BUNDESINSTITUTIONELLE POLITIK DES VERSAGENS-OHRFEIGEN

 

Es ist noch gar nicht so lange her, dass chronisch kranke Menschen, die durch natürliches Cannabis eine Leidenslinderung ihrer schlimmen Symptome erfahren haben, vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter dem unfassbaren Hinweis, es bestünde kein „öffentliches Interesse“ an einer Cannabisvergabe zu rein medizinischen Zwecken, abgefertigt worden sind. Zahllose Anträge von verzweifelten Patienten wurden unter dieser obskuren Begründung zurückgewiesen und zur Abschreckung vor Widersprüchen oder weiteren Genehmigungsanfragen mit saftigen Gebührenbescheiden belegt. Erst ein mühseliges Klageverfahren eines schwer an Multipler Sklerose erkrankten Rechtsanwaltes führte 2005 beim Oberverwaltungsgericht zu dem Urteil, dass das zuvor so hartnäckig verneinte öffentliche Interesse sehr wohl gegeben sei und Anträge deshalb nicht pauschal abgelehnt werden dürften. Das war eine weit schallende Ohrfeige für den Pool an verantwortlichen Entscheidungsträgern beim BfArM, der aus lauter sachkundigen, belesenen und gut informierten Professoren, Doktoren und Rechtsexperten besteht. Die Organisations- und Sachbearbeitungsstruktur des Bundesinstituts jedenfalls soll uns – den Opfern dieser vermeintlichen Sachkunde – dies Glauben machen. Doch der Glaube bröckelt… 

Das BfArM blieb auch nach jenem Urteil bei seiner Strategie, Anträge auf Selbstanbau oder Vergabe von Cannabis weit über das gesetzlich vorgegebene Maß einer Bearbeitungsdauer von 3 Monaten hinaus nicht zu bescheiden. Oftmals wurde den kranken Antragsstellern erst nach Jahren ein Ablehnungsbescheid zuteil, der etwa dahingehend lautete, dass das BfArM u. a. die Aufgabe habe, „dem Entstehen und Erhalten einer mit der Verwendung von Cannabis möglicherweise einhergehenden Abhängigkeitserkrankung entgegenzuwirken.“ Oder man redete sich heraus, der jeweilige Antrag sei noch nicht beschieden worden, weil man noch immer das Urteil aus 2005 prüfe.

Als SCM – Mitglieder schließlich in ihrer alltäglich brutalen Schmerzensnot schriftlich nachfragten, ob denn bis zur endgültigen rechtlichen Klärung des Selbstanbaus nicht übergangsweise ein Import von medizinischem Cannabis aus den Niederlanden in Betracht käme, lautete die niederschmetternde Antwort, dass dafür der erforderliche „administrative Aufwand zu hoch sei“. In einem etwa zeitgleich beim SCM eingehenden Schreiben wurde zusätzlich auf die mangelhafte finanzielle Ausstattung und personelle Unterbesetzung des Bundesinstituts verwiesen. Diese unglaublichen Begründungen kamen diesmal zwar einer lauten Retour-Ohrfeige an das Gesundheitsministerium gleich, aber da sie dort ungehört und ohne Empfindung für die prekäre Situation verhallte, blieben wiederum nur die Patienten die eigentlichen Leidtragenden. Opfer des Versagens auf oberster politischer Ebene und Opfer der Versagens ihrer ausführenden Organe.

Vom Entscheidungsdruck womöglich vollends konfus geworden, richtete das BfArM zusätzlichen Schaden an seiner mehr und mehr flötengehenden Glaubwürdigkeit – ebenfalls aber auch an der Gesundheit von betroffenen Kranken – an, als man behördlicherseits mit großem medialen Pomp an die Öffentlichkeit trat und hinausposaunte, Antragsteller auf Cannabis könnten nunmehr bei entsprechend vorliegender medizinischer Indikation einen Extrakt auf THC-Basis verschrieben bekommen. Diese Form der Medikation sei für die Antragsteller die einzig mögliche Option, da es Genehmigungen auf das pflanzliche Produkt nicht geben werde.

In einer Art pharmakologischem Schnellschussverfahren hatte zuvor ein vom BfArM angefragtes, renommiertes Unternehmen – trotz wissenschaftlich fundierter Warnungen seitens der niederländischen Grundstofflieferanten – ein stark überteuertes und nicht kassenerstattungsfähiges „Ewas“ zusammengebastelt. Die Patienten mussten das Mittel wohl oder übel einnehmen und wurden so genötigt, sich als menschliche Versuchskaninchen zur Verfügung zu stellen, quasi missbrauchen zu lassen. Klinische Forschungen mit dem eilends auf den Markt gebrachten „Medikament“ hatte es offenbar nicht gegeben. In der Folge wurden durch die gänzliche Unwirksamkeit des Extraktes und insofern auch durch das direkte Verschulden des BfArM und der Herstellerfirma die im Antragsverfahren Pflanzencannabis erbittenden Patienten neuerlich zu Opfern degradiert, denn weder wusste man beim BfArM, ob der Extrakt etwaige Abhängigkeitserkrankungen erzeugt – noch konnten zuverlässige Prognosen über das mögliche Nebenwirkungsspektrum des Mittels abgegeben werden. De facto kommt dieses bundesbehördliche Verhalten einem direkten Eingriff zum Nachteil individueller Patientengesundheit durch Schädigung derselben infolge unfassbarer Inkompetenz gleich. Ein krasser Grundgesetzbruch par Exzess-excellence, für den jener großkopferte  Megapool aus Politikern, Professoren, Doktoren, Wissenschaftlern und falsch interpretierenden Gesetzeskoryphäen im – und über dem BfArM verantwortlich zeichnet. Sämtlich gut dotierte „Experten“, gesund und ohne Existenz- und Sozialängste, die seit über 10 Jahren an notleidende Menschen mit Krankheitsgeißeln namens Krebs, HIV, Morbus Crohn, Tourette, CFS, Parkinson, Hepatitis, Multipler Sklerose u. Ä.  furchtbare Ohrfeigen über Ohrfeigen verteilten – statt billiges Cannabis aus staatlich überwachter niederländischer Produktion.

