Hintergrund / Über uns

Das SCM, Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin, ist eine unabhängige Patienten-Organisation innerhalb der ACM, der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin. Die Dachorganisation der ACM ist die international wissenschaftlich tätige Organisation IACM, International Association for Cannabinoid Medicines.

Das Selbsthilfenetzwerk wurde am 17. November 2006 von 17 Patienten aus der Not heraus ins Leben gerufen..

Das Netzwerk umfasst seither knapp 300 eingetragene Mitglieder, ist aber nicht in Vereinsform strukturiert. Austausch zwischen den Mitgliedern wird durch eine Mail-Verteilerliste so wie durch ein Forum der ACM-Webseite ermöglicht.

Als unabhängig und überwiegend ehrenamtlich arbeitende Organisation betreibt das SCM eine Cannabismedizin-themen spezifische Webseite und eine SCM – Facebook-Seite, die hauptsächlich Nachrichten, juristische Urteile, wissenschaftliche und medizinische Informationen rund um das komplexe Thema Cannabis teilt und so allen Interessierten kostenfrei zugänglich macht.

Das wesentliche Ziel des Netzwerks ist niedrigschwellige, unterbrechungsfreie und Kosten-erstattete Versorgung von Patienten mit Cannabis und/oder Cannabisprodukten, ebenso wie die absolute Entkriminalisierung aller Personen, die von Cannabisblüten oder ihren pharmazeutisch aufbereiteten Extrakten und Ölen gesundheitlich profitieren.

Das SCM unterrichtet darüber hinaus bei Bedarf die gesundheitspolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Parteien über die Bedürfnisse von Patienten und über auftretende Schwierigkeiten hinsichtlich des seit März 2017 geltenden Cannabis-Medizin-Gesetzes.

Es hinterfragt politische Entscheidungen und Haltungen, nimmt Stellung bei Anhörungen und tritt bei Verbänden und deren Führungskadern für einen erleichterten und unbürokratischen Zugang zu Cannabis als Medizin ein.

Das Netzwerk macht sich auch weiterhin für die gesetzliche Schaffung der Möglichkeit von Cannabis-Eigenanbau zu selbst-therapeutischen Zwecken stark, weil und so lange zuverlässige Versorgung ständig zunehmender Patientenzahlen durch Anbieter, Produzenten und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nicht gewährleistet ist.

 

historischer Hintergrund (unsere Stellungnahme zur Gründung 2006)

Das Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin wurde am 17. November 2006 von 17 Patienten aus der Not heraus ins Leben gerufen. Es ist ein Zusammenschluß von Patienten innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM). Diese Patienten sind zur Behandlung schwerer Erkrankungen auf Cannabis angewiesen, da eine Behandlung mit konventinellen Medikamenten unzureichend, oder mit schweren bis hin zu tödlich verlaufenden Nebenwirkungen verbunden ist.

Unser Ziel ist es, einen gemeinsamen Anbau von medizinischem Cannabis für unsere Selbstversorgung zu organisieren.

Wir haben uns zusammengeschlossen, weil wir die Ignoranz und Menschenverachtung, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und sein Dienstherr das Gesundheitsministerium gegenüber gegenüber Patienten einnimmt, nicht mehr ertragen.

Im Jahr 2000 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage von 7 Patienten, die sich ihr Recht auf medizinische Verwendung von Cannabis erstreiten wollten u.a. mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass Patienten eine Sondererlaubnis für den Anbau und Erwerb durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bekommen können. Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als .pdf
Über 100 Patienten hatten daraufhin eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Doch alle Anträge wurden abgelehnt, da die Versorgung von Patienten kein öffentliches Interesse darstelle BfArM Ablehnung 2000 als .pdf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 Urteil des BVerwG als .pdf jedoch die Meinung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, nach dem Patienten vom BfArM nach Paragraph 3 des Betäubungsmittelgesetzes eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung sonst illegaler Cannabisprodukte erhalten können.

Trotzdem passierte über 1 weiteres Jahr nichts. Erst nachdem Patienten sich wiederum juristisch zur Wehr gesetzt hatten (diesmal durch eine Untätigkeitsklage gegen das BfArM), bekamen die Antragsteller einen Bescheid,welche Auflagen sie als Voraussetzung für eine Genehmigung erfüllen müssen. Unter Verweis auf Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes werden von den Patienten Voraussetzungen erwartet, wie sie allenfalls von Apotheken oder pharmazeutischen Unternehmen erfüllt werden können. BfArM Auflagen 2006 als .pdf
So wird eine Aufbewahrung des Cannabis in Panzerschränken, ein Anbau in Räumen aus Stahlbeton, eine Standleitung zur Polizei und ein Nachweis über eine Sachkenntnis im Umgang mit Betäubungsmitteln verlangt. Diese Sicherheitsmassnahmen sind zweifelsfrei angemessen für die Aufbewahrung harter Drogen in grösserer Menge, um einen Einbruchsdiebstahl und eine in der Folge mögliche Schädigung Dritter zuverhindern.
und tschüss - HochsicherheitstraktDie durch die Patienten zu medizinischen Zweckenbenötigten Mengen an Cannabis sind dagegen relativ gering. Eine schwere Straftat wie Einbruch, nur um gezielt an das Cannabis des Patienten zugelangen, das einen Marktwert allenfalls im Bereich mehrerer hundert Euro besitzt, erscheint nicht plausibel, wenn der potentielle Einbrecher ohne besondere Kenntnisse mit etwas Erde und Hanfsamen selbst an Cannabis gelangen kann.
Eine Schädigung Dritter wäre durch die Menge und die Art der Substanz THC, die den sog. “weichen Drogen” zugeordnet wird, aber auch dann ausgeschlossen.

Diese Auflagen, die keine Privatperson erfüllen kann sind deshalbnicht anders zu werten sind, als der Versuch des BfArM, uns erneut ins Leere laufen zu lassen.

Das wollen wir verhindern. Wir haben uns zusammengeschlossen, um in einem gemeinsamen Anbau diese Auflagen zu erfüllen und hoffen, dass viele uns bei unserem Vorhaben unterstützen. Alle betroffenen Patienten, indem sie dem SCM beitreten und ebenfalls einen Antrag beim BfArM stellen und alle anderen Menschen, indem sie uns tatkräftig unterstützen, mit Ihrem Fachwissen, Ihrem praktischen Können, Ihren Kontakten, Protesten und nicht zuletzt auch mit Geld.

Das ANTRAGSFORMULAR für die Mitgliedschaft im SCM.

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