Arztwechsel während einer Schmerztherapie mit Cannabisblüten

Ein Erfahrungsbericht

Meine behandelnde Ärztin, die mich in den letzten 16 Jahren bei der Therapie mit Cannabis unterstützt hat, wird Ende Juni in Rente gehen. Ihr Nachfolger lehnt die Fortsetzung der Therapie ab, da ihm hierzu die nötigen Kenntnisse fehlen, um die Wirkung von Cannabis einschätzen zu können. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse liegt vor.

Mit dem Hintergrundwissen aus dem SCM-e-mail-Verteiler anderer Mitglieder, machte ich mich schon auf einige Schwierigkeiten beim Finden eines neuen Arztes gefasst. Ich hatte mich auf ein langes Ärztehopping eingestellt.

Mein Gedanke war, schreib doch mal die Ärztekammer Hamburg (ÄK) und die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KV) an, frage nach Ärzten die bereit und willens sind, Medizinal Cannabis als Therapiemittel einzusetzen. Erwartungen an eine positive Antwort, keine.

Antwort der Ärztekammer Hamburg (Patientenberatung), vier Adressen von Ärzten die offiziell von der Ärztekammer Hamburg genannt werden dürfen. Ein großes Erstaunen meinerseits über die Antwort.

Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KV), keine Informationen, keine Adressen. Dem Schreiben lag ein Flyer der gemeinsamen Patientenberatung von KV und ÄK mit einer Telefonnummer bei. Also angerufen und nachgefragt. Der Mitarbeiter konnte hier nicht weiterhelfen, da, wie schon im Schreiben beschrieben, keine Adressen vorliegen. Aber, Achtung Positiv, ich wurde weiterverbunden zu dem Sachbearbeiter bei der ÄK der dort die Arztadressen verwaltet.

Mein nächster Gedanke war, wie handhaben es die anderen Ärztekammern (ÄK) und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) in den anderen Bundesländen. Also alle angeschrieben und nachgefragt.

Ergebnis: Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen nennt die Adresse eines Arztes der bereit ist Therapien mit Medizinischem Cannabis zu führen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat in ihrem Gebiet mit den Krankenkassen eine Vereinbarung geschlossen, danach werden Therapien mit Medizinischem Cannabis NICHT auf das Budget des Arztes angerechnet, sofern die Voraussetzungen zur Verordnung von Medizinischen Cannabis gegeben sind. Hier brauchen die Ärzte keine Angst vor einem Regress der Krankenkassen zu haben.

Die Antworten der anderen Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen, enttäuschend. Zusammenfassen kann man die Antworten in: Wir haben keine Adressen, selbst wenn wir sie hätten dürften wir sie wegen des Datenschutzes nicht nennen, – Es ist nicht unser gesetzlicher Auftrag diese Daten zu erheben,- Jeder Arzt darf frei über seine Therapien entscheiden, – Auf unsere Webseite können Sie filtern nach Suchtmedizinischer Behandlung, – usw. usw.

Fazit: Nach wie vor ist das Interesse an Cannabis und Patienten bei einer Therapie mit Cannabis nicht sehr hoch, eigentlich gar nicht, entwickelt. Vor den drei Ausnahmen abgesehen. Es wird sich daran vorläufig auch wenig ändern, wenn nicht von der Seite der Patienten mehr Druck auf die ÄK – KV aufgebaut wird. Das heißt, schriftlich bei den ÄK – KV nachfragen, nur durch die Vielzahl der Anfragen kann hier ein Umdenken stattfinden.

Wenn eine negative, ablehnende Antwort bei euch eintrifft, sich an die Aufsichtsbehörde der ÄK – KV wenden. Alle ÄK – KV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, das heißt es gibt eine übergeordnete Aufsichtsbehörde an die man sich wenden kann. Die Adressen der Aufsichtsbehörden findet ihr auf der Homepage im Impressum.

Nur wenn wir Patienten aktiv werden und immer wieder nerven, nur dann wird sich etwas ändern. Wenn wir uns nicht rühren und nur ärgern, wird sich nicht ändern. Es ist ein langer, anstrengender, mühsamer Weg, aber nur wenn wir ihn gehen werden wir das Ziel erreichen.

– W. –

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