Axels Antwort an Dr. Kurth (BfArM)

Westerland, 28. IV. 07

Axel Junker
…………..
25980 Westerland

Herrn
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Reinhard Kurth
BfArM
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn

Akten-ID: 4506624

Betreff: Ihr Schreiben vom 19. IV. 07

Sehr geehrter Prof. Dr. Dr. Kurth,
Ihr Schreiben habe ich erhalten, in welchem Sie nach Prüfung der Aktenlage entschieden haben, Ihr Mitarbeiter Dr. Schinkel sei offenbar doch kein – wie von mir so benannter – vorsätzlicher "Patiententotschläger". Er habe überdies meine bisherigen Anträge "sachgerecht" behandelt.

Ich werde Ihnen deshalb aus meiner nicht aktenabgestimmten Sicht der Dinge das Gegenteil Ihrer Behauptung darlegen und hoffe, dass Sie aufgeschlossen genug sind für Informationen, die offensichtlich dem "kleinen Mann auf der Strasse"“ nicht aber einer hochgezüchteten Institution wie dem BfArM und der dazugehörigen Mannschaft aus Fachkräften zugänglich zu sein scheinen:
Erhebungen der Schmerzambulanzen Deutschlands gehen davon aus, dass es in der BRD ca.
20 Millionen Schmerzpatienten gibt. Durchschnittliche Dauer bis zur endgültigen Diagnose-Stellung: 6  Jahre. Ein Viertel der betroffenen Patienten ist akut suizidgefährdet.
Prof. Böllinger, Rechtswissenschaftler an der Uni Bremen, geht davon aus, dass sich jährlich 5000 Menschen wg. inadäquater Schmerzbehandlung das Leben nehmen.

Diese Zahlen, diese Informationen sind gesicherte Erkenntnisse – ebenso wie Ihre auf Anfrage übersendete Verbrauchsstatistik für Cannabis/Dronabinol im Kilogrammbereich darauf hindeutet, dass der allgemeine Bedarf an Cannabis-Inhaltsstoffen u. a. zur Schmerzreduktion in der Tat gegeben ist. Bezüglich der erläuternden Verifikation Ihres Übersichtsdiagramms "Erwerb von Dronabinol durch Apotheken" dürfte auch Ihnen als klugem Menschen bewusst sein, dass die dort präsentierten Zahlen um ein Mehrfaches höher ausfielen, wenn die Preise für jene Substanzen auf einer für jeden Kranken bezahlbaren Ebene lägen. In diesem Zusammenhang wäre es nett, wenn Sie mir und den anderen Patienten des SCM – sozusagen von höchst kompetenter Warte aus – erklären würden:

1. Wie kann z. B. ein an HIV oder Krebs erkrankter, arbeitsloser Mensch monatlich bis zu 500 € für ein überteuertes Medikament ausgeben, wenn dies nicht von der Krankenkasse erstattet wird, obwohl zuvor zumeist jahrelang Beiträge an diese Kasse entrichtet worden sind?

2. Wie kann das BfArM die eindeutigen Reformbestrebungen in der Gesundheitspolitik derart obszön unterlaufen, dass überteuerte Cannabispräparate nur selektiv für eine finanziell gut gesicherte Käuferschicht zugänglich sind, während der Grossteil der in Frage kommenden Cannabis – Bedürftigen sich mit der Drogen-Mafia, mit uneinsichtigen Staatsanwaltschaften und unüberblickbaren Instanzenwegen der Verwaltungs-Organisationen rumplagen muss?

3. Wieso darf eine Bundesoberbehörde derart personell schwach ausgestattet sein und
an akutem Finanzmangel leiden, so dass ein für die freie Therapiewahl und dem sich
daraus ableitenden Anspruch auf Lebensqualität und Menschenrecht ergangener
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2005 von einem Hauptschüler –
nämlich von mir – in maximal 30 Min. gelesen, auf Querverweise und Quellen geprüft
und verstanden werden kann, während die Koryphäen Ihrer Institution noch immer
nicht begriffen haben, was im Beschluss des BVerwG unzweifelhaft zugunsten
des/der Patienten und im Sinne einer allgemeingültigen Auslegungspraxis ausgeführt
worden ist?