Welche Hürden wurden damals vom Sachkunde-Poolteam nicht getürmt, welche an den Haaren herbeigezogenen Versagungsgründe – angefangen vom Jugendschutz über allgemeine Sicherheitsaspekte bis hin zu medizinischen Bedenken und angeblich fehlenden Standardisierungsanforderungen – wurden nicht angeführt, um das ohnehin komplizierte Antragsprocedere zusätzlich zu erschweren und dabei die positiven Patientenerfahrungen mit natürlichem Cannabis auf dem Verwaltungswege zu negieren und zu eliminieren? Welche Lügen wurden nicht aufgetischt, welche Ausreden nicht gebraucht und welches dringliche Verfahren nicht über Gebühr hinausgezögert, um sich ja nur nicht der eigentlichen Problematik zu stellen, die ein ursprünglich als „Rauschgift“ verfemter Wirkstoff mit sich bringt, wenn es sich – gar nicht mal überraschend nach einem Blick in die Historie – als Mittel erster Wahl bei vielen Krankheiten erweist? Hat nicht schon die Frage der Diamorfin-Versorgung bei vorliegender Heroinabhängigkeit erwiesen, dass überkommene Vorurteile und Blockadehaltungen bei besserem Hinschauen absolut auf den Kopf gestellt werden müssen?

Die eigene Wange für diese langjährige Politik des Versagens, Verweigerns und Verhinderns hinzuhalten, wird den Damen und Herren Verantwortlichen jedoch unmöglich sein. Es gibt in der Hierarchie des Gesundheitswesens nämlich immer Schuldige weiter oben, auf die bequem abgewälzt werden kann, worüber weiter unten – auf der ausführenden Ebene – man einfach zu bequem ist nachzudenken. Oder mangelt es oben und unten gleichermaßen an Zivilcourage gegen falsche politische Entschlüsse, gegen Fraktionszwangs-Empfehlungen aus Parteiräson und gegen falsche Entscheidungen wider besseren wissenschaftlichen Rat zu opponieren? Solcherart „ Feigheit“ und die Tatsache, dass billigstes Naturcannabis der lauthals eingeforderten Gesundheitsreform direkt in die Karten spielt, lässt den Schluss zu, dass die bisherigen Opferquälereien durch ungelöste Cannabis als Medizin-Fragen zwar aus rein medizinethischen, menschenrechtlichen und moralischen Gründen falsch waren. Aber bis dato ebenso überaus behördengebühreneinträglich und monetär profitabel für die sogenannte „Pharmafia“ und deren Lobbyisten sind.

Dass inzwischen mindestens fünf Patienten Ihren Anspruch doch gegen den erklärten Willen der oberen und unteren Entscheidungsträger durchgesetzt haben und voraussichtlich Ende Januar 2009 nun endlich das von Anfang an beantragte Natur-Cannabis in pharmakologisch „unversauter“ Reinform über ihre Apotheken erhalten, ist – nach meinem persönlichen Eindruck – allerdings die schlimmste „Klatsche“ aller bisherigen BfArM – Skandale. Ein peinlicheres Eingeständnis einer Politik des Versagens zu Lasten Millionen Kranker über die Dauer eines gesamten Jahrzehnts kann es kaum geben.

Von seinem schlecht gemachten – doch gut honorierten Job wird beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder im Bundesgesundheitsministerium freiwillig jedoch niemand zurücktreten. Eine solche Reaktion würde nämlich bedingen, dass man in verantwortlicher Position zur Entscheidung der Cannabis als Medizin-Frage so etwas wie ein menschliches Gewissen im behördlichen Umgang mit chronisch Kranken gehabt haben muss. Bis dato hat sich aber leider nicht mehr als ein kärgliches Selektionsgespür für die wirklich dringlichsten Krankheitsfälle entwickelt. Und statt glaubhafte Entschuldigungen für die immens lange Bearbeitungsdauer und wegen der vielen bisherigen Fehlentscheidungen zu integrieren, werden positiv beschiedene Anträge vom BfArM künftig wohl weiterhin nur von saftigen Gebührenforderungen begleitet und von der Erwartung, dass cannabisbedürftige Patienten – egal ob arbeitsunfähig und/oder Hartz IV – das importierte Kraut künftig aus eigener Tasche zahlen dürfen.

Das Ohrfeigen hört nicht auf. 

 

Axel Junker

   

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