SCHMERZ ALS REGIERUNGS-METHODE?

Datum: 20.11.2006

Regierung lässt Cannabisprodukte nicht als Medizin zu

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Cannabis zu Therapiezwecken zuzulassen. In ihrer Antwort (16/3393) auf die Kleine Anfrage (16/3040) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt die Regierung, für Cannabisprodukte fehle weiterhin der wissenschaftlich eindeutige Nachweis, dass sie therapeutisch wirksam seien. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in einer Entscheidung vom 19. Mai 2005 die Möglichkeit eröffnet, in Einzelfällen Cannabis als Therapiemittel einzusetzen. Das Gericht sah in der medizinischen Versorgung ein öffentliches Interesse, das in Einzelfällen durch den Einsatz von so genannten nicht verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln – wie Cannabis – gedeckt werden könne.

Datum: 15.06.08

Die Patienten des Selbsthilfenetzwerks Cannabis als Medizin, SCM, vertreten einhellig die Auffassung, dass die Bundesregierung angesichts der steigenden Durchseuchungsrate der Bevölkerung mit HIV/AIDS, Hepatitis C und gleichzeitiger Zunahme von Krebs-, Multiple Sklerose- und Morbus Crohn – Erkrankungen dem unsäglichen Leid der vielen Betroffenen Rechnung tragen muss, indem eine überbrückende Selbstmedikation mit natürlichen Cannabisprodukten künftig straffrei gestellt wird, sofern eine medizinische Indikation vorliegt, pharmazeutisch hergestellte Ersatzprodukte nicht gleichrangig wirksam sind und/oder (nicht kassenerstattungsfähig) überteuert gehandelt werden.Wissenschaftlich eindeutige Erkenntnisse zur therapeutischen Wirksamkeit pflanzlicher Cannabisprodukte sind für Jedermann öffentlich zugänglich und werden vom niederländischen „Bureau voor medicinale Cannabis“ und von den mit dem Problem befassten Gesundheitsstellen der Regierungen Spaniens, Italiens, Kanadas und bisher 12 Bundesstaaten der USA anerkannt.

Laut höchster deutscher Rechtsprechung muss ein Therapieerfolg durch Cannabis nicht ganz abwegig oder unwahrscheinlich erscheinen, um gerechtfertigt zu sein. Die im ACM (Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin) und im SCM vereinten Patienten verweisen erneut und mit Nachdruck auf die Tatsache, dass bis dato kein einziger Fall einer letalen Überdosierung mit natürlichem Cannabis bekannt geworden ist und überdies ständig stattfindende ärztliche Kontrollen der entsprechend schwer erkrankten Klientel dem Minimal-Risiko einer Gefährdung durch Cannabistherapie-Nebenwirkungen angemessen entgegenwirken können.

Axel Junker – Westerland/Sylt
[durch Cannabis in Arbeitsfähigkeit erhaltener Schmerz-Patient und Seuchenträger]

 

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