Westerland, 25. III. 07
Axel Junker
….
BfArM
Leiter der Bundesopiumstelle
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
Betreff: Fristaussetzung
Sehr geehrter Dr. Lütz,
hiermit beantrage ich die Aussetzung aller vom BfArM gestellten Fristen für die Beibringung der erforderlichen Unterlagen zur Bearbeitung meiner Anträge auf Verordnung oder Selbstanbau von Cannabis.
Nach meinem Kenntnisstand verfügt das BfArM nicht über Verwaltungsvorschriften in ausreichendem Maße, um die Situation der Patienten mit Cannabisbedarf hinreichend beurteilen, bewerten oder gar negativ bescheiden zu können – geschweige denn zu dürfen.
Ich weise freundlich auf die Bestimmungen des BtMG hin, welches in folgender Fassung Gültigkeit hat:
§ 8 Entscheidung
Fassung: 24. Juni 1994
Gültig ab 1. Juli 1994
(1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrages über die Erteilung der Erlaubnis entscheiden. Es unterrichtet die zuständige oberste Landesbehörde unverzüglich über die Entscheidung.
Angesichts dieser Vorgaben halte ich es für geradezu menschenverachtend und zynisch, wie eine aus Steuermitteln finanzierte Bundesoberbehörde mit antragstellenden Kranken verfährt und nicht im Entferntesten Ansätze zeigt, deren Situation und Leid adäquat, unbürokratisch und schnellstmöglich zu ändern.
Im Übrigen bin ich sehr ungehalten, vom BfArM geradezu gemobbt zu werden, indem man es dort seit mehren Jahren weder für nötig befindet, mir meine Antragsnummer mitzuteilen – noch den Sachstand hinsichtlich der zum Verfahrensprocedere aufgeworfenen Fragen mitzuteilen.
Bitte informieren Sie mich über die Fristaussetzung in dieser Sache in einem überschaubaren Zeitraum von 4 Wochen ab Zugangsdatum Mail.
Mit freundlichem Gruß
Axel Junker
Aufrufe: 9