Axel: Anzeige gegen die Verantwortlichen im BfArM

Westerland, 02.04.07
Axel Junker
…………..
25980 Westerland

Polizei-Dienststelle Westerland
Kirchenweg 19
25980 Westerland

Betreff: Anzeige wg. unterlassener Hilfeleistung.
Mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft

Sehr geehrte Herren,
hiermit erstattet der Unterzeichner, Axel Junker, Adresse w.o., Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, vertreten durch
a) den Präsidenten den Bundesinstituts, Prof. Dr. Reinhard Kurth
b) den Leiter der Bundesopiumstelle, Dr. Johannes Lütz
c) den zeitweiligen kommissarischen Leiter der BOPS, Dr. Wilhelm Schinkel.

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

GRÜNDE:

Der Unterzeichner hat vor mehreren Jahren eine Antrag einen Antrag auf medizinische Verordnung bzw. Selbstanbau von Cannabis gestellt. Dieser Antrag ist bis zum heutigen Datum nicht rechtsgültig beschieden, weil es dem BfArM an ausreichend Personal für die juristische und medizinische Prüfung derartiger Genehmigungsanfragen mangelt und darüber hinaus nicht ausreichend entsprechende Verwaltungsvorschriften bezüglich der Bescheidung derartiger Anträge vorhanden sind.

Nach § 8 BtMG ist das BfArM gehalten, Anträge innerhalb von 3 Monaten zu bearbeiten.

Aufgrund der unheilbaren, chronischen Erkrankung des Unterzeichners mit dem Hepatitis C- Virus, und nachdem ihm insgesamt drei befürwortende ärztliche Atteste und ein explizites Fachgutachten hinsichtlich der Wirksamkeit von Cannabis gegen die genannte Krankheit vorliegen, auf die in mehreren Anschreiben an das BfArM aufmerksam gemacht worden ist,
ist davon auszugehen, dass nach mehr als 4 Jahren einer ausstehenden Entscheidung die Behörde wissentlich, willentlich und willkürlich gegen die gesundheitlichen Belange des Betroffenen verstößt, indem die erforderliche Antragsgenehmigung durch unerlaubtes und unverhältnismäßiges Verzögern oder Hinhalten verweigert wird.

Der Unterzeichner ist Mitglied des eigens für den Zweck der Realisierung derartiger Anträge im November 2006 gegründeten Vereins SCM (Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin), welcher vor etwa 3 Monaten einen Sammelantrag von 27 Patienten mit schwerwiegenden,
oft tödlich verlaufenden Krankheiten auf Genehmigung eines Projektes zum Selbstanbau von Cannabis in Gemeinschaftsleistung gestellt hat. Dieser Antrag ist bis dato ebenfalls nicht entschieden.
Die Web-Site des SCM nimmt Bezug auf die bisher ergangenen höchstrichterlichen Urteile zur therapeutischen Verwendung von Cannabisprodukten bei schweren Krankheitsformen, insofern muss auf die Erkenntnisse unter https://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de verwiesen werden.

Der Unterzeichner sieht eine direkte Verantwortung für die unhaltbare Situation der jahrelangen Verweigerung des höchst wirksamen Naturheilmittels Cannabis in der behördlichen Leitung des Bundesinstitutes.
Die o. g. Personen Kurtz, Lütz und Schinkel haben Kenntnis von den erschwerten, auf gesundheitlichen Einschränkungen basierenden Lebensumständen der antragstellenden Patienten, welche mehrfach um Hilfe in Form von nach dem BtM – Gesetz möglichen Ausnahmegenehmigungen durch entsprechende Einzelfall-Entscheide gebeten haben.

Diese Hilfe ist nicht erfolgt und wird durch das Nennen immer neuer Auflagen und anhand von dubiosen Verweigerungen wie z. B. “fehlende Erprobung anderer ärztlicher Präparate” oder sich aus Akteneinträgen ergebenden Verdachtsgründen einer “möglicherweise vorhandenen Unzuverlässigkeit” im Umgang mit dem angefragten Therapeuticum aktiv verhindert.

Der Unterzeichner hält es für unabdingbar zu erklären, dass ihn in Kenntnis der Sachlage vieler individueller Patientenschicksale und angesichts der rigiden, menschenverachtenden Haltung des BfArM die derzeitige Situation der Betroffenen an “Selektionsmaßnahmen gegen unwertes Leben” erinnert, weil die dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellte Bundesoberbehörde BfArM maßgeblich für zehntausendfaches Leid, Siechtum und permanent stattfindende Suizidalakte inadäquat behandelter Schmerzpatienten verantwortlich zeichnet.

Hinsichtlich der vorgeschobenen “Gefährlichkeit” des Cannabis wird auf die wissenschaftlichen Puplikationen  verwiesen.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wird gebeten, ein entsprechendes Ermittlungsverfahren
einzuleiten und die Angaben des Anzeigenstellers zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………..
(Axel Junker)

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