Tellerrand-News

                                      

 

 

Appell an die Bundesregierung: Drogenpolitik weiterdenken – Entkriminalisierung ausgestalten 

 

Pressemitteilung vom 24.11.2009

Anlässlich der Ernennung der Drogenbeauftragten Dyckmans erklärt Prof. Dr. jur., Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Sprecher des Schildower Kreises:

„Wir begrüßen die neue Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans in ihrem Amt. Damit verbinden wir die Hoffnung auf ein Ende des Stillstandes in der Drogenpolitik. Nach der Legalisierung von Diamorphin zu medizinischen Zwecken sind nun weitere mutige Schritte nötig. Gerade als Juristin sollte Frau Dyckmans um gesetzgeberische Initiativen bemüht sein, die ansatzweise praktizierte Entkriminalisierung des Drogengebrauchs in Deutschland endlich in eine rechtlich einwandfreie Form zu bringen. Dazu kann inzwischen auf umfangreiche Erfahrungen in anderen Ländern zurückgegriffen werden. Entscheidend ist der Vorrang der Sozial- und Gesundheitspolitik vor der Strafverfolgung sowie die Berücksichtigung der Eigenverantwortung des Einzelnen.

Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik ideologiefrei wissenschaftlich zu überprüfen. Der Bundestag sollte hierzu eine Enquête-Kommission einrichten, die sich grundsätzliche Gedanken macht. Auch die Abschaffung der Drogenprohibition und die Möglichkeit legaler Bezugswege müssen hierbei in Erwägung gezogen werden.“

 

 

 

Reputation der Pharmaindustrie sinkt auf Rekord-Tief

 

https://www.pkv-private-krankenversicherung.net/ansehen-der-pharmaindustrie-in-der-bevoelkerung-direkt-hinter-drogen-dealer-922

 

PKV, 09.02.2010 – Schwere Vorwürfe muss sich die Pharmaindustrie von Ex-Arzneimittelprüfer Peter Sawicki gefallen lassen. Mangelhafte Produktpipelines und fehlende ethische Verantwortung deutscher Pharmakonzerne sollen bei einem Großteil der Bevölkerung inzwischen Verstimmung ausgelöst haben. Sogar Manager von Großkonzernen bestätigen den inzwischen schlechten Ruf bei den Bürgern, der so weit gehe, dass die Pharmabranche im Ansehen "direkt nach den Drogen-Dealern komme".

 

 

 

 

Unterfranken: Drei Schmerzpatienten berichten über Linderungen und Nöte mit Cannabis aus der Apotheke.

 

 

 

 

https://www.mainpost.de/lokales/franken/Cannabis-im-Arzneischraenkchen;art1727,5461980

 

Würzburg, 10.02.2010 – Einen langen Atem und lange Wege erforderte es, endlich die Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle zu erhalten. Doch schließlich dürfen drei Patienten aus Unterfranken ihr erstes Cannabis aus der Apotheke in Empfang nehmen – für stolze 12 Euro je Gramm. Die Erleichterung weicht schnell neuen Aspekten: „Die Angst, diffamiert und denunziert zu werden, ist nach wie vor da“…

 

 

 

Unkalkulierbare Langzeitrisiken durch chemische Streckmittel in Cannabis

 

https://www.schwarzwaelder-bote.de/wm?catId=7830222&artId=14675518

 

Horb, 11.02.2010 – Jüngste Streckmittelopfer sind zwei Jugendliche aus Horb, welche seit dem Konsum von gestrecktem Marihuana über erhebliche Gesundheitsbeschwerden klagen. Kein Arzt konnte bislang helfen, da diagnostische Verfahren fehlen. „Ich kann Ihnen mindestens 200 Leute bringen, die diese Probleme haben“, so einer der Geschädigten. Die beiden jungen Leute wollen nun die Öffentlichkeit verstärkt auf die Problematik aufmerksam machen.

 

 

 

 

Umdenken im Land der unbegrenzten Ausnahmefälle

 

https://www.neues-deutschland.de/artikel/164997.medikament-oder-droge.html

 

Neues Deutschland, 13.02.2010 – Die bisher führende Nation im „War on Drugs“ ändert neuerdings ihre Marschrichtung hinsichtlich der medizinischen Verwendung von Cannabis. Dies ist möglicherweise nicht zuletzt der American Medical Association (AMA), der konservativen Vereinigung amerikanischer Ärzte zu verdanken, die jüngst für eine Umstufung von Cannabis in den Status von verschreibungsfähigen Medikamenten plädierte. Etliche aktuelle Studien konnten die Wirksamkeit von THC erneut eindrucksvoll belegen. Am 16. Dezember 2009 schließlich unterzeichnete Präsident Barack Obama ein Gesetz, das den Weg für die legale medizinische Verwendung von Cannabis ebnet.

 

 

 

 

„Affäre Cannabis-Arzt“: Ermittlungen wurden eingestellt

 

https://www.derwesten.de/staedte/ruethen/Ermittlungsverfahren-gegen-Cannabis-Arzt-eingestellt-id2604426.html

 

Rüthen, 18.02.2010 – Nachdem durch eine unglückliche Kette von Verstrickungen der Vorsitzende der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin” (ACM), Franjo Grotenhermen, ins Visier der Strafjustiz gerückt war, wurde nun das Ermittlungsverfahren eingestellt. Grotenhermen war zwischenzeitlich Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen worden, da er als Beiratsmitglied die „Hanfapotheke“ unterstützte. Die generelle Bedarfssituation sei jedoch noch immer dramatisch, zahllose Patienten würden aufgrund der gesetzlichen Hürden in den illegalen Markt abgedrängt.

