monsterverfahren von Anfang an mitverfolgt haben, aber auch “Verfahrens-Quereinsteiger” ziehen den Hut vor Michaels und Gabis – seiner Lebensgefährtin – großem Mut. Wir gratulieren zu ihrem bärenstarken Durchhaltevermögen und zu ihrem gesunden Rechtsempfinden trotz Krankheit und zusätzlich erduldeten juristischen Rückschlägen. Wir danken Dr. Franjo Grotenhermen und der ACM für den Support. RA Tolmein beglückwünschen wir zu seiner inzwischen herausragenden Fachkompetenz in Sachen “Cannabis im Geflecht von Straf-, Verwaltungs-, Medizin- und Sozialrecht.”

Eins noch..:
Diesen für die Anbauverweigerungs-Weisung verantwortlichen Ministerialdirektor*, der seine fragwürdige, gegen die Patienten-Gesundheit gerichtete Entscheidung von oben herab getroffen hat, ohne die daraus folgenden Konsequenzen zu bedenken, sollte man bei zuständiger Stelle erwägen aus den Diensten des Bundesgesundheitsministeriums zu entlassen.
Er hat nicht nur ohne Not immense Verfahrenskosten mitverursacht, sondern auch vorsätzlich eine dringend erforderliche Gesundheits-Entwicklung verzögert, die anderenorts seit vielen Jahren schon tagtäglich Leben rettet und schweres Leid lindert.
Letztendlich hat er aber auch das (in Drogenfragen oft zitierte) “Ansehen der Bundesrepublik” durch seine Haltung geschädigt, denn de facto hat er Untergebenen (beim BfArM) Weisung erteilt, einen Menschen im Stich zu lassen bzw alternativlos seiner fortschreitenden Krankheit auszusetzen, ohne ihm die zustehende, (weil rechtlich mögliche) Linderung zu gewähren.

Auszugsweise aus der taz
* Dr. Erhard Schmidt, Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung 1 Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie im Bundesministerium für Gesundheit.
Sein damaliges Fax an das BfArM, Betreff “Ihr Bericht vom 29. 06. 2010”, ist zwei Seiten kurz und vernichtend: “Es wird gebeten, im vorliegenden Verfahren nunmehr unverzüglich einen Widerspruchsbescheid zu erlassen.
Das Wort “unverzüglich” ist handschriftlich unterstrichen. Sodann wird das BfArM gemaßregelt: “Gründe für eine Ermessensreduzierung auf Null sind nicht ersichtlich. Die Zwecke des BtMG (notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung bzw. im vorliegenden Fall des Klägers) gebieten hier nicht die Erlaubniserteilung.” Das Schreiben endet harsch: “Um rechtzeitige Vorlage des Entwurfs des Widerspruchsbescheids vor Abgang wird gebeten.”

-Axel Junker-

automotivator(2)

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