Über das SCM

Das Selbsthilfenetzwerk Cannabis als Medizin (SCM) ist die Vereinigung der Cannabispatienten innerhalb der ACM und besteht seit 2006.

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e.V. (ACM) besteht seit 1997, von Anfang an sind in ihr Ärzte, Apotheker, Patienten, Betreuer, Juristen und andere Interessierte organisiert. 

Zusammen mit ihren ausgebildeten Patientenberatern, den örtlichen Selbsthilfegruppen und einem Patiententelefon, ist die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und deren Selbsthilfenetzwerk von Cannabispatienten SCM die in Deutschland führende Stelle für Ratsuchende und Interessierte. SCM und ACM e. V. bieten Information, Beratung, Organisationsmöglichkeiten und Unterstützung, und damit Grundlagen für erkämpfte Meilensteine wie das Cannabis-als-Medizin-Gesetz.

Statut für das Selbsthilfenetzwerk – Cannabis – Medizin

DIE TATSACHEN:

  • dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und sein Dienstherr, das Bundesgesundheitsministerium das Grundrecht auf medizinische Versorgung von Patienten, die Cannabis als Medizin brauchen, seit vielen Jahren schon ignoriert und mit Füßen tritt
  • dass das BfArM die Weisung des Bundesverwaltungsgerichts, die Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis durch Patienten in Erwägung zuziehen, unterläuft, in dem es für die Erlaubnis Auflagen stellt, dievon Privatpersonen nicht zu erfüllen sind
  • dass der einzelne Patient weder gesundheitlich noch finanziell inder Lage ist, sich dagegen zu wehren, angesichts der Tatsache, dass der größte Teil der Bevölkerung die notwendige Versorgung von Patienten mit Cannabis befürwortet

Angesichts dessen schließen sich die betroffenen Patienten zu einem Selbsthilfenetzwerk zusammen. Zweck des Netzwerkes ist die legale Selbstversorgung der betroffenen Patienten mit schad- und fremdstofffreiem Cannabis zum Selbstkostenpreis. Der Zweck wird verwirklicht durch die gemeinsame Organisierung einer Produktionsfläche, die den Auflagen des BfArM entspricht sowie weiteren, mit dem BfArM oder anderen staatlichen Stellen noch auszuhandelnden Möglichkeiten.

Mitglied kann jede/r Patient/in werden, die/der chronisch krank ist und ein Gutachten durch einen Vertrauensarzt des Selbsthilfenetzwerkes aus dem Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) vorlegt, dass die Wirkung von THC bei der eigenen Krankheit nicht unwahrscheinlich ist. Mitglied kann jede/r Angehörige werden, der/die wegen der Einschränkungen des Patienten, dessen Versorgung übernehmen will.

Das Selbsthilfenetzwerk ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und arbeitet im Rahmen der ACM-Satzung. Die einzelnen Mitglieder, sind Mitglieder des ACM. Das Netzwerk organisiert sich autonom. Die Mitglieder des Netzwerkes wählen 2 Sprecher, die Mitglied im ACM-Vorstand werden und die Interessen des Netzwerkes nach außen vertreten.

Mannheim, den 18.November 2006

Kontakt: Kontaktformular

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