 

 

Kommentar:

„Ja – und nun?“ möchte man angesichts immer noch ungelöster und nicht angegangener Problematik fragen. Man schaut  hinüber in die USA – ins Mutterland der Cannabisprohibition – und fragt sich kopfschüttelnd: „Warum passiert nur da drüben alles Mögliche in Bezug auf Cannabis als Medizin – und hier rein gar nichts?“ Nach teils 7-8 Jahre dauernden Marathon-Hürdenläufen schwerst geplagter Mitbürger werden bei uns zwischenzeitlich ein paar Handvoll Ausnahmegenehmigungen in schönster Almosen-Manier unter die Schwerkranken gebracht und damit ist der großzügigen Hilfe auch schon Genüge getan. Für die Problematik der immensen, nicht erstattungsfähigen Kosten (die deutlich über den Schwarzmarktpreisen liegen), welche die Schwerkranken für das Apotheken-Cannabis langfristig aufzubringen haben, fühlt sich bis dato allerdings niemand zuständig….

War das womöglich schon alles ? Was ändert unsere neue, juristisch gebildete Drogenbeauftragte denn nun explizit an der Situation der von pflanzlichem Cannabis profitierenden Patienten hierzulande?

 

NICHTS! Das belegen ihre zahlreichen, aus hohlen Textbausteinen zusammengesetzten Antworten auf www.abgeordnetenwatch.de zum Thema Cannabismedizin.

 

 

Dabei gäbe es genug zu tun, denn nicht nur nach Prof. Böllingers Auffassung schädigt der Staat seine Bürger durch die aktuelle Drogenpolitik. Nach unserer (Patienten-)Auffassung schädigt der Staat sogar enorm, indem er z.B.

 

a)        verwaltungsbürokratische Normen aufstellt, die das Testen jedweden möglichen anderen (zugelassenen) Arzneimittels zur Pflicht macht, bevor Cannabis als „letzte Option“ in Betracht kommt. Konkret bedeutet dies für ohnehin schon leidende Patienten, eine Unzahl verschiedener Nebenwirkungen von diversen Arzneien erdulden zu müssen, bevor das von ihm selbst als bestmöglich erfahrene lindernde Mittel zum Einsatz gelangen darf.

 

b)       aufwändige Facharztberichte im Sinne einer Nutzen/Risiko-Analyse von behandelnden Ärzten verlangt, welche einerseits aufgrund mangelhafter staatlicher Aufklärungspolitik nur ungenügend informiert sind (in Bezug auf das medizinische Potenzial der Cannabispflanze), und die andererseits „das Heiße Eisen Cannabis“ schon deshalb nicht anfassen mögen, weil es als gelistete Substanz der sog. „Anlage I zum BtmG“ noch immer als nicht verschreibungsfähig gilt;

 

c)        wissenschaftliche Studien zum Beleg der Wirksamkeit von Cannabis Sativa bei einer Vielzahl an Erkrankungen weder fordert noch fördert bzw. finanziert, und vermutlich positive Ergebnisse bisheriger Untersuchungen bewusst unterschlägt, weil derartige Eingeständnisse die Lukrativität synthetischer Pharma-Präparate vermissen lassen dürfte.

 

d)       keinerlei Maßnahmen trifft, die oftmals mehr als drei Monate dauernde Bearbeitungszeit der  § 3 BtmG – Ausnahme-Erlaubnisanträge bei der Bundesopiumstelle zu verkürzen, indem mehr als nur ein/e einzige/r Sachbearbeiter/in vom BfArM für die Bearbeitung abgestellt wird. Der durch verweigerte Planstellen entstandene Antragsstau geht in Form von zu erwartender Krankheitsprogredienz zu Lasten der in der Warteschleife befindlichen Patienten – und wird hartnäckig ignoriert.

 

 

 

Keine AMA und kein renommierter Strafrechtler, welcher klar auf den offenen Bruch des Grundgesetzes hinweist, vermögen jedoch einen Anstoß oder ein Umdenken im konservativen Denkwerk unserer jetzigen Drogenbeauftragten zu bewirken – wenngleich sie einen winzigen Lichtstreifen der Hoffnung am dunklen Horizont verzweifelter deutscher Cannabis-Patienten erstrahlen lassen.

 

Die unerträglich langsam mahlende Mühle der Mechthild Dykmans indes dürfte somit weiterhin dafür sorgen, dass schmerzgeplagte, kostengeschröpfte und mit leeren Worthülsen hingehaltene Schwerstkranke zwischen Politik und Rechtsprechung, zwischen Gutmenschbigotterie und Pseudo-Humanität langsam aber sicher ans Ende nicht nur ihrer energetischen Substanz aufgerieben werden.

 

Dabei könnte alles so einfach sein – wenn die Entscheidungsträger aus Gesundheits- sowie Justizwesen kurz ihren Blick heben und über den krampfhaft hochgehaltenen deutschen Tellerrand blicken könnten, um zu erkennen, dass es längst auch anders geht – z.B. im Mutterland der medizinischen Cannabis-Vergabe!

 

A. J.

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