Natürlich können Sie sich jederzeit darauf berufen, dass Ihr Aufgabengebiet als Leiter des BfArM ein ganz anderes betrifft, als das der Kleinigkeit einer Befassung mit Menschenleben.
Niemand schaut gerne hin, wo Menschen zu Tode kommen. Es sei denn, er hat beruflich damit zu tun und versteht etwas von seinem Job. Derart, wie Ihr untergebener Kollege Schinkel, der bisher noch jedes Mal ganz genau hinschaut hat, so dass am Ende keine einzige Genehmigung für den Umgang mit Cannabis herausgekommen ist. Im Gegenteil: Es wurden Empfehlungen für den "Selbstversuch" mit Opioiden, Antidepressiva und Antiepileptika statt Cannabis ausgesprochen.

Vom Bundesministerium für Gesundheit hätten alle übrigen SCM – Patienten und ich allerdings eine konträre Einstellung erwartet: Explizit diejenige einer grundgesetzlich verankerten, besonderen Schutzwürdigkeit von Kranken und nicht – wie von Ihnen praktiziert – einer besonderen Schutzwürdigkeit VOR Kranken.

Offenbar gibt es aber "höhere Interessen" und dies können m. E. nur wirtschaftliche sein. Ich folgere daraus, dass dem BMG, ebenso wie dem BfArM, die Profite aus der erwiesenermassen unfunktionellen Prohibition wichtiger sind, und deshalb die beiden höchsten Gesundheitsbehörden unseres Staatswesens – nicht bloss aus Gründen einer hervorragend gesponserten Lobbyismus-Arbeit der Pharma-Industrie – die unzweifelhafte Rechtsprechung der höchsten Gerichte mit Füssen treten und willentlich wie willkürlich missachten, um die fetten Pfründe, welche sich aus der Illegalität Hunderttausender Cannabisgebraucher ergeben, nicht versiegen zu lassen.

In diesem Zusammenhang erwähne ich gerne – denn auch so etwas muss einmal gesagt werden dürfen – dass innerhalb des Patientenvereins SCM auf dem letzten Treffen in Köln
am 14. April Wetten abgeschlossen worden sind, das BfArM werde trotz parlamentarischen Geschäftsganges schneller zur Deutschen Arzneimittel- und Medizinproduktagentur umgewandelt sein, als der erste alle Auflagen für die angefragte Genehmigung auf Therapie mit Cannabis erfüllende Patient im letzen Rechtszug der Gerichtsbarkeit seinen positiven Bescheid bekommt…

Lassen Sie mich bitte noch Bezug nehmen auf den ersten Absatz, Seite 2, Ihres Schreibens.

Ich darf zitieren:

Zudem musste nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.05. 2005 wegen der grundsätzlichen und weit reichenden Bedeutung der gerichtlichen Entscheidung und den damit einhergehenden Auswirkungen auf unsere Entscheidungspraxis mit dem Bundesministerium für Gesundheit die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.

Ich darf schlussfolgern:

Sie (er)kennen die grundsätzliche und weit reichende Bedeutung der Situation.
Insofern ist Ihre Aussage unter Punkt 3.) Ihres Schreibens auf meine gestellte Anfrage
(Zitat: "Statistiken oder Schätzungen, wonach Patienten wegen fehlender oder inadäquater Schmerzbehandlung zu Tode gekommen sein könnten, sind uns weder innerhalb noch ausserhalb unserer Behörde bekannt") logisch, rational und sachlich widerlegt.
Sie erkennen sehr wohl die Bedeutung, handeln ihrer aber vorsätzlich entgegen.

Sie haben mit dem BMG abgestimmt, den Auswirkungen zu widerstehen, denn es hat sich bis dato nichts an Ihrer Entscheidungspraxis geändert:

Kranke werden weiterhin – wie bisher – ihrem unbedauerten Schicksal übereignet. BMG und BfArM in trauter "Vorgehensweisenabstimmung" sind nicht mal peinlich berührt. Absolut emotionsresistent und überaus angestrengt wegschauend lässt man weiterhin Menschen verrecken.

Welches Medikament können Sie mir gegen das Vergessen ähnlicher Vorgehensweisen in Bezug auf "minderwertige Randgruppen" jüngerer deutscher Geschichte guten Gewissens empfehlen, Herr Prof. Dr. med. Dr. h. c. Reinhard Kurth?

Mit vorzüglicher Hochachtung 

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