Antwort des SCM auf falsche Preisberechnungen für Cannabis seitens der KV Hessen

Diesen Rundbrief hat die KV Hessen an ihre Mitglieder verschickt:

https://www.kvhessen.de/fileadmin/media/documents/Mitglieder/Publikationen/info.pharm/170804_info_pharm_2-2017.pdf

Wir haben Herrn Dr. med. LangHeinrich daraufhin geschrieben:

 

Sehr geehrter Dr. med. LangHeinrich

Wir, die Sprecher des Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin,  schreiben Ihnen, weil ihr Rundbrief erste negative Auswirkungen zeigt und  Ärzte, die Ihren Patienten bisher Cannabisblüten verschrieben haben, aus Angst vor etwaiger Regressforderung dies jetzt nicht mehr tun.

Wir sind fassungslos, was Sie den Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung in Ihrem Rundbrief vorrechnen und ihnen mit Regress-Androhung winken.

Die AOK Hessen, auf deren Berechnung Sie sich beziehen, vergleicht in ihrer falsifizierenden Darstellung die Preise willkürlich festgelegter monatlicher

Höchstverschreibungsmengen unterschiedlicher Cannabismedikamente, statt den Preis bezogen auf die Menge der darin enthaltenen therapeutisch wirksamen Inhaltsstoffe zu vergleichen.

Sie stellen damit die Preise von
22,00 Gramm THC (ausgehend von der Sorte “Bedrocan” mit 22% THC)
0,18 Gramm THC (in Canemes-Kapseln) (0,006 x 30)
0,60 Gramm THC (im Dronabinol)
0,97 Gramm THC (im Sativex) (0,0027 x 12 x 30)
einander gegenüber

Wenn Sie die Preise pro Gramm therapeutischer Substanz zueinander ins Verhältnis setzen, was dem Pflichtgefühl jeden Arztes entspräche, der wirtschaftlich handeln muss, sieht die Rechnung nämlich völlig anders aus.

Wir verweisen hier auf folgende Rechnung:

https://alternative-drogenpolitik.de/2016/11/12/preis-fuer-100-mg-thc-je-nach-produkt/

Selbst nachdem sich der Preis von Cannabisblüten aufgrund des neuen Gesetzes fast verdoppelt hat, liegt er immer noch deutlich unter Sativex- und Dronabinol-Kosten.

Die Implikation Ihrer Rechnung, ein Patient, der 100 Gramm Blüten benötige (22 Gramm THC), könne diese durch  0,6 Gramm THC (Dronabinol) ersetzen, ist einfach absurd.
Ebenso absurd wie die Vorstellung, dass ein Patient, dem Sativex ausreichend hilft, der es aber wegen der (sehr häufig auftretenden Schleimhautschädigung) nicht verträgt, dann plötzlich 100 Gramm Blüten bräuchte.

Was bei Ihrer von der AOK Hessen ungeprüft übernommenen Darstellung  und Rechnungsweise aber gar nicht erst auftaucht, ist die Tatsache , dass die Monosubstanz THC bei Patienten, die eine hohe Dosierung benötigen, zu nicht vertretbaren Nebenwirkungen führt. Betroffene brauchen deshalb die Wirkungen auch der übrigen Cannabinoide und Terpene, die THC verträglicher und höher dosierbar machen.

Wir bitten Sie daher Ihre Berechnungen öffentlich zu korrigieren und Ihre Mitglieder zu schützen, indem Sie sich dafür einsetzen, dass Cannabisblüten a) günstiger werden und b) nicht in das Praxisbudget eingerechnet werden.

Überdies bitten wir freundlichst darum, sich dafür stark zu machen, dass die AOK Hessen die Quelle Ihrer Preisbeispiel-Berechnungen offenlegt, damit wir gemeinsam dafür Sorge tragen, dass auch von dort aus künftig keine Falsch-Nachrichten mehr verbreitet werden.

PS: Nachdem Ihre auf derart irreführenden Berechnungen basierende Positionierung viele Patienten, die Cannabisblüten dringend benötigen, finanziell wie existentiell bedrohen, sehen wir uns gezwungen dieses Schreiben in Kopie auch an die nach-genannten Mitglieder des Gesundheitsausschusses beim Bundestag zu übersenden, welche die praktische Umsetzung des neuen Gesetzes und etwaig erforderliche Änderungen ebenso engagiert verfolgen wie das Patienten-Netzwerk SCM,

 

MdB Burkhard Blienert
MDB Dirk Heidenblut
MdB Emmi Zeulner
MdB Frank Tempel
MdB Dr. Harald Terpe
MdB Karl Lauterbach

Mit freundlichem Gruß

Gabriele Gebhardt, Axel Junker

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